VWL-Vertrag wann vorlegen?
Meine Schwester wird im September ihre Lehre beginnen. Somit beginnt ein neuer aber wichtiger Abschnitt in ihren Leben. Da ich weiß, dass man in dieser Zeit knapp bei Kasse ist und jeden Groschen zweimal umdrehen muss, habe ich jegliche Unterstützung von meinem Partner und gleichzeitig meinem Versicherungsvertreter bekommen.
Er meinte, dass neben zusätzliche Unfallversicherungen und Rentenversicherungen auch ein VWL-Vertrag für sich spreche. Dieser jedoch muss schließlich dem Arbeitgeber vorgelegt werden und signiert. Diese Vermögenswirksame Leistung würde sie gerne nutzen und hat nur noch diese paar Fragen:
Kann sie unbefristet gekündigt werden, wenn sie ihrem Arbeitgeber in der Probezeit bzw. am ersten Arbeitstag diesen Vertrag vor die Nase hält? Wann wäre eurer Meinung der beste Tag, diesen Vertrag dem Arbeitgeber vorzulegen?
Warum sollte sie gekündigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber den Vertrag vorlegt?
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Er kann es selbst entscheiden, ob er diese Zahlung an seine Angestellten leistet oder nicht. Wenn er das für andere Arbeitnehmer macht, muss er es auch für Deine Schwester machen, allerdings ist bei Auszubildenden der Betrag oft vermindert. Auch die Höhe der Zahlung kann der Arbeitgeber selber bestimmen, den restlichen Betrag muss Deine Schwester selbst aufbringen. Ein Kündigungsgrund ist die Frage nach einer VL-Zahlung durch den Arbeitgeber aber nicht. Da Deine Schwester nicht weiß, ob der Arbeitgeber diese Zahlung übernimmt, muss sie ja fragen.
Vielleicht wäre es sinnvoller, erst die Details, ob gezahlt wird und wenn ja, wie viel, mit dem Arbeitgeber zu klären und dann erst einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen abzuschließen.
VL-Verträge sind eigentlich für den Arbeitgeber Tagesgeschäft. Es ist aber allgemein üblich, dass man diese Leistungen nicht unbedingt bei Eintritt in eine Firma sofort erhält. Diese Leistungen können beispielsweise im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. In meiner Firma erhalten Mitarbeiter VL erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit. Gerade für Auszubildende mit geringem Einkommen sind die Zulagen natürlich interessant. Daher würde ich vor Abschluss eines Vertrages beim Arbeitgeber oder in dessen Personalabteilung einfach mal ruhig nachfragen, was möglich ist und ab wann.
Eine Kündigung oder Auflösung des Ausbildungsvertrages wird Deine Schwester nun wahrlich nicht erhalten, wenn sie einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen vorlegt. Allerdings beteiligt sich nicht jeder Arbeitgeber an diesen Leistungen und so kann es sein, dass Deine Schwester den Vertrag vorlegt, dieser aber nicht mit von ihrem Ausbildungsbetrieb unterstützt wird.
Der Zeitpunkt ist da völlig egal, sie könnte auch mal ganz unverbindlich nachfragen, wie es denn aussehe, wenn sie vermögenswirksame Leistungen haben möchte und ob der Ausbildungsbetrieb unterstützt.
Im Übrigen wird Deine Schwester auch eine Probezeit haben, in der zu jedem Zeitpunkt auch ohne Begründung eine Kündigung erfolgen kann, sodass es bei einer potentiellen Kündigung nicht daran liegt, weil sie nach den vermögenswirksamen Leistungen gefragt hat.
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