Kein Warnhinweis bei Baustelle - Wer zahlt den Schaden?
Wie ich bereits eben in einem anderen Thema erwähnt habe, bin ich eine Straße entlang gelaufen. Ich musste über die Straße laufen, da dies der einzige Weg zu unserem Haus ist und sich dort an den Seiten kein Gehweg für die Fußgänger befindet. Diese Straße ist ungefähr 300 Meter lang und geht um eine Kurve. Auf der Straße war kein Schild oder so, dass man nicht darüber laufen sollte. Auch die dort verteilte Flüssigkeit sah auf den ersten Blick ganz gewöhnlich aus, da es so oder so gerade regnete.
Als ich fast am Ende der Straße um die Kurve kam merkte ich, dass dies kein Regenwasser war. Dort war ein Fahrzeug, was braune Flüssigkeit versprühte. Die Schuhe habe ich nach vielen Putzvorgängen nicht wieder sauber bekommen und ich rege mich darüber tierisch auf, da sie sehr teuer waren und mir gut gefielen.
Wie bereits erwähnt habe, war nirgends ein Warnhinweis darauf, dass man dort nicht laufen sollte. In meinem Fall handelte es sich hierbei nur um gewöhnliche Schuhe und der Schaden ist nicht besonders groß. Aber nehmen wir mal an A würde dort mit seinem Auto drüber fahren und dem Profil der Reifen ergeht es dann genau so wie dem Profil meiner Schuhe. Das wäre natürlich sehr gefährlich für den Fahrer und er müsste sich umgehend neue Reifen kaufen. Dies wäre natürlich mit Kosten verbunden.
Aber müsste diese A übernehmen oder könnte er in diesem Fall irgendwie gegen die Bauarbeiter vorgehen? Er konnte ja nichts von den möglichen Folgen wissen, wenn dort nirgends ein Schild oder so steht, welches besagt, dass man nicht dort drüber fahren darf.
Du schreibst nur von einer braunen Flüssigkeit und dass du deine Schuhe nicht mehr sauber bekommen hast. Aber was ist es denn für eine Flüssigkeit gewesen? Denn wenn diese den Reifen nur optisch schadet, dann besteht aus meiner Sicht kein Grund für Schadensersatz.
Nur wenn der Schaden darin besteht, dass sich eben die Reifen in ihre Bestandteile auflösen oder so was in der Art würde es rechtfertigen, dass A diesen Schaden ersetzt bekommt.
Du kannst Dich sicher an den Straßenbaulastträger wenden und dort genauer nachfragen, wer denn da was getan hat. Welche Auswirkungen das hat und warum nicht vor Gefahren gewarnt wurde. Aber wenn der Straßenbaulastträger nicht verantwortlich dafür ist, was passiert ist und auch sonst kein Verursacher einwandfrei benannt werden kann (in einem solchen Fall wäre sicher das Kennzeichen des Fahrzeuges auch eine Hilfe), dann ist es wohl eher schwer überhaupt zu Schadenersatz zu kommen.
Dazu muss dann aber auch ein Schaden entstanden sein, der nachweisbar ist. Einfache Verschmutzung wird gerade bei einem Autoreifen wohl eher nicht zu einer Schadenersatzpflicht führen. Dazu müssten dann besondere Umstände geltend gemacht werden können.
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