Muss ich während dem Studium den Wehrdienst leisten?

vom 21.07.2012, 15:27 Uhr

Ich bin derzeit 16 Jahre alt und komme nun in die zwölfte Klasse. Wenn ich nächstes Jahr meine Matura haben werde, bin ich also siebzehn Jahre alt. Mein Ziel ist es, danach gleich nach den Sommerferien an die Universität zu gehen. Semesterbeginn ist meines Wissens nach ja bereits im September, und ich werde erst Mitte Oktober achtzehn Jahre alt.

Angenommen, ich würde also gleich an die Universität gehen, muss ich dann zur Musterung? Ist es sogar möglich, dass ich Wehrdienst leisten muss? Oder ist ein Studium ein Grund zur Aufschiebung?

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich möchte dich ja jetzt nicht vor den Kopf stoßen, aber wenn du ein wenig informiert wärst, dann wüsstest du, dass die Wehrpflicht vor ein oder zwei Jahren abgeschafft wurde. Die einzige Option, die jetzt noch besteht, ist der freiwillige Dienst bei der Bundeswehr. Entschuldigung, aber jeder, der nur ab und zu mal an einer Zeitung vorbei läuft, sollte das eigentlich mitgekriegt haben.

Wenn du dir schon über so etwas Gedanken machst, dann solltest du dich immerhin auch ein wenig informieren können. Früher war es aber tatsächlich so, dass ein Studium zumindest Grund für eine Aufschiebung war. Häufig war es dann aber der Fall, dass die Leute nach ihrem Studium eingezogen wurden und dadurch aus ihrem gerade angefangenen Arbeitsleben gerissen wurden.

» Seroy » Beiträge: 178 » Talkpoints: 24,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke, dass du aus Österreich oder der Schweiz kommst? Das Wort Matura weist darauf hin. Ich weiß allerdings nicht, wie das in diesen Ländern dort geregelt ist. In Deutschland gibt es keine Wehrpflicht mehr. Mein jüngster Sohn hat da Glück gehabt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@ Seroy: In Deutschland ist der Wehrdienst wirklich abgeschafft worden. Allerdings scheint der Themeneröffner nicht in Deutschland zu Leben und auch nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Er verweist auf seine Matura. Das ist die in Österreich gängige Bezeichnung für das Reifezeugnis, welches in Deutschland Abitur genannt wird.

Ich gehe also davon aus, dass mencadium von der Wehrpflicht in Österreich spricht. Dort gibt es sicherlich ähnliche Regelungen, wie zur Zeiten der Wehrpflicht in Deutschland. Dort konnte man sich durchaus zurück stellen lassen, wenn man im Studium war. Auch gab es andere Möglichkeiten sich zurück stellen zu lassen.

So weit ich das weiß, kann man sich in Österreich ebenfalls zurück stellen lassen, wenn man in der Ausbildung ist. Hier gilt aber als Regelung, dass man sich nur zurück stellen lassen kann, wenn man zum Anfang des Kalenderjahres in der Ausbildung war. Hier gelten Berufsausbildungen, Schulbesuche und auch ein Hochschulstudium. Das muss man natürlich belegen. Beziehungsweise wird das in Österreich wohl Ausschluss genannt.

Man kann aber auch einen Aufschub bekommen, allerdings muss man auch dazu Nachweise erbringen. Es muss unter anderem nachgewiesen werden, dass eine unzumutbare Härte eintritt, wenn man die Ausbildung unterbricht. In dem von dir beschriebenen Fall, müsstest du dein Studium ja nicht sofort beginnen. Da du aber das Studium aber bereits beginnen kannst, bevor du überhaupt wehrpflichtig bist, dürfte ein Grenzfall sein.

In Österreich scheint man die Musterung wohl auch Stellung zu nennen. Dort wird, wie bei der Musterung, eben fest gestellt, ob man tauglich ist. Die Aufforderung zur Stellung erfolgt aber wohl im Dezember des Jahres bevor man dort hin soll. Also vermute ich mal, dass man dich im Dezember anschreiben wird. In Deutschland war es so, dass man der Musterung nachkommen musste. Allerdings hieß Volljährigkeit nicht zwingend, dass man gleich nach dem 18. Geburtstag gemustert wurde. Irgendwann wurde man eben gezogen und musste sich zur Musterung einbefinden. Ich denke mal, dass der Ablauf in Österreich ähnlich sein wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Auch in Deutschland wurde die allgemeine Wehrpflicht keinesfalls abgeschafft. Diese ist weiterhin im Grundgesetz verankert und wurde schlichtweg auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Ein Studium an sich war im übrigen noch kein triftiger Grund sich gänzlich von der Wehrpflicht zurück stellen zu lassen. Vor dem drittem Semester konnte jeder noch gemustert werden, erst nach Abschluss dessen wurde man bis zum Ende des Bildungsweges freigestellt.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil von dem, was ich oben geschrieben habe. Mir war das Wörtchen Matura völlig entgangen. Mit den genauen Zuständen in der Schweiz kenne ich mich nicht aus, eventuelle läuft es aber eben so wie hier früher in Deutschland, dass das Studium die Wehrpflicht einfach nur verzögert? Ich kann es dir allerdings nicht sagen und möchte mich nochmal für meinen ersten Kommentar hier entschuldigen!

» Seroy » Beiträge: 178 » Talkpoints: 24,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@ Julix: Ich schrieb ja gar nicht vom ganz aussetzen des Deutschen Wehrdienstes. Aber wenn man in der Ausbildung war, konnte man sich zurück stellen lassen. Das hat, so weit ich das weiß, auch für ein Studium gegolten. Wäre ja unsinnig, wenn man mitten im Studium für ein paar Monate zur Bundeswehr muss.

@ Seroy: Österreich und nicht die Schweiz.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



mendacium. hat geschrieben:Muss ich während dem Studium den Wehrdienst leisten?


In eurem Militärgesetz steht, dass ihr in dem Jahr stellungspflichtig seid, in dem ihr das 18. Lebensjahr vollendet und zwar ab Beginn dieses Jahres. Also auch, wenn du im Oktober 18 Jahre alt wirst, bist du ab dem 01. Januar stellungspflichtig. Ich vermute, du musst dich dann selbstständig melden.

Informationen zur Dienstverschiebung - etwa aufgrund eines Studiums - findest du hier. Aber du musst das schon selber lesen. Da gibt es auch Infos, wie du Studium und Militärdienst verbinden kannst.

Sagt ihr in der Schweiz echt: "Während dem Studium"? Bei uns sollte ein Student den Genitiv beherrschen, sonst ist er nicht "studierfähig". :wink:

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe dieses Thema aufgrund meiner Aufregung in solcher Eile geschrieben, dass mir wohl einige Dinge entgangen sind. Natürlich hätte ich erwähnen sollen, dass ich in Österreich wohne. Leider ist unser Land bei diesem Thema aufgrund einer sehr konservativen Partei, die jeden Vorstoß blockiert, noch nicht sehr weit gekommen.

Bist du sicher, Richtlinie2, dass man bereits ab Beginn des Kalenderjahres stellungspflichtig ist? Ein Mitschüler von mir wird in wenigen Wochen 18, und muss dann bereits ein paar Tage später zur Stellung antreten. Er bekam einen Brief zugesandt, in dem ihm das geschrieben wurde, folglich bezweifle ich auch, dass man sich selbst melden muss.

Bezüglich Genetiv: Ja, im Alltag sagt man bei uns tatsächlich "während dem Studium"; dass es eigentlich "während des Studiums" heißen müsste, übersah ich vorher. Übrigens werde ich ja nichts Sprachwissenschaftliches studieren. ;-)

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin - warum auch immer, das frage ich mich jetzt auch - davon ausgegangen, dass du Schweizer bist. Nun bist du aber österreichischer Staatsbürger. Da kenne ich mich nicht aus, aber ein Blick in euer Wehrgesetz sollte schon bei einigen Fragen helfen können. Da ihr aber ohnehin nur 6 Monate dienen müsst, wird man sich da vermutlich nicht auf irgendwelche Verschiebungsspielchen einlassen. Ich sehe das so: 1/2 Jahr Wehrdienst, 1/2 Jahr Urlaub und dann Studium. Du bekommst sicher Informationen bei diesen Stellungskommissionen oder eben an der nächsten Uni.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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