Rechner zur Berechnung von Kindesunterhalt gesucht

vom 20.07.2012, 13:15 Uhr

Meine Freundin hat sich von ihrem Mann getrennt und hat 3 Kinder. Die Kinder sind 6, 9 und 12 Jahre alt. Jedes Kind soll wohl einen anderen Unterhalt bekommen, weil es nach Alter gestaffelt ist. Der Mann verdient aber weniger, als in die Düsseldorfer Tabelle anfängt und der Anwalt meinte, dass das dann genau ausgerechnet werden muss, damit der Unterhalt wenigstens zum Teil gezahlt werden kann. Dafür würde es wohl eine bestimmte Berechnung geben.

Gibt es vielleicht im Netz einen Rechner, den man zur Berechnung von Kindesunterhalt nehmen kann? Wie genau ist so ein Rechner?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da gibt es einige Rechner im Internet. Du musst einfach unter" Düsseldorfer Tabelle, Rechner" googeln und stößt zum Beispiel auf rechner-unterhalt . Dazu muss aber das genaue Einkommen des Unterhaltspflichtgen bekannt sein. Er ist verpflichtet,e s dir gegenüber offen zu legen.

Ungerecht wird es, wenn die Kinder 18 Jahre alt werden. Dann gibt es den unbaren Unterhalt nicht mehr. Auch wenn die Kinder noch zu Hause wohnen, müssen beide Elternteile anteilig ihres Einkommens zahlen. Vorher wird ja der unbare Unterhalt wie die Arbeitsleistung, die man für das Kind erbringt angerechnet. Das geschieht ab 18 nicht mehr.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Kinder fallen im Moment noch in die selbe Altersklasse rein, daher ist eine unterschiedliche Berechnung eigentlich unnötig. Ansonsten reicht bei der Berechnung nur die Verdienstbescheinigung des Vaters und das kann dann sogar das Jugendamt ausrechnen, wie viel er für alle drei Kinder zu zahlen hat.

Da sind aber, wie du in einem Thread erwähnt hast, keine vernünftige Trennung abzeichnet, dann macht halt der Anwalt die Berechnung beziehungsweise kann es auch vom Gericht berechnet werden. Im Normalfall kann man aber auch sagen, dass alles, was über dem Selbstbehalt liegt, schon mal an die Kinder geht.

Dabei gibt es auch einen verminderten Selbstbehalt, welcher weit unter den etwa 950 Euro liegt. Aber das kann alles bei den Gerichten sehr lange dauern, bis die Ansprüche von den Kindern durchgesetzt werden. Je nachdem wie der Vater der Kinder die Wahrheit liebt, was sein Einkommen und seine Ausgaben angeht, kann mit bis zu zwei Jahren an Gerichtsterminen rechnen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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