Nach Ausbildung als Helfer noch Weiterbildung möglich
Im Pflegebereich gibt es den Beruf der "Pflegehilfe" und auch in der Gastronomie, in der Küche, gibt es den Beruf der Kochhilfe beziehungsweise nennt es sich dann ja Beikoch. Diese Berufe sind im Grunde auch Ausbildungsberufe, können aber nun auch als Quereinsteiger scheinbar stattfinden.
Gehen wir davon aus, dass Frau A ausgebildete Pflegehilfe ist und Herr B ist Beikoch. Kann einer von beiden mit einer Fort- oder Weiterbildung dann auch die nächst höhere Stufe, eben als examinierte Pflegerin oder als ausgebildeter Koch erklimmen oder müsste man da die jeweilige Ausbildung neu beginnen?
Herr B hat durchaus viele Möglichkeiten. Da er in der Gastronomie bereits Erfahrungen gesammelt hat, kann er beispielsweise als Hotelfachmann eine Weiterbildung machen. Darüber hinaus steht ihm der Weg zum Systemgastronom offen. Dabei kann er zum Beispiel in einer Schule den Beruf des Kochs unterrichten. Des weiteren kann eine Weiterbildung im Bereich Restaurantfachmann und Chefkoch unternommen werden.
Frau A könnte mit ihrem Beruf auch einige Chancen nutzen. So kann sie eine Weiterbildung zur Stations-, Gruppen oder Wohnbereichsleitung unternehmen oder nimmt den Weg zur Fachpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie. Dieser Bereich umfasst vor allem den Operationsbereich, der durchaus interessant sein kann.
Beide sollte Fortbildungen wahrnehmen, wenn diese angeboten werden. Diese dienen als Nachweis und helfen dann auch bei der Wahl der richtigen Weiterbildung, die dann in Angriff genommen werden kann. Eine weitere Ausbildung ist dann nicht mehr erforderlich.
Das geht auf jeden Fall. Zumindest kann ich es für den Bereich der Altenpflege sagen. Meine Mutter hat als Pflegehelferin angefangen, hat dann die Weiterbildung als Altenpflegerin absolviert und ist jetzt Wohnbereichsleiterin.
Ich habe mich kürzlich mit jemanden unterhalten, die zunächst eine Ausbildung als Pflegeassistentin gemacht hat. Bei ihr war es dann so, dass sie gern auch als examinierte Pflegerin arbeiten wollte und ihr wurde dann gesagt, dazu müsse sie eben die komplette Ausbildung als Pflegerin absolvieren. Bei ihr wurde also nichts angerechnet und mit einer Weiterbildung allein war es nicht getan. Kommt es vielleicht auch darauf an, in welchem Bundesland man arbeitet und ist so etwas von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt? Oder gibt es dafür eine bundesweite Regelung? Kann man das irgendwo auch nachlesen?
Bei einer examinierten Pflegerin und einem Hilfskoch liegt der Unterschied im Begriff examiniert. Sprich für den Beruf der Pflegerin muss ein Examen gemacht werden. Ein Hilfskoch kann theoretisch auch ohne Ausbildung zumindest zum Koch aufsteigen. Für weiterführende Tätigkeiten in dem Beruf wird er aber wahrscheinlich den Meisterbrief brauchen. Dazu muss man aber nicht den kompletten Beruf neu erlernen. Zur Meisterprüfung kann man auch mit anderen Bedingungen zugelassen werden.
Theoretisch müsste es auch möglich sein, eine Externenprüfung zu machen als Pflegerin. Da müsste man sich aber mal kundig machen. Wobei gerade im Pflegebereich Arbeiten gemacht werden, die man nicht einfach von einmal zusehen lernt. Wobei die Ausbildungen zum Teil wirklich von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sind und es schon sein kann, dass man in einem anderen Bundesland später in die Ausbildung einsteigen kann oder auch eine berufsbegleitende Maßnahme machen kann.
Generell sehe ich in den von dir genannten Berufen zwei wirklich große Unterschiede. Im Pflegebereich kann wirklich viel falsch laufen, wenn man nicht richtig ausgebildet ist. Klar auch einem Mensch am Herd können Fehler unterlaufen. Aber da geht in der Regel nicht direkt um Menschenleben.
Es ist in jedem Beruf möglich eine entsprechende Fachprüfung nachzuholen. Das können auch Leute, welche wirklich Quereinsteiger sind und ursprünglich einen komplett anderen Beruf erlernt haben. Da heißt es aber wieder Schulbank drücken und lernen. Wenn man in dem Beruf, welchen man als Abschluss nachholen will, mindestens fünf Jahre tätig war, dann kann man auch eine verkürzte Schulzeit nutzen.
Und selbst ein Examen kann man später noch nachholen, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind oder geschaffen werden. Nicht jeder Mensch, welcher mit seinem Abschlusszeugnis der Schule nur eine Ausbildung als Helfer machen konnte, muss deswegen nicht ewig als Hilfskraft arbeiten.
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