Definition von Zahlungen beim Baukostenzuschuss

vom 16.07.2012, 21:56 Uhr

Bei der Onlinerecherche zum Baukostenzuschuss bin ich erstaunlicherweise auf vollkommen unterschiedliche Interpretationen gestoßen. Ich dachte ja immer der beim Baukostenzuschuss bekommt man für allmögliche Baumaßnahmen oder auch Modernisierungen Geld vom Staat.

Aber wie es sich teilweise darstellt, ist ja der Baukostenzuschuss eine Zahlung die der Bauherr oder auch teilweise die Mieter leisten müssen. Wann und wo könnte denn dieser Fall einer Kostenbeteiligung eintreten und wie hoch können hierbei die Zahlungsverpflichtungen seitens der Häuslebauer oder anderweitig betroffener ausfallen?
Wer von euch kennt sich da etwas genauer aus und weiß zu berichten, wie Zahlungen beim Baukostenzuschuss definiert werden?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Begriff Baukostenzuschuss hat zwei Bedeutungen. Einerseits meint er Zuschüsse der öffentlichen Hand oder privater Personen und Einrichtungen, welche zu Baukosten geleistet werden. Derartige Zuschüsse können unter anderem von Kommunen für Mehrkosten bei förderungswürdiger Bauweise oder auch durch in der Nähe des Gebäudes liegende Flughäfen als Ausgleich für die Mehrkosten des Lärmschutzes gegeben werden.

Andererseits bezeichnet der Baukostenzuschuss durch den Bauherrn zu leistende Zuschüsse und somit Zahlungen an Versorgungsunternehmen, welche einen Teil der für das Legen der Versorgungsleitungen aufzubringenden Kosten decken. Die Höhe der Baukostenzuschüsse ist auf fünfzig Prozent der Kosten bei Gasleitungen und Stromleitungen sowie siebzig Prozent der Aufwendungen bei Wasserleitungen begrenzt.

Benutzeravatar

» €uro » Beiträge: 141 » Talkpoints: 7,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^