Eine Großtagespflegestelle eröffnen - außerhalb der 4 Wände?

vom 16.07.2012, 18:09 Uhr

Frau A und Frau B sind qualifizierte Tagesmütter, die sich im Kurs für diese Qualifizierung kennengelernt haben. Frau A wohnt in einer Mietwohnung und betreut mit Erlaubnis des Vermieters und der anderen Mitmieter vier Kinder. Frau B hat zusammen mit ihrem Mann ein Eigenheim, welches abbezahlt ist. Auch Frau B betreut im Eigenheim aufgrund ihrer Pflegeerlaubnis fünf Tageskinder.

Frau A und Frau B haben sich nun überlegt, gemeinsam eine Großtagespflegestelle zu eröffnen. Mit dem Eigenheim von Frau B wäre auch eine Lösung für die Räumlichkeiten gefunden, da dort den Kindern ein eigenes Erdgeschoss zur Verfügung steht und es dort ein Spielzimmer, ein kindgerechtes Badezimmer, sowie ein Schlafzimmer gibt. Auch eine kindgerechte Küche ist vorhanden. So wäre es das einfachste, wenn Frau A mitsamt ihren Kindern zu Frau B kommen würde.

Allerdings ist nun immer mal die Rede davon, dass eine Großtagespflegestelle nur außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses betrieben werden darf. Es hat wohl etwas mit den baulichen Bedingungen zu tun. Der Nachteil hierbei wäre, dass Frau A und Frau B dann aber neue Kosten zu tragen hätten, auf die sie dann vermutlich sitzen bleiben würden.

Ist es denn wirklich so, dass eine solche Großtagespflegestelle nicht in den Privaträumen stattfinden darf und kann? Kennt Ihr vielleicht selbst Großtagespflegestellen, wo dies der Fall ist? Kann so etwas von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Großtagespflegestellen haben sich in der Tat, seit 2006 verdreifacht und die Tendenz ist immer noch stark ansteigend. Viele Fragen und Antworten zum Thema Großtagespflegestellen findest du auf dieser Seite.

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» utebar » Beiträge: 177 » Talkpoints: 10,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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