Zu spät wegen Arzt Termin- was kann der Arbeitgeber machen?

vom 16.07.2012, 12:32 Uhr

A hatte einen Arzt Termin. Ihr Arbeitgeber wurde rechtzeitig informiert und es wurde gesagt, dass sie dann einfach kommen soll, wenn sie dort fertig ist. A ging davon aus, dass es damit geklärt wäre.

Als A nun beim Arzt war, musste sie 3,5 Stunden im Wartezimmer warten, da das Wartezimmer sehr überfüllt war. Nun hatte A kein Handy dabei und konnte dem Arbeitgeber nicht Bescheid geben, dass es länger dauert. Sie ging aber auch davon aus, dass sie es ja nicht muss, weil sie es ja schon angekündigt hatte. Eine weitere Stunde verging, bis sie dann den Arbeitsplatz erreicht hat.

Nun war ihr Arbeitgeber anscheinend sehr sauer, weil sie so lange dort gebraucht hat und meinte, dass er sich überlegen muss, ob er sie deswegen abmahnt. A hat nun richtig Angst und fühlt sich sehr schlecht, weil ihr der Job wirklich sehr gefällt und sie dort schon lange arbeitet.

Was kann der Arbeitgeber in so einem Fall machen? Muss A Angst haben, abgemahnt zu werden? Sie hatte aber einen Nachweis vom Arzt, dass sie wirklich die ganze Zeit dort war. Ich weiß nun auch nicht, was ich ihr raten soll. Was würdet ihr in so einer Situation machen? Meiner Meinung nach hätte der Arbeitgeber ja auch damit rechnen können, dass es trotz Termin länger dauert.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn A nun beim Arzt war und dort von diesem auch eine Bescheinigung bekommen hat, dass sie zur Zeit, in der sie nicht auf der Arbeit war, da war bzw. dass sie krank ist, dann kann der Arbeitgeber gar nichts machen und es wäre wohl auch eine Frechheit, wenn er sie abmahnen würde. Er wusste, dass sie beim Arzt ist. Dort hätte man sie auch krank schreiben können und dann hätte sie vielleicht eine Woche nicht mehr kommen können. Insofern sollte der Arbeitgeber froh sein, dass A überhaupt noch auf der Arbeit erschienen ist.

Ein netter Arbeitgeber hätte A vielleicht sogar den ganzen Vormittag oder Nachmittag, je nachdem wann der Termin war, frei gegeben.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich denke auch, dass A sich hier überhaupt keine Sorgen machen muss. Ich finde es ziemlich frech vom Arbeitgeber, wenn sogar abgesprochen war, dass A beim Arzt ist und kommen kann, wenn sie dort fertig ist. A hat eine Bescheinigung vom Arzt und an A ihrer Stelle hätte ich mir gleich ein Attest für den ganzen Tag ausstellen lassen, damit es keine Probleme gibt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch bei einer Bescheinigung nichts machen. Vielleicht hätte ich auch ohne Handy einfach beim Arbeitgeber angerufen, zum Beispiel vom Arzt aus, damit der Arbeitgeber Bescheid weiß, dass es länger dauert. Aber da vereinbart war, dass sie danach einfach kommen kann, hätte ich es auch nicht gemacht. Ich finde das Verhalten des Arbeitgebers nicht in Ordnung und A sollte sich hier keine Sorgen machen, denn eine Abmahnung wäre hier nicht gerechtfertigt.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also A hat den Arbeitgeber entsprechend über den Arztbesuch informiert, wie ich aus Deiner Frage herauslesen kann. Somit ist ja ein Teil der vertraglichen Pflicht der Arbeitnehmerin ja schon erfüllt. Kein Mensch kann über die Dauer eines Arztbesuches vorher Auskunft geben. Nicht jeder Arzt vergibt fest Termine, sondern man wird um eine entsprechende Zeit gebeten in der Praxis zu sein. Wann man letztendlich an die Reihe kommt, kommt auf die Behandlungszeiten der anderen Patienten an, welche vor einem dran sind. Das kann schnell gehen, aber auch unerwartet länger werden. Außerdem kann ein Notfall dazwischen kommen. Dies alles kann kein Arzt und die jeweilig zuständigen Sprechstundenhilfen vorher einplanen.

Wie Du schon beschrieben hast, hat A einen Nachweis vom Arzt bekommen, dass sie diese 3,5 Stunden in der Praxis verbracht hat. Jeder normaldenkende Mensch weiß, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Der Nachweis vom Arzt gilt als sogenannte Entschuldigung. Damit ist nachgewiesen, dass man beim Arzt war und nicht im Cafe gesessen und sich vergnügt hat. Es ist auch keine Pflicht, ein Handy zu besitzen um den Arbeitgeber über die Dauer zu informieren. Wie gesagt, man kann nach einer Stunde sowieso nicht einschätzen ob das noch länger dauert oder ob man sofort in die Behandlung kann. Eine Abmahnung wäre nicht rechtens.

» michaelsl1 » Beiträge: 82 » Talkpoints: 46,88 »



Also solange A einen Nachweis von Arzt hat, kann der Arbeitgeber gar nichts dazu sagen oder Sonstiges machen. Denn die Terminzeiten sind keine festen Zeiten, weil es immer passieren kann, dass es länger dauert oder es ein Notfall kommen kann.

Dann kommt noch hinzu, dass der Arzt für einen Patienten schon mal länger braucht oder es auch mal schneller geht. Dies hängt ganz von der Behandlung ab und diese kann ein Arzt nicht beeinflussen.

Man muss den Arbeitgeber auch nicht nachträglich informieren, da Person A dies vorher angekündigt hatte. Deshalb braucht man sich keine Gedanken zu machen, auch wenn der Chef mal meckert. Man kann sich entschuldigen, und wenn es doch mal eine Abmahnung geben sollte trotz des Nachweises, ist dies schon eine sehr große Frechheit von Arbeitgeber.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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