Betrunken zu Fuß-Führerschein in Gefahr

vom 16.07.2012, 01:14 Uhr

Ich habe schon mehrmals gehört, dass wenn man betrunken zu Fuß geht, den Führerschein verlieren. Stimmt das? Wie viel Promille muss man dazu haben? Reicht es, wenn man einfach die Straße entlang geht, oder muss man dazu den Verkehr behindern, was man als Fußgänger ja kann. Wenn das stimmt, wie kommt man den noch nach Hause, wenn man feiern war und auch getrunken hat? Auto fahren darf man nicht, Fahrrad fahren auch nicht und nicht mal mehr zu Fuß darf man gehen. Wenn kein Bus fährt bleibt einem dann eigentlich nur noch die Möglichkeit ein Taxi zu nehmen. Wenn jetzt Busse fahren würden, muss man doch zur Haltestelle kommen. Dazu müsste man ja zu Fuß gehen, was ja nicht erlaubt sein soll. Stimmt das? Und wenn ja, was haltet ihr davon?

» Sklett » Beiträge: 60 » Talkpoints: 22,12 »



Wenn man betrunken zu Fuß unterwegs ist, kann die Polizei den Führerschein nur entziehen. Dieser Kann dann, wenn man wieder nüchtern ist, auf dem Revier abholen. Ein kompletter Einzug ist nicht möglich. Nur für diese Zeit, denn der Fußgänger könnte immer noch das Auto fahren, wenn er unterwegs ist. So wird als Sicherheit der Führerschein eingezogen und wird dann wieder ausgehändigt.

Sollte allerdings die Polizei den Vorfall aktenkundig machen, kann es sein, dass sich die Verwaltungsbehörde meldet und den Führerschein dann einziehen kann und das für eben einen oder auch drei Monate. Es kann ein medizinisches Gutachten erstellt werden und der Führerscheininhaber als Gefährdung angesehen werden. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn die Person mehrere Male von der Polizei aufgegriffen wurde und der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug auch alkoholisiert gefahren wird.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich darfst du zu Fuß gehen. Aber du darf den Straßenverkehr nicht gefährden und in ihn eingreifen. Wenn du betrunken über eine rote Ampel läufst und dadurch den Straßenverkehr gefährdest oder auf die Straße läufst und betrunken die Autofahrer versuchst anzuhalten, dann ist das ein Eingriff in den Straßenverkehr und eine Gefährdung. Dann muss ein Richter entscheiden, ob du deinen Führerschein behalten darfst. Wenn du einen harten Richter hast, der kann dir bei einer Randale im Straßenverkehr auch den Führerschein abnehmen. Dies ist dann aber in der Regel nicht für immer, sondern für 3 - 6 Monate.

Wenn du also betrunken zu Fuß gehst, solltest du dich immer noch unter Kontrolle haben. Denn sonst kann es deinen Führerschein tatsächlich kosten oder wenn du noch keinen Führerschein hast, kann es dir eine Sperre von einem Jahr einbringen. Dies aber wirklich nur, wenn du in den Straßenverkehr eingreifst. Pöbelst du Fußgänger an, dann kann es zwar auch bestraft werden, wenn du sie beleidigst, aber das hat dann mit dem Führerschein nichts zu tun.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sobald man den Führerschein hat, sollte man sich schon immer angemessen im Straßenverkehr verhalten. Das gilt natürlich auch dann, wenn du nicht mit einem Auto unterwegs bist. Wenn du ja mit dem Rad über Rot fährst, muss die Polizei davon ausgehen, dass du da gewisse Regeln nicht ganz verstanden hast und zieht deinen Führerschein möglicherweise ein.

Gewöhnlicherweise bleibt es jedoch bei kleineren Delikten bei einem Bußgeld, ich denke also nicht, dass du dir wirklich Sorgen musst, wenn du betrunken an einer Polizeistreife vorbei läufst, solange du dich Verkehrsgerecht verhältst und ansonsten auch nicht in irgendeiner Weise auffällst. Das Stichwort ist da "Verkehrsgerecht". Solange du mit dem Verkehr nichts zu tun hast und nicht mitten auf der Straße herum pöbelst, kann die Polizei dir eigentlich was das Abnehmen des Führerscheins angeht, nicht viel antun.

» Seroy » Beiträge: 178 » Talkpoints: 24,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe noch nie davon gehört, dass die Polizei den Führerschein einzieht, wenn man zu Fuß geht, wenn man betrunken ist. Fahrrad fahren sollte man keinesfalls, da sonst der Führerschein entzogen wird. Ich kann mir nur denken, dass der Führerschein einkassiert wird, wenn man eine absolute Behinderung für den Straßenverkehr ist. Wie zum Beispiel besoffen über die Straße rennen und so weiter. Aber das wird auch nicht von Dauer sein, nur für paar Tage, da man zu Fuß nicht so viel Schaden anrichten kann, wie mit Auto.

Ich gehe oft zu Fuß, wenn ich betrunken bin. Aber ich kann mich auch noch benehmen und behindere nicht den Straßenverkehr. Ist auf jeden Fall sicherer als mit Auto zu fahren.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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