Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Neulich habe ich im Fernsehen eine Diskussion gehört. Eigentlich weiß ich nicht mal um was es richtig ging. Das Thema war wohl Pfändung und was junge Familien machen müssen, damit es ihnen dann nicht ganz so schlecht ginge. Unter anderem wurde von einem Pfändungsschutzkonto gesprochen. Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wann richtet man es ein? Kann man von diesem Konto nichts pfänden? Was nutzt so ein Pfändungsschutzkonto?
Bei einem Pfändungsschutzkonto hat man sofort Pfändungsschutz über den Pfändungsfreibetrag, natürlich kann das Einkommen was darüber liegt gepfändet werden, aber der Freibetrag steht einem monatlich zur Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Seit Anfang des Jahres gibt es auch nicht mehr die 7 Tagesfrist, in dem man an sein Geld noch abholen konnte, es kann jetzt ab Geldeingang gepfändet, so dass man dann kein Geld zur Verfügung hat, deshalb ist es ratsam, wenn man eine Pfändung erwartet, sein normales Girokonto in ein so genanntes P-Konto um zu wandeln.
Sinnvoll ist es immer ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, wenn man Schulden hat. Dabei soll immer das Existenzminimum geschützt werden. Das Guthaben des Kontos ist erst sicher, wenn es auch einem Pfändungsschutzkonto liegt. Dann kann dieses Geld von den Schuldnern nicht eingefordert werden.
So sollten alle, die Schulden haben und Gefahr laufen, dass bei ihnen gepfändet werden, das normale Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Erst dann besteht Schutz und es hilft dann auch kein Gerichtsentscheid. Ein monatlicher Betrag von 1.028,89 Euro sind dann geschützt. Alles was über diesem Betrag liegt, kann gepfändet werden. So kann mit dem Geld, welches geschützt auf dem P-Konto liegt, wichtige Rechnungen beglichen werden, wie zum Beispiel die Miete oder die Stromrechnung.
Sollte das Geld auf dem Konto nicht genutzt werden, wird im Folgemonat der Betrag, der geschützt wird, verdoppelt. Sollte zum Beispiel ein Betrag von 500 Euro nicht angerührt werden, wird im Folgemonat der geschützte Betrag um 1.000 Euro erhöht.
Jeder darf nur ein P-Konto eröffnen und nicht mehrere. Viele Banken verlangen eine monatliche Gebühr von mindestens zehn Euro. Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, damit niemand mehrere Konten eröffnen kann. So kann die Bank ganz genau sehen, ob schon ein P-Konto besteht oder nicht.
Es sollte aber nicht zu früh eingerichtet werden. Denn so kann es auch die eigene Bonität ruinieren. Zwar führt die Einrichtung eines P-Kontos nicht zu einem schlechteren Scoring-Wert, dennoch wird die Bonität abgewertet. Beantragt man einen Kredit und die Bank bemerkt in der Schufa das P-Konto, besteht eine große Gefahr, dass dieser abgelehnt wird. Insofern sollte man mit großer Vorsicht mit einem P-Konto handhaben.
Der Freibetrag kann zum Beispiel auch (bei Kindern) erhöht werden. Der Betrag wird übrigens nicht verdoppelt, wenn das geschützte Geld im letzten Monat nicht verwendet wurde. Viel mehr besteht eine Übergangsfrist mit einem weiteren zeitlichen Schutz für diesen Betrag. Dieser verfällt aber bereits im Folgemonat.
Das Pfändungsschutzkontos vor allem für die Kunden einer Bank oder Sparkasse interessant, die wirklich in finanziellen Schwierigkeiten sind. Wie bereits erwähnt sollte man keinesfalls ein "vorsorgliches" Pfändungsschutzkonto einrichten. Denn für eine gute Bonität würde das natürlich keinesfalls sprechen. Möchte man als Kontoinhaber dann einmal einen Kredit, dann sieht die Sache mit dem Pfändungsschutzkonto immer relativ schlecht aus.
Bestehen jedoch Pfändung, dann ist es Pfändungsschutzkonto eine enorme Erleichterung für den Kontoinhaber im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen. Denn während Sozialleistungen bisher immer nur in einer bestimmten zeitlichen Frist verfügt werden konnten, ist nun so, dass Eingänge bis zu einem bestimmten Betrag frei verfügt werden können - ohne Einschränkungen. Wie hoch dieser Betrag genau ist, hängt von der individuellen Situation des Kontoinhabers ab. Es handelt sich dabei um die so genannte Pfändungsfreigrenze. Dieser Betrag wäre aus Sicht des Gläubigers ohnehin nicht pfändbar. Aus diesem Grund auch die freie Verfügbarkeit im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos.
Für Arbeitnehmer, die keine Sozialleistungen erhielten, war die bisherige Regelung sehr ungünstig. Diese benötigten oftmals eine separate Freigabe ihres Einkommens bzw. des nicht pfändbaren Anteils vom zuständigen Amtsgericht. Im Rahmen eines Pfändungsschutzkontos werden alle Einnahmen gleich behandelt. Die Freigrenze gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch beispielsweise Hartz IV - Empfänger.
In Wirklichkeit macht ein solches Pfändungsschutzkonto oder auch ganz einfach P-Konto genannt für den Bankkunden keinen echten Sinn, denn es kostet selbst bei der Sparkasse monatlich Gebühren. Wer nun Schulden hat oder diese nicht mehr begleichen kann sollte eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, denn man benötigt erst einmal fachkundige Hilfe und ein Konto kann hier wenig helfen. Auch Leute die nicht mit Geld wirtschaften können machen schnell Schulden und erhalten so auch schnell eine Pfändung, allerdings ist auch hier das eigentliche Problem ganz anders verankert. Auch hier hilft das sogenannte P-Konto nicht wirklich.
Ein so genanntes P- Konto ist die einzige Möglichkeit wenn man Schulden hat, wenigstens ein Teil seines Einkommens zu sichern, Solange keine Pfändung vorliegt ist es wie ein normales Konto, bei Pfändungen wird ein Selbstbehalt für die Pfändung gesperrt, das ist dann der monatliche maximale Verfügungrahmen der sollte aber in dem Monat aufgebraucht werden, weil er sonst verfällt und mit gepfändet wird beim nächsten Geldeingang, ist bissl schwierig zu rechnen weil der Überschuss paar Monate mit auf dem Auszug steht bis er dem Gläubiger überwiesen wird.
m.kaiser.74 hat geschrieben:Ein so genanntes P- Konto ist die einzige Möglichkeit wenn man Schulden hat, wenigstens ein Teil seines Einkommens zu sichern, Solange keine Pfändung vorliegt ist es wie ein normales Konto, bei Pfändungen wird ein Selbstbehalt für die Pfändung gesperrt, das ist dann der monatliche maximale Verfügungrahmen der sollte aber in dem Monat aufgebraucht werden, weil er sonst verfällt .
Leider nur ganz einfaches Halbwissen oder auch Laienwissen, denn man hat natürlich mehrere Möglichkeiten. Man kann sich beispielsweise auch mit seinen Gläubigern in Verbindung setzen, denn dann lassen sich auch sämtliche Pfändungen erst einmal ruhend stellen. Was soll hier nun der von dir genannte Selbstbehalt sein? Das musst du uns einmal genau erläutern, denn diesen Begriff gibt es hierbei in der Form so leider überhaupt nicht.
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