Separate Räume für Tagespflege anmieten?

vom 13.07.2012, 08:12 Uhr

A hat sich entschlossen, einen Tagespflegekurs zu absolvieren. Dazu war zwar zunächst ein Gespräch mit dem für A zuständigem Jugendamt nötig, aber da war so weit alles in Ordnung und A wurde auch für die Tagespflege als geeignet befunden. Da A aber nur eine relativ kleine Wohnung zur Verfügung hat, würde A eine Wohnung separat anmieten und diese auch kindgerecht einrichten. Das Jugendamt hat dafür jedoch bereits die Zustimmung erteilt.

A hat auch eine nette Wohnung in Aussicht, eine Zwei Zimmer-Wohnung ganz in der Nähe der eigenen Wohnung, mit Garten und Einbauküche. Allerdings ist die Frage, da man als Tagespflegeperson ja nun nicht wirklich viel verdient, um eine zweite Wohnung zu halten - ist so etwas lohnenswert? Könntet Ihr Euch vorstellen, als alleinige Tagespflegeperson eine zweite Wohnung zu unterhalten?

Mir persönlich wäre das alles ja etwas zu unsicher, um ehrlich zu sein. Man weiß ja auch nicht, ob Kinder wirklich da bleiben beziehungsweise bei Eintritt in die Schule oder durch andere Umstände man überhaupt weitere Kinder vermittelt bekommt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn meine Wohnung groß genug wäre, dann würde ich dort einen Raum nehmen anstatt eine zweite Wohnung. Diese kostet ja nicht nur an Miete, sondern auch Strom und Wasser. Dann müssen auch genug Tageskinder vorhanden sein, damit das finanziert werden kann. Ich denke da wird man eher Minus als Plus dann machen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Da hilft wohl nur genaues Kalkulieren und letztlich auch ein wenig Mut. Wie viele Tageskinder darfst du denn aktuell aufnehmen? Soweit ich weiss, muss man als Privatperson meist unter 5 Kinder bleiben. Das würde ich mal grob als Anhaltspunkt nehmen und dann schauen ob sich das rechnet. Vorstellen kann ich es mir fast nicht, außer die Wohnfläche ist eventuell ziemlich günstig. Allerdings empfinde ich eine Wohnung mit zwei Zimmern auch recht klein und beengt mit einer solchen Anzahl an Kindern? Gut es könnten jetzt natürlich auch riesige Wohnräume sein, aber mein erster Eindruck geht eher in die Richtung "oh nein so winzig?". Tut mir leid, ich mag die Idee ja auch keinem madig reden, es ist letztlich ja nur meine persönliche Meinung.

Allerdings ist es oftmals ja leider auch gar nicht so einfach eine Wohnung zu finden. Auch wenn es zunächst oft Zusagen gibt, ziehen erfahrungsgemäß einige Vermieter diese zurück, sobald sie hören, dass dort eine Tagespflegeeinrichtung betrieben wird beziehungsweise werden soll. Als Tagesmutter hat man es leider definitiv nicht leicht.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was glaubt denn A, was sie verdienen wird, wenn die die Tagespflege übernehmen will. Ihre eigene Wohnung muss finanziert werden und auch die Wohnung für die Tagespflege der Kinder. Zwei Mieten plus Nebenkosten wird man mit dem Verdienst einer Tagesmutter nicht finanzieren können. Da sollte A eher daran denken sich eine Dreiraumwohnung zu mieten. Die kosten nur ein wenig mehr als die Zweiraumwohnung. Eine separate Wohnung würde ich niemals mieten, wenn ich Tagespflege übernehmen will. Diese Wohnung muss ja auch eingerichtet werden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@milknhoney, hierbei geht es ja nicht um mich. Ich selbst würde nie auf die Idee kommen, separat eine Wohnung zur Tagespflege anzumieten, da hat Diamante durchaus Recht. Es gibt aber Tagesmütter und -väter, die es so machen und so möchte es A in dem Fall auch tun. Die Pflegeerlaubnis umfasst natürlich fünf Kinder, die dann wohl etwa dreißig Stunden in der Woche bleiben sollen. Das mag sich bedingt lohnen, aber ich weiß nicht, wie die Vergütung konkret aussieht.

Würde A nun sich zusammen mit einer anderen Tagespflegeperson zusammentun und sie würden zusammen eine Großtagespflegestelle errichten, sähe es etwas anders aus. Aber da sind wohl auch die Voraussetzungen ganz andere. Jedoch möchte A eben allein die fünf Kinder betreuen.

Da A nicht allein lebend ist, sondern selbst einen Partner hat, der sie in der Sache unterstützt und gemeinsam bestreiten sie eben auch die Wohnung. Auch aufgrund dessen kam eben die Idee, eine zweite Wohnung für die Tagespflege zu beantragen, um den Partner da nicht so einzubinden und auch, um die Privatsphäre zu wahren. Für die Kosten der Mieträume würde aber A allein aufkommen müssen, was sich dann letztendlich auch auf die Nebenkosten und Versorgungskosten von Heizung und Strom bezieht.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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