Von Mieter Erlaubnis einholen bei Tagespflege?

vom 13.07.2012, 07:24 Uhr

A betreut nach Absprache mit dem Vermieter in der Wohnung vier Kinder. Die Wohnung wurde auch seitens des Jugendamtes abgenommen und A hat die Pflegeerlaubnis erteilt bekommen. Nun hat sich aber die Person beschwert, die unter A wohnt und möchte nicht mehr, dass Kinder in der Wohnung betreut werden. Allerdings würde man ja nun bei vier eigenen Kindern nicht so einen Terz machen, wie es die Person B, Mitmieter, tut, oder?

Heute soll eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof fallen, die mit Spannung erwartet wird. Immerhin sind Tagespflegepersonen vermehrt gefragt, da es nun einmal auch einmal den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab 2013 geben wird und die meisten Tagespflegepersonen arbeiten nun mal in der eigenen, wenn auch angemieteten, Wohnung.

Wie würdet Ihr auf eine solche Tagespflegeschaft bei Mitbewohnern des Mehrfamilienhauses reagieren? Wäre es für Euch durchaus tragbar und möglich oder meint Ihr, als Tagespflegeperson habe man gefälligst anderweitig die Betreuung auszuführen? Ist das Verhalten von B daher verständlich?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kann das Verhalten von B nicht wirklich verstehen. Natürlich machen vier Kinder einigen Lärm, aber wie du schon sagtest, wäre das ja bei vier eigenen Kindern auch nicht anders, als eben bei Kindern, die eben nur tagsüber da sind. Eigentlich sollte es für die Nachbarn doch sogar angenehmer sein, weil die Kinder eben nicht mehr in den festgelegten Ruhezeiten abends und nachts herumtoben oder schreien können.

Ich kann es wirklich nicht verstehen, dass man sich da als Mitmieter sofort beschwert. Das Wichtigste ist doch eigentlich, dass der Vermieter und auch das Jugendamt mit der Tagespflege der Kinder einverstanden sind. Als anderer Mieter hat man dabei doch eigentlich nichts zu sagen, würde ich meinen. Ich wüsste auch nicht, wie man die Betreuung als Tagesmutter anders durchführen sollte. Dabei geht es doch gerade darum, dass die Kinder den Tag in einer Familie verbringen sollen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Naja wenn du dir vorab die Einverständnis des Vermieters eingeholt hast ist ja, zumindest rein rechtlich, zunächst alles in trockenen Tüchern.

Allerdings verstehe ich es ehrlich gesagt durchaus, wenn sich andere Mieter durch den Kinderlärm gestört fühlen, denn es ist nun mal Fakt, dass vier Kinder auf einem Haufen durchaus ordentlich Lärm machen können. Ganz ehrlich? Ich empfinde oftmals selbst meine beiden Kinder als "unerträglich" laut, da tun mir die Mieter unter uns oftmals wirklich leid. Allerdings habe ich von Haus aus nichts zu befürchten, da das Haus unseres ist. Und natürlich kann und darf man gegen "normalen" Kinderlärm im Grunde genommen ja auch nichts sagen. Hier kennt ja jetzt auch keiner den genauen Umfang der Tagespflegetätigkeit und auch nicht den häuslichen Ablauf. Würde beispielsweise in der Wohnung über mir permanent Fußball gespielt werden würde ich als anderer Mieter definitiv auch die Krise kriegen. Ob das nun rechtlich gesehen ok ist oder nicht stünde da auf einem ganz anderen Blatt. Was ich eigentlich sagen will: Sowas ist immer ein Geben und Nehmen, denke ich.

Vielleicht kannst du mal in einer ruhigen Atmosphäre das Gespräch mit der verärgerten Nachbarin suchen und auch mal versuchen, dich in ihre Situation hineinzuversetzen? Vielleicht findet man ja gemeinsam eine Lösung mit der alle Beteiligten sich arrangieren können? Einen Versuch wäre es doch wert. Stur auf sein Recht pochen hilft meines Erachtens wenig, ich für meinen Teil hätte nur wenig Lust in einem Haus zu wohnen, wo nur Zoff unter den Mietern herrscht.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn man nicht vor Gericht landen will, wie es doch heute mit einer Tagesmutter der Fall ist, die heute auf ihr Urteil wartet, ob sie die Tagesgruppe schließen muss oder nicht, dann würde ich auf jeden Fall mit dem Vermieter und auch mit den anderen Mietern sprechen. Denn wenn man unter einer Familie wohnt, die mehrere kleine Kinder beaufsichtigt, dann kann das schon zu ohrenbetäubenden Lärm kommen.

Sicher ist es nicht zwingend notwendig die Mieter zu fragen oder ihnen Bescheid zu geben. Die Hauptsache ist, dass der Vermieter Bescheid weiß.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zwar hat A hier den Vermieter um Erlaubnis gebeten, aber sie sieht ja jetzt, was sie davon hat. Wenn man in einem Mehrparteienhaus lebt, sollte man auf jeden Fall die Erlaubnis der Mitmieter holen, denn sonst sind Probleme vor programmiert. Am besten ist es bei einer geplanten Tagespflege, wenn die Wohnung sich im Erdgeschoss befindet und somit keiner der Kinder auf den Köpfen der anderen Leute herum trampeln können. Kinder allein würden mich nicht stören, aber vier auf einem Haufen machen schon ziemlich viel Lärm und ich möchte nicht darunter wohnen, da ich meine Ruhe haben will. Ansonsten dürfte A dann keine Probleme bekommen, wenn alle einverstanden sind.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde auch auf jeden Fall vor der ganzen Aktion beim Vermieter nachfragen ob es in Ordnung ist oder nicht. Ein Nachfragen kostet nichts und im Zweifelsfall sind so eben bereits im Vorfeld alle Unklarheiten geklärt. Wenn er der Vermieter erlaubt, werden die anderen Mieter wohl keine große Wahl haben und werden es dann mehr oder weniger akzeptieren müssen. Allerdings würde ich mir die Erlaubnis vom Vermieter auch schriftlich holen, weil mündliche Aussagen zählen nun leider oft nicht so wirklich.

Wenn eine Sache bereits vor Gericht landet, wird es wohl schwer werden hier eine einheitlich zufriedenstellende Lösung zu finden. Da sind in der Regel dann alle schon ziemlich verbittert und in der Regel ist dann kaum jemand für Kompromisse bereit. Im Idealfall sollte man sich natürlich ohne Gericht einigen, aber das ist denke ich auch allen klar, nur gibt es eben leider nicht immer den Idealfall.

Wie es mir als Mieter gehen würde, kann ich nicht ganz sagen. Auf den ersten Blick würde ich natürlich sagen, dass das in Ordnung ist und so weiter, weil man will ja rücksichtsvoll und verständnisvoll sein und so weiter. Ich kann die Situation auch durchaus nachvollziehen, aber ich kann durchaus auch ein wenig den Mieter verstehen, der sich gestört fühlt. Direkt ober mir wohnt eine Familie mit einem Mädchen im Alter von meinem Sohn. Das Mädchen ist eigentlich gar nicht so besonders wild, aber dennoch denke ich mir manchmal, dass da oben eine Horde wilder Pferde losgelassen wurde. Selbst ein relativ braves Mädchen kann da schon für ordentlich Lärm sorgen. Bei vier Kindern kann es dann wohl wirklich schon ordentlich turbulent zugehen und ich kann mir dann schon vorstellen, dass das nerven kann.

Allerdings muss man wohl auch immer damit rechnen, dass über einem eine Familie mit vier Kindern einzieht und da kann man dann wohl erst recht nicht viel machen. Und selbst zwei oder drei Kinder können schon für ordentlichen Trubel sorgen. In einer Mietwohnung ist das eben so. Bei mir im Wohnhaus ist es so, dass es auch vier Kinder im gleichen Alter gibt, die bei mir in der Stiege wohnen, inklusive meinem Sohn.

Eine ältere Dame hat sich unlängst auch beschwert, dass es am Gang oft zu laut ist. Sie konnte aber im Endeffekt nicht viel machen. Vier dreijährige Kinder gehen eben nicht immer ganz still durch den Gang. Wobei ich der älteren Dame insofern Recht gebe, dass es manchmal leider wirklich recht laut ist. Ich verstehe da die anderen Eltern auch nicht so ganz. Mir ist es zum Beispiel schon wichtig darauf zu achten, dass mein Sohn nicht brüllend und tobend durch den Gang nach Hause geht. Bei den anderen ist das scheinbar nicht wirklich der Fall und ich habe mir da auch schon öfters gedacht, dass die da wirklich sehr laut sind.

Benutzeravatar

» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn A mit dem Vermieter alles geklärt hat und auch seitens des Jugendamtes alles klar ist und die Wohnung für die Kinderbetreuung geeignet ist, dann sollte A sich vielleicht einmal mit B über diese Tatsachen unterhalten, denn es kann eigentlich nicht sein, dass B etwas dagegen haben sollte, wenn eben fremde Kinder betreut werden.

Bei eigenen Kindern würde B vielleicht auch stänkern, aber würde sicherlich weniger Ärger machen, da er an dieser Situation nichts ändern kann, denn schließlich kann man seine eigenen Kinder schlecht wieder abschaffen oder irgendwohin geben, nur weil es einem Mieter nicht passt, dass es untertags eben etwas lauter ist. Das ist eben so, wenn Kinder im Haus vorhanden sind.

B sieht sich eben gestört in seiner Ruhe und möchte diesen Umstand schnell wieder abschaffen. Da es sich "nur" um fremde Kinder handelt, sieht B darin seine Chance, da diese Kinder ja nicht zwingend dort untergebracht sein müssen im Gegensatz, wie geschrieben, zu eigenen Kindern.

Als Tagespflegemutter würde ich auch nicht anders handeln und einfach die Kinder weiter bei mir in der Wohnung betreuen, denn immerhin hat A sämtliche Zusagen, dass sie das auch bei sich in der Wohnung darf. Wenn es Mieter B auf Dauer zu laut wird und er sich nicht mehr wohl fühlt, denke ich, ist das seine Sache und dann muss er eben ausziehen, wobei normales Kindergeschrei eher bereichernd sein sollte als ein Störfaktor. So sehe ich das jedenfalls und eine Tagesmutter wird schon aufpassen, dass kein lauter Dauergeräuschpegel in ihrer Wohnung herrscht, denn das würde sie selber wohl auf Dauer nicht aushalten.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Laut Bundesgerichtshof darf die Frau, die gestern verklagt worden ist, in der besagten Wohnung nicht mehr als Tagesmutter arbeiten. Sie muss dazu noch die Nachbarn befragen und eine Mehrheit von dreiviertel der Hausgemeinschaft müsste der Tätigkeit zustimmen. Sie hat aber weniger als die erforderliche Mehrheit erhalten, sodass sie die Tätigkeit in dieser Wohnung vorerst aufgeben muss. Allerdings ist das Urteil nicht richtungsweisend, somit hat jede Tagesmutter und jeder Tagesvater es selbst in der Hand beziehungsweise dann die Nachbarschaft.

Dass eine Zustimmung seitens des Hausverwalters oder des Vermieters vorhanden sein muss, da es sich nun einmal auch um eine gewerbliche Nutzung der Wohnung handelt, ist korrekt und war bis gestern mehr oder weniger etwas, was sein konnte, aber nicht musste.

Gerade in Bezug auf die Nachbarn wäre es doch eher wünschenswert gewesen, wenn man ein in Deutschland weit gültiges Argument gebracht hätte und man eine verlässliche Angabe macht. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Tatsache entwickeln wird, wenn eben besagter Rechtsanspruch eintritt und wie viele Nachbarn oder Mitbewohner sich beschweren werden.

In dem gestern vor dem Bundesgerichtshof behandelten Fall ging es nicht nur um den Lärm an sich, auch durch die Abhol- und Bringzeiten und so weiter kam Unruhe in das Haus. Bezeichnend ist allerdings, dass die Person, die geklagt hat, inzwischen wohl aus dem Haus gezogen ist und deren Wohnung neu vermietet oder verkauft ist und der/ die Neubewohner/in hat keinerlei Probleme mit der Tagespflege in der Wohnung darüber.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich finde dieses Urteil einen absoluten Witz und kann da wieder nur sagen: Deutschland ist so kinderfreundlich, bekommt doch mehr Kinder, für die Betreuung ist gesorgt. Mich würde es auf gar keinen Fall stören wenn eine Frau im Haus Kinder betreuen würde, ich bin schließlich auch arbeiten. :wink:

Aber auch wenn ich zu Hause wäre, würde es mich nicht stören, das sind doch Kinder und so laut sind die auch wieder nicht und ein Kinderwagen im Haus stört auch nicht. Ich finde das Urteil mal wieder eine echte Schande!

Benutzeravatar

» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Im Grunde genommen handelt es sich um ein Privathaus ohne gewerbliche Vermietung. Das was A macht, ist aber gewerblich. Die Betreuung von vier Kindern kann nicht ohne Kinderlärm durchgeführt werden. Ist das Haus sehr hellhörig, wird man den Kinderlärm in der Wohnung darunter übermäßig laut empfinden, vor allem schon deshalb, weil in der Vergangenheit Ruhe herrschte. Es ist verständlich, dass der Mieter unter A genervt ist von dem Krach. Das hätte A aber im Vorfeld schon wissen müssen, weil man den Kinderlärm als Tagesmutter durchaus kennt. Auch wenn hier die Genehmigung des Vermieters vorliegt,

Es geht hier nicht darum, dass das Jugendamt die Wohnung abgenommen hat, das ist nicht relevant. Hier geht es ganz einfach um den Lärm von vier Kleinkindern, den man nicht wegreden kann. Der unter A wohnende Mieter B hätte die Wohnung nicht gemietet, wenn dort vier eigene Kleinkinder im gleichen Alter ( das müssten dann schon Vierlinge sein) Lärm machen würden. Es gibt nun mal Menschen, die auch ruhig leben möchten. Wenn also die Tagespflegemutter auf die neueste Rechtsprechung wartet, hat die doch nichts mit ihrer Situation zu tun.

Wenn jemand eine private Kinderbetreuung übernehmen möchte, muss er sich zuallererst um geeignete Räumlichkeiten bemühen. Oder aber eine gut abgedämmte Erdgeschosswohnung mieten. Man kann nicht alles auf dem Rücken anderer Mieter, hier des Mieters B, austragen, das geht nicht. Der Mieter B hätte wahrscheinlich sogar das Recht, eine Mietkürzung vorzunehmen. Denn den Lärmpegel kann er durchaus messen lassen.

Ich bin der Meinung, dass A versuchen könnte, mit B ein ruhiges Gespräch zu führen. Eventuell kann A auch noch einen Teppich in den Spielraum legen, der den Lärm etwas mildert. Das Verhalten von B ist durchaus verständlich. Man sollte sich mal in die Lage von B versetzen. Vielleicht hat er zu Hause etwas zu machen, wo er etwas Ruhe benötigt. Aber selbst beim Lesen würde der Lärm schon störend sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter begeistert sein wird, wenn es nun Ärger in dem Hause gibt durch die Kinder.

Dass A die Betreuung gerne ikn der eigenen Wohnung durchführen möchte, ist durchaus verständlich. Aber der Wunsch nach Ruhe für B ist auch nicht von der Hand zu weisen. Insgesamt ist beides schlecht vereinbar.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^