Ausbildungsvertrag - Worauf muss man achten?

vom 12.07.2012, 21:00 Uhr

Meine Cousine beginnt demnächst eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau. Sie freut sich schon sehr darauf und hofft, dass ihr zukünftiger Chef zufrieden sein wird mit ihr. Ihr zukünftiger Chef möchte noch gerne mit mir den Vertrag besprechen falls ich noch Fragen dazu habe.

Muss sie bei der Besprechung des Vertrages auf etwas besonders achten, bevor sie den Vertrag unterschreibt? Ist in dem Vertrag die Probezeit genau beschrieben? Sie weiß nur, dass ihre Probezeit 6 Monate dauert. Ist das normal das die Probezeit so lange dauert? Ich dachte es sind immer nur 3 Monate Probezeit.

Kann sie den Vertrag auch mit nach hause nehmen und zu hause noch mal genauer durchlesen und auch mit meinem oder ihrem Vater besprechen? Oder muss sie den Vertrag sofort unterschreiben, wenn der zukünftige Arbeitgeber ihn mit ihr bespricht? Auf was muss sie noch achten?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



An sich stehen alle relevanten Informationen im Vertrag, wie zum Beispiel die Dauer der Probezeit, der Ausbildungsberuf, die Vergütung und weitere Informationen. Was genau in einem Vertrag stehen sollte, kann deine Cousine problemlos im BBiG nachlesen, dort steht auch alles genau beschrieben, was die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Azubis betrifft. Es gibt einige Berufe, in denen eine Probezeit bis zu sechs Monaten rechtens ist, ich selbst hatte eine solche Zeitspanne bisher nur in der Krankenpflegeausbildung, die jedoch nicht dem BBiG unterliegt, sondern an andere Gesetze gebunden ist.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12588 » Talkpoints: 11,30 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wir haben für die Auszubildenden einen Vordruck für den Vertrag, in dem alle relevanten Rechte und Pflichten geregelt sind. Bekommt man auch bei der IHK.

Deine Cousine sollte aber noch vor dem Unterzeichnen des Ausbildungsvertrages im BBiG (Berufsbildungsgesetz) nachlesen was ihr alles zusteht. Mein Ausbilder hat mir damals zu wenige Urlaubstage in den Vertrag geschrieben, was ich dann später mit dem jeweiligen Paragraphen des BBiG moniert habe.

Bei der Probezeit von sechs Monaten bin ich jetzt aber schon stutzig geworden. Im § 20 BBiG ist geregelt, dass die Probezeit mindestens einen, aber höchstens vier Monate betragen muss. Eine Verlängerung der Probezeit ist unter Umständen nur möglich, wenn der Azubi längere Zeit krank ist und ausfällt.

» Pommeline » Beiträge: 189 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Probezeit ist schon einmal nicht rechtens. Die darf in einem Ausbildungsverhältnis maximal vier Monate betragen und nicht mehr. Des Weiteren sollte sie genau auf alles achten. Wenn sie noch nicht voll jährig ist, muss sie ein Erziehungsberechtigter begleiten und den Vertrag auch mit unterschreiben. Es sollte genau auf die Einzelheiten im Vertrag geachtet werden. Zum Beispiel, wie viel genau die Ausbildungsvergütung beträgt. Über die Höhe sollte man sich im Vorfeld schon einmal informieren, damit man nicht unterbezahlt wird. Dann sollte gleich beim Vertrag geklärt werden, ob man vermögenswirksame Leistungen bekommt, ob Schulbücher mit bezahlt werden und wie viele Stunden in einer Woche gearbeitet werden müssen. Erst dann sollte man den Vertrag unterzeichnen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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