Welchen Kriterien unterliegt eine Pflegebedürftigkeit?

vom 10.07.2012, 13:51 Uhr

Bei Frau A im Haus wohnt die Mutter von Frau A. Diese ist schon 86 Jahre alt und Frau A macht alles für sie. Sie ist so in diese Pflege der alten Frau reingewachsen, dass sie auch nicht merkt, dass es immer mehr wird. Sie muss nachts wickeln, die muss sie waschen und kämmen. Sie muss mit ihr zusammen die Ärzte besuchen usw.

Viele ihrer Freunde meinen, dass Frau A´s Mutter bestimmt auch eine Pflegestufe bekommen müsste, so pflegebedürftig sie ist. Aber Frau A ist sich nicht sicher. Sie würde gerne wissen wollen, welche Kriterien eine Pflegebedürftigkeit haben muss, damit man diese beantragen kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Hilfebedarf der Mutter zur Grundpflege ist maßgebend für die Eingruppierung in die Pflegestufe, welche die Leistungsvoraussetzung ist. Der Grundpflegebedarf wird nach Zeitaufwand, Häufigkeit und Art bewertet. Der Zeitaufwand gibt den Ausschlag für die Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung in eine Pflegestufe. Für die Pflege gibt es Zeitorientierungswerte, nach denen sich der Gutachter richtet.

In der Pflegestufe 1 müssen folgende Mindestwerte erreicht werden: Mindestens 45 Minuten Grundpflege zuzüglich 45 Minuten Hauswirtschaft ergibt mindestens 1 1/2 Stunden täglich. In den anderen Pflegestufen entsprechend mehr.

Da müsste Frau A mal mit ihrer Mutter sprechen und dann eventuell eine Pflegestufe beantragen. Aber oft wollen die Pflegebedürftigen nicht so krank sein, dass sie eine Pflegestufe beantragen. Sie finden das entwürdigend.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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