Personalausweis- mit Geburtsurkunde beantragen?

vom 10.07.2012, 11:27 Uhr

Ich habe ein kleines Problem, und zwar muss ich meinen Personalausweis neu beantragen. Nun habe ich schon alles bezahlt und das Ganze wird bearbeitet, aber mir wurde gesagt, dass ich zur Abholung meine Geburtsurkunde vorzeigen muss. Warum muss man eine Geburtsurkunde vorzeigen, wenn man den neuen Ausweis abholt? Ich habe den Ausweis in einer anderen Stadt beantragt, als in der Stadt wo ich geboren bin, liegt es daran?

Mein Problem ist nun, dass ich 2 Geburtsurkunden habe. Das mag jetzt etwas komisch klingen deswegen möchte ich das erklären. Ich wurde geboren, als die Mauer gefallen ist und deswegen war alles ein bisschen durcheinander, sodass in dem ganzen Trubel nur meine Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen wurde und nicht auch noch mein Vater. Meine Eltern haben sich nicht daran gestört, da mein Vater vorher eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hatte. Nun hat mich das aber immer gestört und wir haben ihn nachtragen lassen. Nicht das jetzt Zweifel aufkommen, mein Papa ist auch wirklich mein Papa, das sieht man auch schon. Nun weiß ich jetzt aber nicht, welche Geburtsurkunde ich da vorzeigen soll oder ob das egal ist.

Kann mir da jemand helfen? Oder soll ich einfach beide mitnehmen?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde die Geburtsurkunde mitnehmen, in denen beide drin stehen. Im Grunde ist es egal, denn es zählt nur, dass Du da drin stehst und wo Du geboren bist, als Nachweis sozusagen. Du brauchst vor allem dann eine Geburtsurkunde, wenn Du keinen anderen Ausweis besitzt. Auch wenn Du nun einen beantragt hast und eventuell das aus dem Grund, weil Du Deinen alten verloren hast, dann brauchst Du die Geburtsurkunde.

Darüber hinaus liegt es tatsächlich daran, dass Du in einer anderen Stadt gemeldet bist. Solltest Du in der gleichen Stadt noch einmal einen Ausweis beantragen, solltest Du die Geburtsurkunde dann nicht noch einmal benötigen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich würde einfach beide Geburtsurkunden mitnehmen und die Sache erklären. Warum du eine Geburtsurkunde mitbringen musst, kann ich mir auch nicht wirklich erklären, es sei denn, du musstest einen neuen Personalausweis beantragen, weil dein alter dir gestohlen wurde. Ich musste bisher immer meinen alten Personalausweis bei der Abholung mitbringen und ungültig machen lassen. Das ist bei einem Verlust des Ausweises natürlich nicht möglich, weshalb dann vielleicht die Geburtsurkunde als Abholberechtigung dient.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Wenn du die Geburtsurkunde mitbringen sollst um deinen Personalausweis zu bekommen, musst du die neue Geburtsurkunde mitbringen. Die alte ist mit der Ausstellung der neuen ungültig geworden. Das du die Geburtsurkunde mitbringen sollst liegt wohl daran, dass du dich mit irgend etwas ausweisen musst.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn man einen neuen Ausweis beantragt, hat man doch den alten Ausweis, wozu das Amt dann noch eine Geburtsurkunde benötigt, ist mir nicht bekannt. Aber wenn sie es so haben wollen, würde ich die Geburtsurkunde mitnehmen, die zuletzt ausgestellt wurde, wo beide Elternteilen eingetragen sind. Denn das ist ja wohl die gültige.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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