Automatisches Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudiovertrag
A ist chronisch erkrankt und wollte mithilfe von leichtem Gerätetraining seine gesundheitliche Situation verbessern. Doch A kann nun aufgrund seiner chronischen Erkrankung erst einmal keinen Sport machen und hat daher dem Betreiber des Fitnessstudios eine fristlose Kündigung zukommen lassen. Die Kündigung wurde nicht angenommen, der Betreiber besteht auf eine Erfüllung des Vertrages und verlangt für die restliche Laufzeit von acht Monaten eben den Monatsbeitrag.
A wollte dann den Vertrag zumindest für einen Monat ruhen lassen, was aber der Betreiber leider auch nicht wollte. Auch ein Umschreiben des Vertrages möchte der Betreiber nicht erlauben, er besteht auf eine Erfüllung des Vertrages über A.
Hat A wirklich keine andere Möglichkeit, als eben die Monatsbeiträge bis zum Ende des Vertrages zu begleichen? Der Betreiber des Fitnessstudios scheint auch nicht mit sich reden zu lassen, was A beim Probetraining, aber auch hinterher nicht hat vermuten wollen. Der Eindruck war schon ein ganz anderer, als den, den A nun leider bekommen hat.
A hat die Möglichkeit sich von einem Arzt ein Attest ausstellen zu lassen, was das chronische Leiden beweist. Mit dem Attest kann A eine Kündigung verfassen und die Einzugsermächtigung beenden. Da kann sich der Fitnessstudiobetreiber quer stellen, wie er will. Eine Kündigung ist eine Kündigung, und wenn A wichtige Gründe hat und eine chronische Erkrankung ist das, dann hat sie nach dem § 314 Abs. 1 BGB das Recht zu kündigen. Wichtig ist aber, das A die Einzugsermächtigung beendet.
Eine fristlose Kündigung ist wirksam, und wenn es dem Betreiber nicht passt, kann er gerne klagen, wird aber keinen Erfolg haben. Die meisten Betreiber von Fitnessstudios stellen sich bei der Beendigung eines Vertrages an, haben damit aber keinen Erfolg.
Auf dem Gebiet wäre ich ein absoluter Laie, würde aber meinen, dass in so einem Fall eine Kündigung wirksam sein dürfte und der Anbieter nicht darauf bestehen kann, dass die Beiträge bis zum Vertragsende bezahlt werden müssen. Wichtig ist aber, dass es ein Attest vom Arzt gibt, welches bestätigt, dass A hier keinen Sport treiben kann.
Aber leider ist das Ganze auch etwas komplizierter: so darf es keine Krankheit sein, die nur zeitweilig den Sport ausschließt. Wenn schon klar ist, dass z.B. in drei Monaten Sport wieder möglich ist, dann muss die Kündigung nicht angenommen werden. Ebenso wenn bereits bei Abschluss des Vertrags mit dem Fitnessstudio klar war, dass eine Krankheit besteht.
Und genau so erscheint es mit in dem konstruierten Fall von A. Hier war A schon vor Abschluss des Vertrags erkrankt und ihm war dieser Umstand bewusst. Damit verliert A eigentlich sein Anrecht auf die Sonderkündigung und hätte mit dem Anbieter vor Vertragsabschluss eine entsprechende Ausstiegsklausel vereinbaren müssen.
Ich würde mir durch meinen Arzt ein Attest verfassen lassen, dass ich auf unbestimmte Zeit keinen Sport machen darf. Mit dieser Bescheinigung hat man schon Sonderkündigungsrechte. Der Betreiber des Fitnessstudios wird dieses Attest anerkennen müssen. Eigentlich ist es sogar offensichtlich, dass solche Fälle oft vorkommen und der Betreiber deswegen nicht jedem Glauben schenkt, der sagt, dass er so krank ist, dass er nicht mehr trainieren kann. Außerdem sollte man auf jeden Fall die Einzugsermächtigung entziehen, damit das Fitnessstudio nicht weiter abbuchen kann.
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