Probezeit und fristlose Kündigung wegen Krankheit
A hat bei einer Firma mit einer 3-monatigen Probezeit angefangen zu arbeiten. Nun wurde A während der 3 Monate Probezeit in Folge einer Erkrankung gekündigt. A findet das natürlich irgendwie nicht wirklich gerecht und fragt sich nun ob er sich irgendwie dagegen wehren könne. Wie würdet ihr denn in so einer Situation reagieren oder was würdet ihr unternehmen?
In der Probezeit kann man ohne genaue Begründung gekündigt werden, hier greifen meines Wissens nach diese normalen Kündigungsschutzregeln nicht. Daher denke ich, dass nicht viel getan werden kann. Sicherlich ist es schade, wenn man krank geworden ist und dann gleich den neuen Job verliert. Aber je nachdem, um welche Krankheit es geht, wird der Arbeitgeber vielleicht auch Sorge haben, dass jemand öfters krank wird.
Eine Erkrankung, gerade in der Anfangszeit, gibt dem Arbeitgeber kein gutes Bild über den Arbeitnehmer. Er sucht eine zuverlässige Kraft und keine, die gleich krank ist. Natürlich kann Person A nichts dafür, aber das interessiert den Arbeitgeber nicht. Der Arbeitgeber hat das Recht zu kündigen und muss nicht einmal den Grund dafür angeben.
Person A wird also auch nicht erfahren, ob es wirklich daran lag, ob er krank war oder ob ein anderer Grund für die Kündigung vorliegt. Person A kann nichts machen außer sich einen neuen Job suchen, in der Hoffnung, dass er dann in der nächsten Probezeit nicht krank wird. Wehren kann er sich gegen die Kündigung nicht, denn in der Probezeit kann schon am ersten Tag jemand den Job wieder verlieren.
In der Probezeit ist es für beide Vertragspartner, für den Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber, möglich das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das ist hier geschehen, bzw. man sagte A sogar woran es scheiterte. Da sollte A nun bemüht sein gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen und es dann erneut zu versuchen. Gegen die Kündigung kann A nämlich nichts mehr machen.
Die Kündigung ist leider rechtsgültig, in der Probezeit kann man jederzeit gekündigt werden und dazu muss nichtmal ein Grund angegeben werden. Ehrlich gesagt frage ich mich, warum die Krankheit als Grund angegeben wurde, denn damit kann man sich als Arbeitsgeber durchaus auch ordentlich in die Nesseln setzen (Stichwort Lohnfortzahlung). Interessant wäre daher zu wissen, wie lange die gekündigte Person krank war und wann genau die Kündigung ausgesprochen wurde (während der Krankheitsphase oder erst nach Gesundung).
Im Grunde müsste A bekannt sein, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Er oder Sie hätte nicht einmal krank werden müssen, es hätte auch einfach aus Willkür geschehen können und A kann sich dagegen überhaupt nicht wehren. Dafür ist die Probezeit im Grunde genommen ja da, damit sich beide Seiten ohne größere Verpflichtungen abtasten können und sehen können, ob es passt. Und falls unvorhergesehene Dinge geschehen, können beide Seiten ohne Angaben von Gründen den Vertrag kündigen. Da ist rechtlich gar nichts mehr zu machen.
A hat in diesem Fall großes Pech gehabt, dass er gleich in der Probezeit krank geworden ist. Mir ist das auch einmal passiert und ich habe mich mit Fiebermitteln in die Arbeit geschleppt. Gott sei Dank war es freitags, so dass ich mich am Wochenende auskurieren konnte.
In der Probezeit können die beiden Vertragspartner üblicherweise mit einer Frist von zwei Wochen ohne Begründung kündigen. Dies muss auch im Arbeitsvertrag stehen, wenn es so ist. Leider kann A rechtlich nichts dagegen machen. Ich verstehe aber den Arbeitgeber nicht. Wenn der Arbeitnehmer ansonsten gut ist und die Krankheit nicht chronisch ist, hätte ich nicht so schnell entlassen.
Die Kündigung ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Denn innerhalb der Probezeit darf das Arbeitsverhältnis sogar ohne Angabe von Gründen einfach gekündigt werden. A hätte sich hier einfach zusammen reißen müssen, denn eine Krankheit schon in der Probezeit einer neuen Stelle rückt A nicht in ein gutes Licht. So bekommt der Arbeitgeber schon einen schlechten Überblick über seinen Arbeitnehmer. Denn wer schon in der Probezeit häufig krank ist, wird es in der restlichen Zeit auch sein. Und was bringt einem ein Arbeitnehmer, der dauernd krank ist? Gar nichts, er kostet nur.
Ich frage mich, was A sich da vorstellt und inwiefern er oder sie nun gegen diese Kündigung vorgehen möchte. Natürlich ist anzunehmen, dass A wegen der Erkrankung und dem damit verbundenen Arbeitskraftausfall gekündigt wurde. Allerdings ist die Kündigung rechtens und eigentlich sollte es auch jedem Arbeitnehmer bekannt sein, dass man während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen oder gekündigt werden kann. Das gibt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber die Chance zu schauen, ob beide miteinander zurechtkommen. Wenn dann ein Arbeitnehmer während dieser Zeit direkt krank wird, macht das einfach keinen guten Eindruck und der Arbeitgeber wird denken, dass der Arbeitnehmer häufiger mal ausfällt.
A sollte die Kündigung einfach hinnehmen und sich eine neue Stelle suchen. Dort bietet es sich an, nicht direkt krank zu feiern. Natürlich hat man das nicht immer in der Hand, aber im Zweifelsfall sollte man sich, sofern man an dem Job interessiert ist, lieber krank zur Arbeit schleppen. Denn sonst ist es absehbar, dass einem die nächste Kündigung ins Haus steht, wenn man dann wieder innerhalb der Probezeit krank wird. Das bietet sich einfach nicht an und macht einen schlechten Eindruck.
Wie hier alle es bereits angesprochen haben, so kann ich dem auch nichts entgegen setzen, dass die Kündigung nicht anfechtbar ist. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man tatsächlich so krank gewesen ist, dass man sich kaum aus dem Bett quälen, geschweige denn zur Arbeit schleppen konntwe. Allerdings hätte man eventuell es soweit "heraus provozieren" können, dass man krank zur Arbeit erscheint, bis einem der Vorgesetzte aus Mitleid "erlaubt" nach Hause zu gehen und seine Krankheit zunächst auszukurieren.
Mir ist überdies noch die Regelung bekannt, dass etwaige Krankheitstage an die Probezeit gehängt werden, sodass dem Arbeitgeber die reelle Zeit, die er den potenziellen Arbeitnehmer prüfen kann, nicht subtrahiert würde. Mit solch einer Regelung hätte der Arbeitgeber eventuell von einer Kündigung absehen können. Zumal ich nicht bei jedem Krankheitsfall davon ausgehen darf, dass es sich um "Wiederholungstäter" handelt. Schließlich könnte es sein, dass aktuell eine Grippewelle oder Ähnliches herum kursiert und nach und nach alle infiziert. Außerdem könnte der Arbeitgeber auch nach Ablauf der Probezeit mit Angabe des Grundes, dass A durch Abwesenheit, will sagen Krankheit, glänzt und deswegen nur noch eine Zumutung für den Betriebsablauf wäre.
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