Wohngeld: Ist Erbschaft ein Einkommen oder ein Vermögen?

vom 08.07.2012, 13:12 Uhr

A bekommt ca. 60 Euro Wohngeld, weil A als Friseurin nicht so viel verdient. Deswegen hat sie einen Wohngeldantrag gestellt und der ist bewilligt worden. Wenn man Wohngeld bekommt, dann darf man ja auch ein wenig Vermögen haben. Es wird beim Antrag gefragt, ob man ein Vermögen von über 6000 Euro hat. (So hat A es jedenfalls im Kopf). Nun bekommt A in nächster Zeit ein kleines Erbe in Höhe von 3000 Euro ausgezahlt. Wenn diese 3000 Euro als Vermögen gelten würde, dann würde es ja nicht angerechnet werden.

Nun hat ein Bekannter von A gemeint, dass es auf jeden Fall angerechnet wird, weil dieses Erbe als Einkommen zählt und da 3000 Euro auf jeden Fall zu viel wären und sie das Wohngeld für dieses Jahr vergessen kann. A hat natürlich vor das Erbe auch beim Wohngeld anzugeben. Würde aber vorher gerne wissen, ob es als Vermögen oder als Einkommen zählt und ob das Wohngeld durch dieses kleine Erbe gestrichen werden kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise ist ein Erbe ein Vermögen und wird normalerweise nicht angerechnet. Als Einkommen bezeichnet man unter anderem Gehalt und Lohn seiner geleisteten Arbeit. Wenn man dann noch etwas Vermögen haben darf, dann sollten die 3000 Euro eigentlich nicht angerechnet werden dürfen. Sollte es doch der Fall sein, dann sollte man seinem Berater auf jeden Fall fragen, wieso das Erbe angerechnet wird.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@Stefan569: Der Bekannte von A meint, dass ein Vermögen vor der Antragstellung für das Wohngeld da sein muss. Kommt das Geld erst nach der Antragstellung rein oder sogar, wenn das Wohngeld schon gezahlt wird, dann zählt alles, was reinkommt als Einkommen und nicht als Vermögen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Laut dem Einkommenslexikon in Wohngeldlexikon.de ist es nicht anrechenbares Einkommen. Soweit ich sehe werden beim Wohngeld nur Einkünfte der Einkommensteuer angerechnet. Dazu gehören keine Erbschaften. Schließlich zahlt man auf Erbschaften auch keine Einkommensteuer. Die Wohngeldbehörde dürfte von der Erbschaft nichts mitbekommen. Allerdings kann die Behörde durch Datenabgleich erkennen, wenn jemand Zinsen bekommt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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