Taschenkontrolle im Supermarkt - Supermarkt hilflos?
Ich habe am Wochenende in einem Geschäft etwas erlebt, was mich stutzig macht. Dazu wollte ich mal eure Meinung hören. Nehmen wir mal an, dass A an der Kasse dazu aufgefordert wird, die Tasche zu zeigen. Da man die Tasche aber keinem zeigen muss, der nicht zur Polizei gehört, hat A sich geweigert. Denn A weiß, dass er weder einem Warenhausdetektiv noch der Verkäuferin seine Tasche von innen zeigen muss. Die einzigen Menschen, die in seine Tasche sehen dürfen ist die Polizei und das auch nur dann, wenn ein Tatverdacht besteht.
Ich denke mal, dass A die Verkäuferin provozieren wollte. Denn A hat sich strikt geweigert die Tasche aufzumachen. Der Filialleiter, nennen wir ihn B, kommt dazu und droht A damit, dass er die Polizei holt und er den Einsatz zahlen muss. A ist immer noch nicht gewillt die Tasche aufzumachen. Dass A den kompletten Kassenbetrieb stört ist eine andere Sache, aber irgendwie konnte ich A verstehen.
B wollte dann, dass A mit ins Büro kommt. Aber A meinte, dass es Freihheitsberaubung wäre, wenn er nicht mitkommen will und B darauf besteht. A meinte, dass er sich nichts zu Schulden kommen lies und gehen will. A hat sich dann auch durch die Schaulustigen, die sich angesammelt haben gekämpft und ist gegangen.
Ich stand noch an der Kasse und der Filialleiter meinte, dass man bei so was demnächst einen Knopf an die Kasse bekommt und die Polizei sofort benachrichtigt wird. Außerdem wollten sie die Türen versperren, dass keiner raus und reingehen kann. Somit wären alle anderen Kunden mit eingesperrt, was ich persönlich auf jeden Fall als Freiheitsberaubung empfinde.
B als Filialleiter sind wahrscheinlich irgendwie die Hände gebunden. Aber wie verhält B als Filialleiter sich richtig? Wir haben das gestern im Bekanntenkreis diskutiert und eigentlich ist es ja so, dass ein Supermarkt überhaupt keine Handlungsgewalt hat. Wer würde beispielsweise den Polizeieinsatz tragen, wenn in dem oben genannten Fall die Polizei gekommen wäre und die Tasche leer gewesen wäre? Darf die Polizei überhaupt in die Tasche schauen, wenn kein Tatverdacht besteht, also wenn A nicht dabei beobachtet wird, dass er was in die Tasche gesteckt hat?
Wenn A geklaut hätte, hätte der Filialleiter A denn festhalten dürfen oder ist das Freiheitsberaubung? Was ist, wenn A einfach geht? Wie weit darf B gehen? Habt ihr schon mal die Tasche vorzeigen müssen? Habt ihr die Tasche vorgezeigt, obwohl die Schilder an der Kasse überhaupt keine Geltung haben? Ich zeige sie eigentlich immer freiwillig vor. Aber als ich das erlebt habe, was ich hier geschrieben habe, habe ich mich doch gefragt, ob man sich so erniedrigen lassen muss, dass man vor vielen Kunden quasi als Dieb hingestellt wird, wenn man nichts gemacht hat.
Hattet ihr auch schon mal so ein Erlebnis mit dem Vorzeigen der Tasche? Wie hilflos ist der Filialleiter des Supermarktes und wie hilflos ist der Kunde, der seine Tasche zeigen soll?
Ich weiß nicht genau, wie da die Gesetzes Lage ist. Aber ich habe so etwas noch nie erlebt, dass sich jemand geweigert hat, seine Tasche zu zeigen. Wäre ich in der Situation, würde ich es vermutlich einfach machen, um mir weiteren Ärger zu ersparen. Man kann so etwas aber nur machen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass man etwas gestohlen hat. Wenn dann alles erfolglos war, sogar die Polizei vorrücken muss, dann muss die Kosten auf jeden Fall der Laden bezahlen beziehungsweise dessen Versicherung. Denn der Kunde hat sich hier ja nichts zu Schulden kommen lassen.
Diamante hat geschrieben:Wer würde beispielsweise den Polizeieinsatz tragen, wenn in dem oben genannten Fall die Polizei gekommen wäre und die Tasche leer gewesen wäre? Darf die Polizei überhaupt in die Tasche schauen, wenn kein Tatverdacht besteht, also wenn A nicht dabei beobachtet wird, dass er was in die Tasche gesteckt hat?
Die Kosten hätte in diesem Fall der Supermarkt tragen müssen, denn wer die Musik bestellt, der zahlt auch. Wenn nun Diebesgut bei A gefunden worden wäre, würde das natürlich anders aussehen.
Die Polizei darf auch nicht einfach so Sachen durchsuchen. Wenn nun also der Ladendetektiv oder der Mitarbeiter der Polizei sagen würde, dass er gar nichts beobachtet hat, aber einfach mal wissen will, was in der Tasche ist, würde die Polizei die Taschen nicht durchsuchen, sondern wieder gehen. Sagt der Ladendetektiv aber, dass er die Person beim Klauen beobachtet hat, sieht die Sache wieder anders aus. Darauf muss sich die Polizei dann ja verlassen und würde auch die Durchsuchung vornehmen.
Wenn A geklaut hätte, hätte der Filialleiter A denn festhalten dürfen oder ist das Freiheitsberaubung? Was ist, wenn A einfach geht?
Für diese Fälle gibt es das sogenannte "Jedermannfestnahmerecht" nach § 127 I StPO. Demnach ist jedermann befugt, eine Person festzuhalten, wenn sie auf frischer Tat betroffen ist und Fluchtverdacht besteht bzw. die Identität nicht zweifelsfrei klärbar ist. Hätte der Filialleiter den A einfach nur so festgehalten, wäre es Freiheitsberaubung, bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen jedoch nicht bzw. die "Freiheitsberaubung" wäre durch das Jedermanns Festnahmerecht gerechtfertigt.
Ich verstehe nicht, wieso B so gehandelt hat. Wenn er vermutet, dass A was eingesteckt hat, dann hätte er schlicht und ergreifend die Polizei rufen müssen. In der Zeit kann er A durchaus dazu auffordern, dass er in seinem Büro verbleibt, bis die Polizei kommt und die die Tasche durchsuchen können. Peinlich wird es erst dann, wenn A wirklich nichts eingesteckt hat.
Ich hätte meine Tasche aber vermutlich gezeigt, aber ich klaue auch nichts und habe auch nichts Interessantes in meiner Tasche. Meistens lassen die Kassiererinnen die Tasche ja auch bloß anheben. Bei uns im Netto gab es mal den Fall, wo ein kleiner Junge von seiner Mutter gezwungen wurde, Alkohol zu klauen. Der hat das gemacht und wurde erwischt. Wie Kinder meistens sind, erzählen sie dann ja doch die Wahrheit und er sagte, dass seine Mama meinte er solle das machen, weil sie kein Geld habe. Jedenfalls wurde die Polizei hier auch direkt nach der Feststellung des Diebstahls geholt und Mutter und Sohn bekamen Hausverbot und die Mutter eine Anzeige. Der Junge hat seine Taschen aber mal direkt freiwillig ausgeleert.
Es ist aber sicherlich eh sinnvoller zu warten, bis die Polizei kommt. Schon allein, weil man dann Zeugen hat und keiner behaupten kann, dass es nicht stimmt. Wenn man nur dem Filialleiter die Taschen zeigen würde, wäre das unter Umständen dann im Nachhinein nicht so klar.
Wenn der Filialleiter gesehen hat, dass A etwas gestohlen hat, dann hätte er ihn festhalten dürfen, wie jeder andere normale Bürger übrigens auch, der jemanden bei einer Straftat erwischt. Wenn er nichts gesehen hat, darf er auch nichts machen. Also gibt es gar kein Problem.
Mein Nachbar hat einmal jemanden festgehalten, der im Aldi eine Flasche Schnaps unter die Jacke gesteckt hat. Dabei hat der Dieb ihm den Daumen gebrochen. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, bei dem dem Nachbarn eine (lächerlich geringe) Summe an Schadenersatz zugesprochen wurde.
Man erwartet vom Bürger, dass er eingreift, wenn eine Straftat passiert. Jeder darf den Straftäter festnehmen, bis die Polizei eintrifft.
A hat eigentlich recht gehabt und muss niemandem die Tasche zeigen. Wenn A sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, grenzt das an falsche Verdächtigung und übler Nachrede. Wenn eine Straftat besteht, kann man den Verdächtigen sehr wohl festhalten und die Polizei rufen. Aber auch dann darf erst die Polizei die Tasche in Augenschein nehmen. Da sollte man sich aber gut überlegen, wie weit man gehen möchte und kann und ob man mit den Konsequenzen leben kann. Denn wenn A doch unschuldig ist, endet man möglicherweise in der Bild oder bei RTL und/oder vor Gericht.
Mir ist es im üblichen Sinne noch nie passiert, dass ich im Supermarkt aufgefordert wurde, meine Tasche zu öffnen und die Chancen, dass ich das positiv aufnehme und anders reagieren würde als A sind auch eher schlecht. Mir ist es bisher einmal passiert, dass mich eine Verkäuferin zwischen den Regalen eines Schuhladens aufforderte, meine Handtasche (!!!) draußen in ein Schließfach zu geben oder diese unaufgefordert an der Kasse zu öffnen und vorzuzeigen.
Wie die Schließfächer versicherungsrechtlich gegen Diebstahl geschützt sind, wusste sie allerdings nicht und meiner Aufforderung schon einmal die Polizei zu rufen, da ich noch einige Zeit im Laden wäre und es dann an der Kasse schneller gehen würde, weil ich sicherlich nicht die Tasche öffnen würde, kam sie auch nicht nach. Vielmehr erschien ein Anzugträger, der sie dezent aus dem Verkaufsraum entfernte und eine ältere Frau erzählte mir dann, dass die Dame wohl schon den ganzen Vormittag Kunden derartig angewanzt hätte.
A ist wie schon gesagt wurde nicht dazu verpflichtet seine Taschen zu leeren oder auch nur eine Auskunft über deren Inhalt zu geben. Er hätte den Laden einfach verlassen dürfen. Der Filialleiter hätte A nur dann festhalten dürfen wenn er ihn auf frischer Tat ertappt hätte, also ein Tatbestand vorliegt.
Ein Tatverdacht, auch wenn er noch so dringend ist, reicht dafür nicht aus. Die Polizei hätte auch nur die Personalien von A feststellen dürfen. Eine Durchsuchung ist nur dann rechtens wenn ein Tatverdacht besteht also wenn z.B. jemand A dabei gesehen hat wie er etwas einsteckt.
Selbst wenn die Polizei A durchsucht bringt das nicht viel. Wenn A beispielsweise 2 geschlossene Schachteln Zigaretten einstecken hat bedeutet das noch nicht das diese gestohlen sind. Die Türen dürfen auch nicht verschlossen werden, schon allein wegen der Brandschutzordnung.
Ich finde es an dieser Situation ehrlich gesagt aber eh schon komisch, dass eine Kassiererin sich Einblick in die Handtaschen anderer Kunden erlangen möchte. Das habe ich bisher noch nicht erlebt und ich frage mich ernsthaft, ob sie das einfach so von sich aus gewollt hat, vielleicht weil sie den Kunden kannte und schon häufiger den Verdacht hatte, dass hier etwas gestohlen wird oder sie hat das einfach unbedacht gemacht und der Filialleiter hatte dann auch nicht so wirklich eine Ahnung davon, ob er das durfte oder nicht und hat sie dann eben unterstützt, als es Ärger mit dem Kunden gab.
Ich selbst muss aber ehrlich sagen, dass ich mir das auch nicht gefallen lassen würde und ähnlich gehandelt hätte, wie A in deinem Beispiel. Selbst wenn man riskiert dann in diesem Geschäft nicht mehr willkommen zu sein, ist es doch besser als sich von anderen Leuten in die Tasche schauen zu lassen, wo kämen wir denn da hin?
Crispin hat geschrieben:Ich finde es an dieser Situation ehrlich gesagt aber eh schon komisch, dass eine Kassiererin sich Einblick in die Handtaschen anderer Kunden erlangen möchte. Das habe ich bisher noch nicht erlebt und ich frage mich ernsthaft, ob sie das einfach so von sich aus gewollt hat, vielleicht weil sie den Kunden kannte und schon häufiger den Verdacht hatte, dass hier etwas gestohlen wird oder sie hat das einfach unbedacht gemacht und der Filialleiter hatte dann auch nicht so wirklich eine Ahnung davon, ob er das durfte oder nicht und hat sie dann eben unterstützt, als es Ärger mit dem Kunden gab.
Eine bescheidene Frage, gehst du denn regelmäßig einkaufen, und wenn ja, wo? Also bei uns ist es so, dass nahezu überall kontrolliert und in die Taschen geschaut wird, in dem einen Supermarkt mal mehr und in dem einen mal weniger. Manche Supermärkte gehen nicht ganz so weit und lassen die Tasche nur hochheben, wie hier ja auch schon berichtet wurde. Aber dass man das noch nie im Leben gehört habe, finde ich persönlich schon komisch, da überall in Deutschland diese Schilder mal irgendwo hängen und diese Taschenkontrollen durchgeführt werden.
Ich persönlich zeige meine Tasche zwar bisher immer vor, aber so langsam überlege ich da schon, ob ich das auch weiterhin tun werde. Schließlich gehen mir diese Verkäuferinnen einfach nur tierisch auf den Geist. Meistens sind es nämlich die ganz jungen Verkäuferinnen, die anscheinend riesige Angst davor haben, dass an ihrer Kasse ja etwas geklaut werden könnte und die dann ihre riesengroße Kontrollaktion durchführen müssen. Dabei gehen die meisten dann auch noch so dumm vor, dass sie einfach nur kurz hinschauen und dann wieder weg. Meistens habe ich noch Sachen von anderen Discountern im Rucksack und das bemerken sie gar nicht.
Wenn jemand etwas klauen will, lässt er sich da niemals aufhalten. Die Leute schauen immer nur in die eine Tasche meines Rucksacks, es gibt noch eine kleinere und Nebentaschen, da könnte ich so viel verstecken. Ich habe auch schon ganz dreiste Leute mitbekommen, die etwas in ihren Rucksack gepackt haben, was im Supermarkt lag, den Rucksack dann an der Information abgegeben haben und schließlich durch die Kasse gelaufen sind und ihn wieder abgeholt haben. Natürlich hat niemand etwas gemerkt und sie haben den Diebstahl lässig durchführen können.
Demnach denke ich, dass die Möglichkeiten der Filialleitung so oder so begrenzt sind. Da diese Taschenkontrollen aus den oben genannten Gründen der Gründlichkeit der Untersuchung so oder so meiner Meinung nach nutzlos sind, würde ich als B überhaupt nicht auf das Öffnen des Rucksackes pochen. Ich hätte seine Waren über die Kasse gezogen, die er auf dem Band liegen gehabt hat und hätte ihn gehen lassen. Denn meiner Meinung nach war es nur ein Spaßvogel, der einfach nicht seinen Rucksack öffnen lassen wollte, aber gar kein Diebesgut dabei hatte.
Das mit diesem Knopf kann man wohl ebenfalls als Scherz ansehen. Da hat der Filialleiter wohl ein paar Horrorfilme oder schlechte Komödien zu viel geschaut. So etwas geht gegen jegliche Gesetze und Menschenrechte. Aber das wird er selbst wissen. Ganz ehrlich, das bringt mich sehr ins Schmunzeln, wenn ich an die Vorstellung denke, wie er auf einen Knopf drückt und die Türen abgeriegelt werden. Das ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen.
Ich arbeite selber in einem Discounter an der Kasse und ich finde es immer wieder schlimm, dass von Kunden behauptet wird man stelle sie als "Dieb" hin, nur weil man in den Einkaufswagen schauen möchte, oder Kisten, Taschen oder Beutel anheben lässt.
In Taschen oder Rucksäcke reinschauen machen wir nicht, aber zumindest den Einkaufswagen ordnungsgemäß zu kontrollieren ist unsere Pflicht. Deshalb stellt man ja den Kunden nicht direkt als "Dieb" hin. Mir selbst ist es auch schon mal passiert, dass ich Obst in einem Beutel am Handgelenk hatte und einfach total vergessen habe es aufs Band zu legen. So was muss ja nicht immer Absicht sein.
Es wird aber von den Chefs angeordnet, dass wir den Wagen richtig kontrollieren und sie schicken auch ab und an "Probekäufer" die mit allerlei einfallsreichen Ideen irgendetwas im Wagen verstecken. Unter einem Karton oder unter den Tüten der Bäckerei von nebenan, die mit im Einkaufswagen liegen. Deshalb müssen wir das machen und ich finde das sollten die Kunden auch akzeptieren.
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