Während Elterngeldbezug arbeiten möglich?

vom 05.07.2012, 13:41 Uhr

A ist gerade von ihrem Partner, mit dem sie ein gemeinsames Baby im Alter von vier Monaten hat, verlassen worden. Sie lebten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, waren also nicht verheiratet. Finanziell ist für A damit eine Verschlechterung eingetreten, da der Partner so weit getrickst hat, dass er weniger Unterhalt zahlen muss. Zusammen mit dem Elterngeld ist es aber zu wenig, was A zur Verfügung hat und so kam es ihr gerade Recht, dass sie die Möglichkeit hat, einen Job auf vierhundert Euro-Basis zu machen, der aber auch als Teilzeitstelle laufen kann.

Für die Betreuung des Babys kann A familienintern etwas regeln, sodass für die Kinderbetreuung nur ein kleiner Betreuungssatz anfallen würde, was aber A mitsamt des Geldes von dem Job bestreiten kann.

Was ist aber mit dem Elterngeld? Das würde ja in jedem Fall dann wegfallen, wenn A gegen einen Lohn arbeiten würde, oder? Würde es sich dann dennoch lohnen, einen Job auf Teilzeit anzunehmen? Das Elterngeld, welches A bezieht, ist der Mindestsatz von 300 Euro, da A zum Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht beruflich tätig war.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das Problem ist, dass da eine Arbeit angerechnet wird und man dann sicherlich weniger herausbekommt oder gar nichts mehr bekommt. Ich würde in so einem Fall zum Arbeitsamt gehen, weil man da sicherlich eine Unterstützung bekommt. Man wird ja in diesem Land auch nicht hängen gelassen. Man bekommt immer Unterstützung, man muss sie nur beantragen. Von 300 € kann ja keiner leben mit einem Kind, das wissen die Ämter auch und helfen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Das Arbeitsamt ist in diesem Fall nicht zuständig, denn es bestand vorher keine berufliche Tätigkeit. Somit ist der Ansprechpartner direkt das Job Center und es kann zusätzlich das Elterngeld mittels Hartz4 aufgestockt werden. Dazu besteht bei dem geringen Einkommen auch ein Anspruch auf Wohngeld, welches man vom Wohnungsamt bzw. Sozialamt beziehen kann wenn der entsprechende Antrag gestellt worden ist. Bei diesem ist allerdings zu beachten, dass dieser nur ein Jahr gültig ist und man danach einen neuen Antrag stellen muss.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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