Darf man auf fremden Grundstück Rasen mähen?
Ich bin heute an zwei Häusern vorbeigekommen, die durch ein weiteres Grundstück voneinander getrennt waren. Das Grundstück dazwischen ist reine Wiese, die total hochgewachsen ist. Man erkennt die beiden Grundstückflächen der anderen beiden Gebäude nur daran, dass sie den Rasen gemäht haben und kleine Abgrenzungen in der Form von kleinen Holzstücken haben. Nun habe ich mich gefragt, ob man das verwilderte Stück dazwischen nicht einfach wegmachen dürfte. Immerhin sieht es nicht gerade schön aus und das Grundstück dazwischen wird sicher auch von den Kindern zum Spielen benutzt, da es eine große Rasenfläche ist.
Darf man also eigentlich fremden Rasen mähen? Oder muss man damit leben und kann nichts machen? Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus und was würdet ihr machen, wenn ihr so ein Grundstück direkt vor euren habt? Hattet ihr so einen Fall vielleicht schon?
Mähen können ist sicherlich kein Problem, eher das dürfen. Für die Kinder ist es sicher sehr schön, die gesamte Fläche zum spielen und toben nutzen zu können. Ist das denn mit dem Grundstückseigentümer abgesprochen und erlaubt worden? Denn sonst wäre das das Betreten fremden Grundstücks. und kann zur Anzeige gebracht werden. So ähnlich müsste es auch mit dem Rasen mähen sein. Ich denke, dass man nur über Stadt/Gemeinde bzw. deren Ämter hier das mähen vom Eigentümer erzwingen könnte.
Wie wäre es, wenn die beiden Nachbarn ihn einfach um Erlaubnis fragen ob das für ihn in Ordnung geht wenn sie die Fläche mitmähen? Vielleicht kann man auch eine Art Rundumverteilung daraus machen. Jeder ist einmal dran mit dem gesamten Mähen der Fläche und dann wieder der nächste Nachbar. Allerdings sollten sich beide auch auf ein Nein des Nachbars einstellen oder auf ein OK fürs mähen, aber keine Gegenleistung (oder auch dass er es dann künftig darauf anlegt nichts zu tun und meint meine Nachbarn machen das schon mit).
Nein, dort darf natürlich kein Rasen gemäht werden, das wäre nämlich Sachbeschädigung, sofern der Nachbar nicht einwilligt. Das mag zwar als Bagatellfall erscheinen, könnte aber tatsächlich Konsequenzen für den vorschnellen Rasen mähenden Nachbarn haben.
Im übrigens: Dass das betreten des Grundstücks für die Kinder verboten ist, wie Mandylein hier schreibt, stimmt so selbstverständlich auch nicht. Man darf jedes Grundstück ohne zu fragen betreten, wenn dieses nicht eingefriedet wurde, wie das oben genannte Grundstück. Zwei kleine Regeln gibt es dabei zu beachten: Auf die Aufforderung des Besitzers oder Eigentümers hin, hat man das Grundstück zu verlassen und man darf nur Stellen betreten, an denen man durch jenes Betreten keinen Schaden anrichtet. Man darf also nicht direkt ins Beet stapfen und dort die Pflanzen niedertrampeln und man darf auch nicht einfach in irgendwelchen Feldern herumlaufen, daraus könnten Schadensersatzforderungen entstehen.
Das klingt nach einem sogenannten Neubaugebiet und das verwilderte Grundstück wird vermutlich noch der Gemeinde gehören. Diese sind erfahrungsgemäß mit der Pflege solcher Grundstücke nicht besonders sorgsam, da ihnen einfach die Leute dafür fehlen. Daher kann man direkt bei der Gemeinde nachfragen und die werden nichts dagegen haben, wenn man das Grundstück pflegt.
Wenn es allerdings einen privaten Besitzer hat, sieht die Sache schon anders aus mit der Zustimmung. Aber ich denke, da kann auch die Gemeinde vermitteln. Denn die Daten dürfen sie nicht raus geben, aber in deinem Namen nachfragen, ob man dort mähen darf. Ansonsten muss man sich mit einem solch verwilderten Grundstück einfach arrangieren, auch wenn es nicht schön aussieht.
Wenn nichts zu dem Thema geregelt ist (durch die Gemeinde oder z.B. durch eine Eigentümergemeinschaft usw.) dann muss man solange damit leben, solange keine Gefährdung von dem Grundstück ausgeht. Und das ist bei einer Wildwiese kaum anzunehmen. Selbst wenn hier das "Unkraut" wuchert kann der Nachbar mit seinem Wunsch nach einem "englischen Rasen" nichts dagegen machen. In seinem Garten darf man dann praktisch machen was man will. Einfach den Rasen zu mähen, ohne den Besitzer zu fragen, wäre in der Tat Sachbeschädigung. Vielleicht geht es dem Besitzer ja genau um bestimmte "Wildblumen".
Auch die Nutzung durch Kinder wäre in dem beschriebenen Fall sicher schön (und sinnvoll!). Aber im Grunde ist es für den Besitzer sicherer, das Grundstück einzuzäunen. Schließlich würde er hier für Unfälle haften. Aber auch ich selbst hätte etwas dagegen, wenn meine Kinder auf einem fremden Grundstück einer unbekannten Person spielt.
Wenn ich in so einer Situation wäre, dann würde ich nicht darauf warten, dass dieser "Nachbar" das Grundstück abgrenzt, sondern meinerseits eben MEIN Grundstück einzäunen. Damit wäre das Problem auf meiner Seite erledigt.
Man darf natürlich auf einem fremden Grundstück keinen Rasen mähen. Ich würde mal bei der Gemeinde nachfragen, wem das Grundstück gehört und um Erlaubnis fragen. Wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird, hat man halt Pech gehabt.
Ist das Grundstück nebenan denn bewohnt? Dann könnte ein einfaches Gespräch mit den Nachbarn helfen. Vielleicht sind sie selbst aus gesundheitlichen Gründen oder ähnlichem nicht mehr in der Lage sich vernünftig um ihr Gartengrundstück und den Rasen dort zu kümmern? Wir haben beispielsweise oft für unseren Nachbarn den Rasen gemäht, als dieser es bedingt durch eine Krebserkrankung nicht mehr konnte.
Einfach so darfst du das Grundstück jedoch nicht betreten und schon gar nicht einfach so den dortigen Rasen mähen. Es ehrt dich zwar, dass du so bemüht um das äußere Erscheinungsbild des Nachbargrundstücks bist, aber ein Mähen des Rasens ohne vorherige Genehmigung ist schlichtweg eine Sachbeschädigung die ganz schnell doofe Folgen haben kann. Und ganz ehrlich wer will das schon?
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