Was ist mit Edelmetall nach Liegezeitablauf Verstorbener?

vom 03.07.2012, 13:41 Uhr

Dieser Thread veranlasste mich zu der Überlegung, was mit den Gebeinen der Verstorbenen passiert, wenn die Liegezeit abgelaufen ist und nicht verlängert wird. Wenn das Grab für einen weiteren Verstorbenen vorbereitet wird, werden die Gebeine unterhalb der Grabsole beigesetzt. Ob das auf allen Friedhöfen so gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Wenn die Friedhofsgärtner nun die Gebeine erst einmal herausholen, was passiert dann mit den eventuellen Goldzähnen, die noch im Kiefer verankert sind.

Wird das Gold ebenfalls gesammelt und kommt in den großen Stadttopf? Oder dürfen die Friedhofsmitarbeiter dieses Zahngold entfernen und sich einstecken? Denn nach so vielen Jahren dürfte kein Angehöriger noch Besitzansprüche stellen. Beinhäuser wie in Hallstatt wird es wohl sonst nirgends geben. Dort liegt auch der Schädel einer Frau mit einem Goldzahn.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich hab da jetzt mal nachgelesen und Edelmetall jeglicher Art gilt als herrenlos, nachdem der Träger verstorben ist. Selbst der Tote selbst gilt ab dem Zeitpunkt wo er verstirbt als herrenlos. Demzufolge kann die Person, die das Edelmetall findet, es auch einstecken. Da man aber nach der Liegezeit als Verwandtschaft erst mal in der Pflicht ist die Grabstelle zu räumen, hätte man die größte Chance das Edelmetall selbst zu finden.

Aber die meisten Leute geben diese Arbeiten ja Firmen oder eben der Friedhofsverwaltung in Auftrag. Da hat man aber die Möglichkeit entsprechende Weisungen zu erteilen, was mit solchen Fundstücken passieren soll. Steckt es dann eine andere Person ein, dann ist es wieder Diebstahl und kann geahndet werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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