Verkauf von Zahngold und Co. nach Einäscherung
Im WDR habe ich gestern einen kurzen Bericht verfolgt. Dabei ging es darum, dass es in vielen Krematorien üblich ist, dass Edelmetalle, die bei der Kremierung aufgrund der dafür nicht ausreichenden Temperaturen nicht schmelzen, anschließend aus der Asche heraussortiert und anschließend verkauft werden. Für die Stadt Dortmund wurde ein Betrag von 36.000 Euro genannt, der pro Jahr mit dem Verkauf von Metallen aus der Einäscherung Verstorbener eingenommen wird. Diese Summe wird in vielen Städten ganz regulär im Haushalt mit eingeplant. In dem Bericht wurden verschiedene Beispiele gezeigt, wo das Geld anschließend landete. Zum Teil werden die Friedhöfe davon in Schuss gehalten, aber auch öffentliche Toiletten wurden in einer Stadt damit gefördert.
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass es eine sinnlose Verschwendung wäre, Gold und andere hochwertige Werkstoffe mit in die Urne zu geben. Daher finde ich es nachvollziehbar, dass die wertvollen und oft auch seltenen Materialien dem Recycling zugeführt werden. Auch wenn ich solche Bedenken nun nicht hätte, kann ich irgendwo schon verstehen, dass sich manche Angehörigen bei dem Gedanken unwohl fühlen, dass medizinische Bauteile oder Zahnkronen aus dem Körper des Verstorbenen weiterverkauft werden. Wie seht ihr das? Ist es für euch ein komischer Gedanke, dass Metalle aus den Körpern von Verstorbenen, die bei der Kremierung übrigbleiben, weiterverkauft werden? Seid ihr der Meinung, dass Hinterbliebene die Möglichkeit haben sollten, sich für oder gegen den Verkauf zu entscheiden oder sollte man die Trauernden mit solchen Fragen gar nicht behelligen?
Grundsätzlich finde ich es nicht schlimm. Wie du schon sagtest, wäre es zu schade, das wertvoller Material ungenutzt zu entsorgen. Einzige Ausnahme dann, wenn es dem Verstorbenen stark am Herzen lag, kann ja zum Beispiel auch eine wertvolle Kette oder ähnliches sein. Das sollte dann mit in die Urne, wenn die Hinterbliebenen das so wünschen. Aber interessant, was man so alles hört bzw. sieht. Man lernt eben niemals aus.
Leider war es so, dass niemand gefragt wurde, ob es wirklich verkauft werden darf. Unglaublich finde ich es einmal mehr, dass nur ein Bericht im Fernsehen Licht hinter die Sache bringt und man erst so davon erfährt. Ich finde es doch recht unverschämt, wenn es verkauft wird, ohne Familienangehörige zu fragen. Klar ist es nur ein Stück Edelmetall, aber die Stadt bereichert sich davon und niemand wusste etwas darüber. Das finde ich in dem Fall nicht in Ordnung. Es sollte schon gefragt werden, was damit gemacht wird und ob man es auch verkaufen kann.
Dass diese Materialien nicht in der Urne landen, ist durchaus in Ordnung. Was mich hier stört, ist die Bereicherung der Kommunen daran. Denn Zahngold oder was dabei auch immer verwertbar ist, gehört doch den Angehörigen des Verstorbenen und nicht der jeweiligen Stadt.
Dass diese die Sachen nun einfach verkaufen, ist in meinen Augen schon Diebstahl. Denn sie bereichern sich eben an Dingen, welche ihnen nicht gehören. Nachdem es nun im Fernsehen so gezeigt wurde, kann man nur hoffen, dass ein paar Hinterbliebene sich das nicht bieten lassen und gegen die Kommunen vorgehen. Denn man weiß ja doch in aller Regel, ob jemand Gold in den Zähnen hatte oder nicht.
Punktedieb hat geschrieben:Denn man weiß ja doch in aller Regel, ob jemand Gold in den Zähnen hatte oder nicht.
Und gerade weil man sowas in aller Regel ja weiß, sollte es einem doch als Angehöriger möglich sein, vorher darüber zu entscheiden, ob bei einem Verstorbenen das Zahngold entfernt werden soll? Eine Willensäußerung der Totenfürsorgeberechtigten oder der Erben der Verstorbenen sollte so etwas eigentlich regeln. Da man als Angehöriger des Toten immer das erste Recht auf das Metall hat, steht es einem frei selbiges vor der Verbrennung durch einen Zahnarzt oder wahlweise einen Pathologen entfernen zu lassen. Das nutzen eben nur die wenigsten, weil es von vielen als Respekt- und Pietätlos empfunden wird. Ob man deshalb aber im Anschluss an die Einäscherung ein Recht darauf hat, sich zu beschweren, wenn eben jenes Gold anderweitig verwertet wird? Ich finde nicht. Im Übrigen ist es fast immer so, dass sich ein Passus im Antrag auf Einäscherung damit zumindest indirekt beschäftigt. Dort wird nämlich oft erwähnt, dass anfallende Reststoffe nach der Einäscherung in das Eigentum der Feuerbestattungsgesellschaft übergehen und diese im weiteren Verlauf das Recht hat eben jene Stoffe zu verwerten oder zu entsorgen.
Es ist ja nun auch nicht so, dass da bergeweise Zahngold gefunden wird, oftmals sind es einfach nur größere Metallteile wie künstliche Schulter- oder Hüftgelenke. Und diese Prothesen dürfen nun mal gar nicht mit dort landen, geschweige denn der Urne beigegeben werden. In den Sammelbehältern landen auch Sargnägel und Scharniere, also recht "unspektakuläres" und wertloses Zeug, welches nunmal entsorgt werden muss. Ob es rein rechtlich betrachtet ein Diebstahl ist eventuell dort lagerndes Zahngold (welches zumindest teilweise verdampfen dürfte) zu entwenden, ist, denke ich, gar nicht so einfach zu beantworten.
Letztlich lässt sich doch aufgrund des Sammelbehälters auch nicht mehr feststellen, welchem Toten das Zahngold nun gehört und zuzuordnen sei. Denn wenn es erst nach der räumlichen Trennung von der weißen Asche entnommen wird, kann man es schlichtweg keiner bestimmten Person mehr zuordnen. Wem also hat man nun das Zahngold denn gestohlen? Der postmortale Schutz der Persönlichkeit reicht übrigens meines Wissens nach auch nur so weit, wie im Zusammenhang mit den körperlichen Überresten einer verstorbenen Person von etwas Menschlichem die Rede sein kann. Sobald ein künstlicher Gegenstand räumlich vom Leichnam des Verstorbenen getrennt wird unterliegt dieser Gegenstand auch nicht mehr länger dem postmortalen Schutz der Persönlichkeit des Toten. Es ist also nicht mehr, wie vor dem Tod, Bestandteil des Menschen sondern wird vielmehr wieder zu einer bloßen Sache, die letztlich mit etlichen anderen, nicht der Pietät unterliegenden, anorganischen Verbrennungrückständen in einem Abfallbehälter landet. Rein rechtlich gesehen ist das also denke ich kein Diebstahl an sich, ob man es moralisch verwerflich finden sollte, darüber lässt sich sicherlich streiten. Natürlich mag es verwerflich sein, Kapital aus diesem "Abfall" zu schlagen, aber andererseits wäre es doch auch ziemlich doof, das nicht zu tun und das Gold einfach wegzuwerfen.
Ich finde es ebenso wie davinca reichlich unverschämt von den Städten, so zu verfahren, wie du es im WDR gesehen hast. Wenn schon eine Stadt in der Größenordnung von Dortmund so viel Gewinn mit dem Metall und Edelmetall macht, werden andere Städte es auch nicht anders machen. Wenn sie den ihnen nicht zustehenden Erlös noch sozialen Zwecken, die nachprüfbar sind, zuführen würden, hätte ich etwas mehr Verständnis. Aber ich bin davon überzeugt, dass es in einen Topf für interne Ausgaben kommt, wo sie sich nach und nach selbst bedienen.
Es sollte die Möglichkeit geben, die Zustimmung zur Entnahme von u.a. Edelmetall durch die Hinterbliebenen gleich beim Bestatter zu klären. Das wäre zwar sehr makaber aber fair den Angehörigen gegenüber. Es könnte ja auf irgendeinem Bogen mit vermerkt werden, den man sowieso unterschreiben muss.
Wenn ich überlege, was im Laufe der Jahre schon an Gewinn durch den Verkauf dieser Metalle zusammengekommen ist, muss ich sehr staunen. Davon könnten jährlich schon zwei Kindergärten eröffnet werden. Ich fände es aber auch nicht richtig, wenn das Metall mit in die Urne käme, was teilweise auch nicht möglich wäre.
@milknhoney: Der Tod von meinem Vater ist keine drei Jahre her und wir wurden nicht gefragt, ob da eventuell noch verwertbare Metalle im Körper sind. Einzig den Ort der Verbrennung, was unterschiedlich hohe Kosten mit sich bringt, hatten wir zu entscheiden. Und ob man im Trauerfall dann wirklich als nächster Angehöriger daran denkt, ist dann fraglich, da man Vieles in einem solchen Fall organisieren muss.
Und gerade kommt im MDR dazu auch ein Bericht zu dem Thema. Auch dort wurde gesagt, dass es bisher nicht mit den Hinterbliebenen besprochen wird, was mit diesen Dingen passieren soll. Osnabrück wurde da gerade genannt, welche mit Zahngold jährlich um die 75.000 Euro in die Stadtkasse bekommen.
Naja mein Vater ist bereits vor knapp 5 Jahren verstorben und wir wurden tatsächlich gefragt beziehungsweise gab es in unserem Bestattungsunternehmen auch einen solchen Passus in den Unterlagen. Ob man dies als Angehöriger in einem solchen Moment unbedingt in Verbindung mit eventuell vorhandenem Zahngold bringen kann, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Ich weiss aber auch aufgrund vorhandener Prothesen vielleicht etwas mehr darüber, denn auch hier muss man solche Prothesen und "Fremdkörper" bestenfalls vorher entfernen lassen. Fakt ist, dass es nunmal zu spät ist das Ganze hinterher anfechten zu wollen, schließlich lässt sich nach der Einäscherung einfach nicht mehr feststellen, zu welchem verstorbenen das eventuell gefundene Gold gehört. Wie denn auch?
Diese Dinge gehören doch den Angehörigen. Eigentlich müsste man es ihnen aushändigen oder zumindest fragen, ob sie es möchten. Ich wusste gar nicht, dass die Stadt die Dinge einbehält, Zahngold hat ja noch einen Wert und könnte von den Angehörigen verkauft werden. In die Urne würde ich solche Dinge nicht tun, für mich sind das Fremdkörper, die mit den Toten nichts zu tun haben, sonst müsste man ja auch ein künstliches Hüftgelenk in die Urne tun oder den Herzschrittmacher.
So wie es vorhin im Fernsehen gezeigt wurde, sind gerade zahnärztliche Arbeiten danach noch vollständig erhalten. Es wäre also recht leicht diese Dinge den richtigen Toten zuzuordnen. Zumal es mir auch neu wäre, dass mehrere Tote gleichzeitig verbrannt werden. Zumindest wird in den mir bekannten Krematorien immer nacheinander verbrannt.
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