Nebenjob auf zweiter Steuerklasse: wie funktioniert es?
Ich weiß von einer Bekannten, dass sie einen Nebenjob zu ihrem Hauptjob hat. Sie meint, dass sie eine zweite Steuerklasse hat. Welche kann ich jetzt nicht sagen. Sie meint, dass sie früher 2 Steuerkarten hatte und auf jeder Steuerkarte war eine andere Steuerklasse. Die eine Steuerkarte war für ihren Hauptjob und die zweite für ihren Nebenjob. Das wäre steuerlich besser, als wenn sie alles auf die eine Steuerkarte gemacht hätte.
Seit dem es aber die Steuerkarten nicht mehr gibt, arbeitet sie im Hauptjob über eine andere Steuerklasse als im Nebenjob. Der Arbeitgeber weiß vom Nebenjob. Aber wie funktioniert es? Meine Bekannte ist alleinstehend und hat wohl auch im Hauptjob die Steuerklasse 1. Welche sie allerdings im Nebenjob hat, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es nicht die 1 ist.
Für die zweite Steuerkarte, also die für den Zweitjob, galt grundsätzlich Steuerklasse 6. Diese Steuerklasse wird auch heute für den Zweitjob angewendet.
Der Arbeitgeber des Zweitjobs, sofern er vom Erstjob weiß, ist verpflichtet, die Abgaben entsprechend der Steuerklasse 6 abzuführen. Diese sind wesentlich höher, als bei den anderen Steuerklassen. Ich glaube, hier sind auch keinerlei Freibeträge anzuwenden.
Wenn es sich beim Zweitjob um einen Job handelt, der unter 400 Euro im Monat liegt, gibt es die Möglichkeit, diesen pauschalversteuert abzurechnen. Da werden dann nur wenige Euro Abzug fällig. Aber das muss man im Einzelfall entscheiden.
Generell gibt es keinen Unterschied von früher zu heute. Man hat früher schon den ersten Job (meist Hauptjob) auf Steuerklasse 1 angegeben und den zweiten über die Steuerklasse 6, außer man hat pauschal versteuern lassen. Geht natürlich nur, solange der Arbeitgeber einwilligt. Heute ist es nicht anders, nur es geht alles elektronisch oder man bekommt vom Finanzamt so ein Zettel, wo das ganze drauf steht.
Generell ist das Ganze auch gar kein Problem, denn man muss sich nur vom Arbeitgeber beratschlagen lassen. Nach dem Vorstellungsgespräch sagt er ja meist, was er alles haben möchte und wie man es bekommt, eben über das Finanzamt. Dann meldet man sich eben dort und schon ist es geschehen. Man gibt die Unterlagen ab. Die steuerlichen Abzüge gehen dann ja automatisch und man kann sich mit der Steuererklärung eventuell die steuerlichen Abzüge (Lohnsteuer) zurückzahlen lassen, solange man unter den Freibetrag im Jahr bleibt.
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