Regelungen zu gewerblichem Steuer-Freistellungsauftrag

vom 02.07.2012, 12:28 Uhr

Ich benötige dringend einige Informationen rund um das Thema gewerblicher Einkünfte und deren steuerlichen Freistellungsaufträgen. Bisher habe ich den, falls dies überhaupt möglich ist, noch nie erteilt, da ich dazu gar keine weiteren Informationen hatte. Das würde ich nun aber sehr gern und soweit möglich nachholen.

Es wäre zum Beispiel sehr gut wenn mir näher dargelegt werden könnte wie es mit den Regelungen zum gewerblichen Freistellungsauftrag grundsätzlich aussieht? Was ist dabei zu beachten und welche Arten von Steuerfreistellungsmöglichkeiten kommen denn zumindest rein theoretisch überhaupt in Betracht? Können gewerblich genutzte Konten überhaupt von der Kapitalertragssteuer freigestellt werden?

» Porterville » Beiträge: 46 » Talkpoints: 3,84 »



So etwas wie gewerbliche Freistellungsaufträge gibt es nicht in Deutschland. Für die Befreiung von der Kapitalertragssteuer können Privatpersonen Freistellungsaufträge bis zu der entsprechenden Grenze bei der oder den Banken abgeben. Unternehmer müssen bei Bauleistungen ab 5.000 Euro von anderen Unternehmern entweder eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen oder 15 Prozent des Betrages an dessen Finanzamt als Vorauszahlung auf dessen Lohn- und Einkommens- oder Körperschaftssteuer abführen. Sonst fällt mir hier nichts weiteres mehr ein.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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