U25 und Erkrankung
Mich beschäftigt da gerade was und ich bekomme da nicht wirklich einen roten Faden rein. Vielleicht fällt euch gedanklich noch was ein. Es geht mir nicht um die gesetzlichen Bestimmungen, denn die sind halbwegs klar.
Grundlage ist an sich, die deutsche Gesetzgebung sagt zurzeit, wer unter 25 Jahre alt ist, der muss entweder sein Leben selbst finanzieren können oder die Eltern sind Unterhaltspflichtig. Wenn nun die Person, aus welchen Gründen auch immer, nicht arbeiten kann/ will, muss sie bei den Eltern leben bleiben. Was so weit ja auch ok sein mag. Allerdings stehen einem dann auch keinerlei finanzielle Hilfen zu. Was zum Teil auch nachvollziehbar ist.Sprich Leistungen aus dem Hartz 4 Topd und ähnliche fallen weg. Es sei denn, die Eltern selbst sind Leistungsbezieher, dann zählt der Kind zur Bedarfsgemeinschaft. Wobei das Kind hier in der Regel dann auch keinen Zugriff auf die Finanzen hat.
Mich beschäftigt zu dem Thema aber was anderes. Auslöser sind junge Menschen (klar unter 25 Jahre alt) mit psychischen Problemen. Die psychischen Probleme kann man sicherlich auch durch körperliche Erkrankungen ersetzen, da es mir aber speziell um psychische Probleme und Erkrankungen geht und genau da das Problem liegt, spreche ich es auch klar an.
Ich nenne mal zwei relativ fiktive Beispiele. Junge Frau mit starken psychischen Problemen, einer klare Diagnose. Sie nimmt an einer Maßnahme teil, die es für Menschen mit einer psychischen Erkrankung/ Behinderung gibt. Maßnahmen die dazu dienen, dass der Betroffene am Berufsleben teilhaben kann oder die einen dazu befähigen sollen, am Berufsleben teilhaben zu können. Das sind Maßnahmen, die unter Anderem auch durch Fachpersonal betreut werden. Sprich es geht hier nicht nur um das reine erlernen beruflicher Kenntnisse. Der Betroffenen wird auch psychologisch und psychosozial betreut.
Probleme treten vor allem im familiären Bereich auf. Rein vom Kopf her würde man sagen, du musst aus dem Umfeld raus. Problem an der Sache, die Maßnahme/ Ausbildung wird zwar vergütet, aber mit einem Gehalt welches sehr niedrig ist. Klar kann man nun sagen, such dir einen Job. Hinweis hier am Rande, viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sind dazu gar nicht in der Lage. Diese Maßnahmen sollen aber dazu dienen, dass sie dazu in der Lage sind. Klar kann man nun auch sagen, Lehrjahre sind keine Herrenjahre und auch "normale" Jugendliche wohnen während der Ausbildung daheim. Hier geht es aber um Menschen, die schon volljährig sind und diese Maßnahmen an sich die letzte Möglichkeit sind. Knapp zusammen gefasst- ausziehen ist nicht, weil nicht finanzierbar. Leistungen gibt es auch nicht, weil die Person unter 25 Jahre alt ist. Eltern können und wollen das nicht finanzieren. Durch das weitere wohnen im Elternhaus wird die Symptomatik aber schlimmer.
Fall zwei. Ebenfalls eine junge Frau mit starken psychischen Problemen. Hauptproblem hier, die Mutter stellt sie als Hypochonder da. Sie solle sich nicht so anstellen. Psychische Probleme gibt es nicht. Und so weiter. Die junge Frau kämpft mit sich, sich Hilfe zu suchen, steht sich aber im Weg, weil die Mutter es immer wieder schlecht redet.
Hier wäre ratsam, damit die junge Frau endlich mal Perspektiven hätte, eben aus der Wohnung mit der Mutter auszuziehen. Die junge Frau würde gerne was aus ihrem Leben machen. Scheitert aber eben einmal an den psychischen Problemen und dann an der generellen Einstellung der Mutter, die schon lange Leistungen bezieht. Ausziehen kann die junge Frau nicht, weil unter 25 Jahre alt. Niedermachen durch die Mutter etc.pp. sind an der Tagesordnung. Da die Mutter aber selbst Leistungen bezieht, kann sie ihrer Tochter keine Wohnung finanzieren, bzw. würde das wohl auch nicht wollen.
Nun zu meinem Gedankenchaos. Es wird so viel getan, damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können. Aber gerade bei den genannten Fällen, wird ja durch die Ursprungsfamilie die Erkrankung weiter verstärkt. Damit die Leute eine Chance hätten, müssten sie da raus. Was aber wiederum nicht geht, weil kein Geld da ist.
Mir geht es nicht darum, irgendwelche Leistungen zu Unrecht zu bekommen oder so. Ich kann es schwer beschreiben. Wären die Leute unter 18 Jahre alt, könnte man eventuell über das Jugendamt was machen. Wobei psychischer Missbrauch schwer zu belegen sein dürfte. Ein Auszug über 18 Jahre und unter 25 Jahre ist ohne Einkommen nur möglich, wenn man was handfestes vorweisen könnte. Beispiele wären hier körperlicher und sexueller Missbrauch.
Einige werden nun denken, ach soll sich nicht so anstellen und den Arsch zusammen kneifen und sich zusammen reißen. Gegenfrage meinerseits, würde da nun statt einer psychischen Behinderung, die man nicht sehen kann, eine körperliche Behinderung stehen, würde man diverse Hilfestellungen als selbstverständlich ansehen.
Es geht mir auch nicht darum, Menschen mit psychischen Behinderungen nun in absolut unsinnige Berufe zu bringen. Genauso wie es unsinnig wäre, einem Rollstuhlfahrer den Beruf des Dachdeckers erlernen zu lassen, ist es sicherlich nicht sinnvoll, einen psychisch behinderten Menschen mit einer sozialen Phobie als Verkäufer bei einem Rockkonzert mitten im Stadion oder ähnliches, unterbringen zu wollen. Es geht um die Möglichkeit Teil der Gesellschaft zu werden. Sein Leben irgendwann selber finanzieren und bewältigen zu können. Und ab 25 Jahre ist entschieden zu spät.
Soweit mir das bekannt ist, kann man ohne Job auch vor dem 25. Geburtstag zu Hause ausziehen. Das muss aber wichtige Gründe haben und eine Erkrankung gehört da wohl auch dazu. Und dann kann eben der junge Mensch auch entsprechende soziale Leistungen für sich selbst beantragen, wenn ein weiteres Wohnen im Elternhaus nicht mehr tragbar ist.
Dies von den Ämtern quasi genehmigt zu bekommen, ist nicht einfach, aber machbar. Und gerade im ersten Fall, wo eine entsprechende Betreuung schon vorhanden ist, sollte man den Patienten bestärken und auch unterstützen. Im zweiten Fall müsste die betroffene Person eben erst mal den Weg gehen, welchen Person 1 im fiktiven Fall schon hinter sich hat.
Nicht in jedem Fall beharrt das Amt auf dem Wohnenbleiben daheim. Dazu reichen schon familiäre Probleme oder gar ein eigenes Kind. Das sind alles Sonderfälle, die man mit seinem Sachbearbeiter und ggfs. mit weiteren Betreuern besprechen muss.
Auch ist die generelle Aussage, wer unter 25 ist und daheim lebt bekommt gar kein Hartz4 falsch. Eltern (und im übrigen auch Kinder gegenüber ihren Eltern!) sind nur dann Unterhaltspflichtig, soweit ihr eigener Lebensbedarf gesichert ist. Reicht das eigene Einkommen gerade so dafür, wird vom Staat unterstützt.
Jeder der in diese Bereiche hineinfällt oder fallen könnte, ist am besten damit bedient, wenn er mit seinem Bearbeiter spricht. Selbst von Bearbeiter zu Bearbeiter, Gemeinde zu Gemeinde, Bundesland zu Bundesland kann es da nämlich sehr große Unterschiede geben.
Mir ist durchaus klar, dass es Ausnahmen gibt, mit denen man auch unter 25 Jahren ausziehen kann und trotzdem Leistungen beziehen kann.Bekanntestes Beispiel ist ein eigenes Kind. Auch erwachsene Kinder unter 25 Jahre, die aufgrund einer Erkrankung eine spezielle Wohnform brauchen, wie zum Beispiel ein Behindertenwohnheim, werden da ohne Probleme Leistungen vom Amt bekommen und keiner wird verlangen, dass das Kind aus dem Wohnheim ausziehen muss und bis zum 25. Geburtstag wieder bei den Eltern einzieht.
Das alles sind aber Ausnahmen, bei denen die Gründe offensichtlich sind. Wie belegt man eine psychische Erkrankung? Klar mit einem Attest. Aber wenn nicht gerade offensichtlicher Missbrauch vorlag, kann man ganz schlecht sagen, woher die psychischen Probleme kommen und so weiter. Ich gehe davon aus, in dem Fall wird man auch die Eltern dann befragen oder um eine Stellungnahme bitten. Gerade im zweiten fiktiven Fall, wird die Mutter mit Sicherheit sagen, es ist ja alles in Ordnung.
Ganz generell ist es sicherlich machbar, Leistungen aus dem Hartz 4 Topf zu beziehen, wenn man unter 25 Jahre alt ist. Für einen gesunden Menschen ist das aber oft schon schwer genug. Wenn man aber dann noch eine Erkrankung hat, mit der man eh schon eingeschränkt ist, ist der Weg aber wesentlich schwerer. Um das an einem Beispiel zu erklären. Das ist ähnlich, wie wenn man einem Rollstuhlfahrer sagen würde, der Antrag liegt da auf dem Dach, dorthin gibt es nur Leitern- sieh zu, wie du den bekommst. Klar kann man als Rollstuhlfahrer jemand anderen bitten. Klar kann man das auch als psychisch kranker Mensch. Nur fehlt es da oft leider auch an den Möglichkeiten im zwischenmenschlichen Bereich.
Mir ging es auch weniger um das rechtliche und so weiter. Mir ging es eher um - ich kann es glaube nicht wirklich beschreiben- der Menschenverstand sagt einem, boah Mädel zieh aus und dann stößt man auf so Hürden. ich bin ja nun ein ganzes Stück älter. Ich würde halt rein logisch sagen, zieh aus und dann fiel mir ein, ja ich könnte das machen, aber das geht nicht so einfach mal so, wenn man unter 25 Jahre ist. Ich
Auch ist die generelle Aussage, wer unter 25 ist und daheim lebt bekommt gar kein Hartz4 falsch. Eltern (und im übrigen auch Kinder gegenüber ihren Eltern!) sind nur dann unterhaltspflichtig, soweit ihr eigener Lebensbedarf gesichert ist. Reicht das eigene Einkommen gerade so dafür, wird vom Staat unterstützt.
Ich sagte nicht generell, sie bekommen kein Hartz 4, ich sagte, die zählen zur Bedarfsgemeinschaft. In dem Moment, in dem zum Beispiel 3 Erwachsene in einer Wohnung leben, speziell nun Vater, Mutter, volljähriges Kind, zählen alle zur Bedarfsgemeinschaft. Sprich wenn nun das Kind versucht Hartz 4 Leistungen zu bekommen, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, wird das Einkommen UND Vermögen der Eltern mit zur Berechnung ran gezogen. Wenn dann Bedarf besteht, erhält die Bedarfsgemeinschaft die Leistungen und nicht das Kind alleine. Darum ging es mir.
Es gibt doch nicht nur Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, es gibt kleine Wohngruppen und auch das ambulant betreute wohnen (ABW). Bei letzterem wohnt man allein in einer Wohnung und wird je nach Hilfsbedarf von Fachpersonal wie Sozialarbeitern, Heilpädagogen oder Heilerziehungspflegern unterstützt. Gerade im letzten Jahr wurden viele Neuerungen zum Thema Inklusion und Integration auf den Weg gebracht. Leider ging aus den Ausführungen nicht hervor, ob für Person A und/oder B schon ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde.
Das ist insofern wichtig, weil gerade bei psychischen Erkrankungen das Kindergeld auch über die Regelzeit hinaus gezahlt wird. Dann würde ich empfehlen, dass deine Freundin oder ihre Sozialarbeiterin entweder mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe, z. B. Ev. Perthes-Werk oder mit dem Integrationsdienst der Kreisverwaltung Kontakt aufnimmt. Dort kann man ausführlich Informationen über die verschiedenen Wohnformen, die möglichen Hilfsmöglichkeiten und auch die Finanzierung erhalten.
Ambulantes Betreutes Wohnen ist nicht an einen Schwerbehindertenausweis gekoppelt. Dafür gibt es andere Richtlinien. Des weiteren ändert ja eine Betreuung, die in dem Fall ja nur ambulant und nicht gesetzlich wäre, nichts an den Finanzen des Betroffenen. Ambulantes Betreutes Wohnen findet in der Regel nur statt, wenn die Person eben eine eigene Wohnung hat und die auch mehr oder weniger finanzieren kann oder eben Leistungen nach SGB 12 oder Wohngeld bezieht. Aber die Träger des Ambulanten Betreuten Wohnen zahlen keine Wohnung.
Dann sind die Betreuungsrichtlinien wohl auch teilweise sehr unterschiedlich. Rein bezogen auf eine ambulante Betreuung. An meinem Wohnort kenne ich es so, dass man auch im Elternhaus wohnen kann und eine Betreuung bekommen kann. Wohnt der zu Betreuende in einer eigenen Wohnung, muss er die Kosten auch alleine tragen. Möglichkeiten gibt es theoretisch genug: Finanzierung durch die Eltern, Rente, Arbeitslosengeld 2 nach SGB 12, Wohngeld und so weiter. Die Betreuer helfen allerdings dabei, die Finanzierung zu beantragen. Sprich begleiten zu Ämtern und so weiter.
In einem der genannten Fälle besteht eine Betreuung. Der Betreuenden wurde aber nun mitgeteilt, da sie ja im Elternhaus wohnt, wird man die Betreuung eventuell nicht weiter fortsetzen. Ausziehen ist aber nicht möglich, da die Person unter 25 Jahre alt ist und eben kein wirkliches Einkommen hat, was zur Deckung der Mietkosten und zum Leben reichen würde.
Es ist ja auch schön und gut wenn Kindergeld weiter bezahlt wird und das eventuell auch länger, als bei gesunden Menschen, aber auch mit dem Kindergeld kann keine Wohnung finanziert werden.
Der Integrationsfachdienst ist entweder schon beteiligt, da die Betroffene ja eine begleitete Ausbildung macht. Wenn der Integrationsfachdienst nicht involviert ist, dann vermute ich mal, dass die auch nicht zuständig sind, weil die Ausbildung ja bereits in einem geschätzten Bereich gemacht wird und auch betreut wird. Was soll sich da ein weiterer Dienst, mit im Endeffekt den selben Aufgaben, einmischen?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-191597.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1081mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1864mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?