Stundenlohn - Gibt es eine Mindestanzahl von Stunden?
Ich befinde mich momentan noch in der Ausbildung und habe dort eine feste Anzahl von Stunden, welche ich wöchentlich arbeiten muss. Auch meine Ausbildungsvergütung ist fest vereinbart und variiert nicht nach meinen gearbeiteten Stunden oder so. Nach der Ausbildung jedoch ist es meines Wissens bei den meisten Betrieben so, dass man pro Stunde bezahlt wird. Also beispielsweise einen Stundenlohn von acht Euro hat.
Wie ich in einem anderen Thema bereits erwähnt hatte, hat A einige Arbeitskollegen, welche nur sehr selten da sind. B kommt nur zwei oder drei mal die Woche und arbeitet dann nie länger als vier Stunden bevor er wieder geht. Letztendlich müsste er sehr wenig Geld verdienen, da er kaum arbeitet.
Aber gibt es denn keine Mindestanzahl von Stunden, die man wöchentlich bei einem Arbeitsvertrag mit Stundenlohn arbeiten muss? Oder reichen hier tatsächlich schon wenige Stunden in der Woche aus, um seinen Teil des Arbeitsvertrages zu erfüllen?
Dreh es anders rum. In einem Arbeitsvertrag steht an sich auch die Stundenzahl drin. Wenn da halt drin steht, es ist eine wöchentliche oder monatliche Stundenzahl von X Stunden vereinbart, muss der Vertrag auch so erfüllt werden. Wobei auch der Arbeitgeber die Möglichkeit geben muss, die Stunden zu erreichen. Oder es gibt die Möglichkeit, Stunden einzuarbeiten und die auf ein Guthabenkonto zu setzen und die werden dann abgerufen, wenn halt weniger Stunden gearbeitet werden.
Generell ist es aber möglich, auch Verträge mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von sagen wir drei Stunden zu machen. Dann werden eben auch nur die drei Stunden bezahlt. Wenn man mehr leistet, richtet sich das wiederum nach dem Arbeitsvertrag. Sprich wenn da drin steht, Überstunden sind abgegolten und so weiter, kann es theoretisch sein, dass man eben fünf Stunden macht, aber nur drei bezahlt bekommt. Aber einen Vertrag auf drei Stunden abschließen, für drei Stunden bezahlen und eine 40 Stunden Woche machen lassen, das geht nicht.
Zusammengefasst, auch wenn man einen Vertrag hat, der auf einem Lohn auf Stundenlohn basiert, muss da nicht zwingend eine Mindeststundenzahl angegeben sein. Theoretisch können auch Verträge abgeschlossen werden, in denen nur der Stundenlohn steht und keine Stundenzahl. Wobei man wahrscheinlich zumindest eine Stunde im Monat wird arbeiten müssen, was aber eher ein organisatorisches Problem sein dürfte.
Da muss man auch differenzieren, ob es sich um Lohn- oder Gehaltsempfänger handelt. Ein Lohnempfänger wird in der Regel nach geleisteten Stunden bezahlt, der Gehaltsempfänger eher nach geleisteten Aufgaben.
Bei einem Gehaltsempfänger ist das monatliche Gehalt normalerweise gleich, egal, wie viele Tage und Stunden er gearbeitet hat, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Nun gibt es heutzutage natürlich Vereinbarungen, bzw. Arbeitsverträge, die dem Gehaltsempfänger schon vorschreiben, wie seine tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit ist. Der Arbeitgeber möchte ja auch sicherstellen, dass er zu bestimmten Zeiten auch seine Angestellten an der Arbeitsstätte antrifft.
Beim Lohnempfänger wird im Normalfall nach geleisteten Stunden abgerechnet. Ist der Lohnempfänger nicht anwesend, wird kein Geld bezahlt. Krankheit und Urlaub bzw. andere bezahlte Freistellungen von der Arbeit mal ausgenommen. Aber auch das ist alles im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nun B nur drei mal in der Woche für vier Stunden in die Arbeit geht, bekommt er auch nur für diese Zeit seinen Lohn. Der ist natürlich entsprechend gering.
Ausbildungvergütungen sind übrigens weder Lohn noch Gehalt, sondern eben Ausbildungvergütungen. Die Handhabung, wieviele Stunden für welchen Betrag gearbeitet werden muss, ist dabei etwas anders, als bei anderen Arbeitskräften.
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