Freund aus Kindheit schuldet einem Geld - was tun?

vom 29.06.2012, 18:52 Uhr

A hatte in seiner Kindheit einen Freund, der nicht so viel Geld wie er selbst hatte. Innerhalb vieler Jahre hat A seinem Freund, B, immer wieder Geld geliehen. Dieses hat er nie zurück bekommen. Das wurde A damals schon klar, dennoch konnte B ihn immer wieder überreden, ihm Geld zu leihen. Dabei handelte es sich nicht nur um kleinere Beträge. Hin und wieder handelte es sich dabei um Beträge um die 250 Euro.

Nun ist es mittlerweile fast umgekehrt. A hat nicht mehr so viel Geld wie damals. B verdient nun sein eigenes Geld genau wie A. A verdient jedoch im Vergleich zu B nicht ein mal die Hälfte. Immer wieder hat A B auf das Geld von damals angesprochen und ihn um eine Rückzahlung gebeten. B hat dem sogar teilweise zu gestimmt, letztendlich hat A jedoch keinen Cent bekommen.

Könnte A denn nun irgendwelche rechtlichen Schritte gegen B eingehen? Damals waren beide noch nicht volljährig und es der genaue Betrag der Schulden wurde nie aufgeschrieben, da es immer wieder hier und da mal etwas war. Was würdet ihr A raten? Oder könnte A sein Geld komplett vergessen?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich fürchte, dass A da nicht viele Möglichkeiten hat. Wenn er noch nicht einmal die genaue Summe kennt, die er B insgesamt geliehen hat und auch keine schriftlichen Belege vorliegen, wird er das Geld auch nicht einklagen können. Wenn B dem auch zugestimmt hat, dass er A noch einiges an Geld schuldet, würde ich vielleicht versuchen, es nachträglich schriftlich festzuhalten und von B unterschreiben zu lassen, damit ein Beleg vorliegt. Das gibt B dann vielleicht auch eher eine Motivation, zu bezahlen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Für A. sieht es meiner Meinung nach in einem solchen Fall auch wirklich mehr als nur schlecht aus. Gibt es denn Zeugen, also dritte, außerhalb des Kreises von A. und B., die belegen könnten, dass A. der anderen Person sehr häufig auch größere Mengen Geld geliehen hat? Immerhin scheint es ja nichts schriftliches oder eine sonstige Vereinbarung zwischen den beiden zu geben, die einvernehmlich abgelaufen und unterzeichnet wurde - Das größte Problem überhaupt wird es eben auch sein, damit vor Gericht oder sonst wo durch zu kommen, da A. ja nicht mal die genaue Summe kennt, die noch offen steht.

Dies ist wie gesagt das größte Problem - Niemand kann einfach eine wilde Summe verlangen, die vielleicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Hier kann B. dann unter Umständen auch einfach alles abstreiten, da es ja keine Beweise zu geben scheint. Ob die ganze Sache juristisch anders gesehen wird, weil die beiden damals noch nicht volljährigen waren, kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ich denke nicht, dass dies in diesem speziellen Fall von Relevanz sein wird. Wahrscheinlich wird A. hier entweder kein Geld sehen oder er muss einfach weiterhin hartnäckig am Ball bleiben und hoffen, dass er nach und nach in kleinen Schritten wenigstens einen Teil seines Geldes wieder bekommt.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Für ein gerichtliches Mahnverfahren muss man wohl nachweisen können, dass die hier geltend gemachten Forderungen tatsächlich berechtigt sind, wofür es in der Regel Rechnungen oder andere Dokumente gibt, die belegen, dass gewisse Summen von einer zur anderen Seite gewechselt sind und nun geschuldet werden oder eben, dass bestimmte Leistungen erbracht wurden, für die eine Bezahlung vereinbart wurde, die nachweislich aber nicht geleistet worden und auch schon angemahnt worden ist. Wie damomo schon sagte, bräuchte A also zumindest Zeugen, die bestätigen könnten, welche Summen hier ausgehändigt wurden und auch, dass vereinbart wurde, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmter Höhe von B an A zurückgezahlt wurden. Wenn das nicht gegeben ist, sehe ich für A nun auch schwarz.

Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass es im vorliegenden Fall ohnehin schon zu einer Verjährung gekommen sein dürfte, denn man kann nicht sein Leben lang irgendwelche uralten Forderungen wieder zu solchen machen und plötzlich durchsetzen wollen, nachdem man Jahrzehnte über auf diese Forderungen verzichtet hat und sie nicht geltend machen wollte. Selbst aus einem entsprechenden Titel kann man lediglich dreißig Jahre lang vollstrecken, und gelingt dies nicht, so hat man nach Ablauf dieser Zeit eben Pech gehabt. Um einen Titel zu erwirken, müsste A aber wiederum nachweisen können, welche Summen B schuldet und auch, seit wann er dies tut. Du hast zwar nicht angegeben, um welchen Zeitraum es sich hier vorliegend handelt, der vergangen ist, seit die ursprünglichen Summen geschuldet wurden, aber wenn Du von der Kindheit sprichst und nun beide Beteiligten berufstätig sind, gehe ich doch stark von einer Verjährung aus. Somit müsste A meiner Ansicht nach auf seine Forderungen verzichten und hätte auch keine Möglichkeiten, diese B gegenüber im gerichtlichen Mahnverfahren durchzusetzen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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