Origami über Online-Shop verkaufen
Eine Bekannte von A hat einen Online-Shop eröffnet, über den sie so nebenbei selbst kreierten Schmuck verkauft. Dafür hat sie dann auch ein Gewerbe angemeldet. Nun hatte A die Idee, auch dort bestimmte Dinge über den von der Freundin geführten Shop zu verkaufen. Denn A bastelt nämlich gerne Origami-Modelle, einfach nur aus Langeweile und da wäre es doch nicht schlecht, das ein oder andere auch zu verkaufen. Obwohl der Markt dafür nicht all zu groß sein mag, so könnte A über den Shop vielleicht doch Interessenten finden.
Ist das denn dann eine freiberufliche Tätigkeit, was A da machen würde? Denn dieser Shop gehört ja jemand anderem und A bastelt nur und reicht weiter, was man als Designen verstehen könnte und Designer ist doch ein freiberufliches Fach.
Zudem gibt es bei Origami wohl unterschiedliche Ansichten darüber, ob diese Modelle verkauft werden dürfen. Denn sicher hat sich irgendwann ja jemand z.B. eine bestimmte Origami-Figur zum ersten Mal ausgedacht und andere haben diese dann nachgemacht, über Youtube und andere Wege publiziert und letztlich weiß A bei den meisten Modelle, die er auswendig falten kann, nicht, ob irgendjemand dafür die Urheberrechte besitzt und wenn ja, wer das denn ist bzw. ob A diese verletzt, wenn er die Modelle nachfaltet und verkauft. Manches hat sich A auch selbst ausgedacht, aber es kann schließlich dennoch sein, dass jemand schon einmal die gleiche Idee zu einem Modell hatte.
A hat daher die Sorge, dass da vielleicht auch mal eine Abmahnung kommen könnte. Aber da der Shop nicht auf seinen Namen läuft, sondern über die Bekannte von A und A selbst nirgends öffentlich namentlich auftaucht, ist er doch auf der sicheren Seite oder?
Es muss auf jeden Fall sicher gestellt werden, dass ein bestimmtes Origami nicht geschützt ist. Ist es das nicht, sodass kann es ohne weiteres verkauft werden. Ich denke, dann sollte es keine Probleme geben, denn nur was geschützt ist, darf nicht einfach so verkauft werden. Auf der anderen Seite verkauft man privat ja auch Markensachen an andere Menschen, sodass ich mir da nicht so sicher bin. Ich würde mich da einfach einmal erkundigen und erst dann entscheiden. Bei Nichteinhaltung von gewissen Regeln kann es sehr teuer werden.
Es sollte schon im Shop stehen, wer diese Modell erstellt hat. Einfach hier auf die Verantwortung von B zu spekulieren ist schon fast dreist. Wenn A den Shop von B mit nutzen will, dann sollte das entsprechend eingerichtet werden, wo dann A auch mit allen notwendigen Daten benannt wird.
Was die Modelle selbst angeht, so ist A in der Pflicht sicher zu stellen, ob Rechte Dritter verletzten werden könnten. Freiberuflich ist das Ganze aus meiner Sicht nicht, da A die Modelle nicht selbst entwirft, sondern nur nachmacht. Damit ist es eine reine Produktion dieser Dinge.
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