Wer zahlt Beerdigung, wenn die Erben das Erbe ausschlagen?

vom 25.06.2012, 14:12 Uhr

A hat hohe Schulden und hat 2 Kinder. Diese Kinder sind erwachsen und haben ihre eigene Familie. A hat nun zu den Kindern gesagt, dass sie im Falle ihres Todes das Erbe ausschlagen sollen, weil sie kein Vermögen hat und sie nicht will, dass die Kinder für die Schulden aufkommen.

Wer zahlt denn die Beerdigung, wenn die Kinder von A das Erbe ausschlagen? Bei A ist nichts zu holen. Dass, was A besitzt wird eventuell gerade die Schulden tilgen, wenn man es mühevoll verkaufen würde. Müssen die Kinder, auch wenn sie das Erbe ausschlagen für die Beerdigung aufkommen? Wer zahlt den Rest? Wohnungsauflösung, Miete für 3 Monate ab Kündigung usw. Haben die Kinder mit der Ausschlagung des Erbes auch diese Verpflichtung ausgeschlagen oder müssen sie dafür aufkommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Bestattungskosten haben mit dem Erbe nichts zu tun, sondern vielmehr damit dass Familienangehörige gegenseitig unterhaltspflichtig sind. Das kann und wird das Sozialamt prüfen, in dem es ermittelt, in wie weit es zumutbar ist, dass die Hinterbliebenen die Kosten übernehmen. Wenn die Zumutbarkeit nicht gegeben ist, zahlt das Sozialamt. Allerdings nur das allernötigste, meines Wissens sind das so um die 2500 Euro.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Was haben denn die Bestattungskosten mit dem Erbe zu tun? Die Bestattungskosten tragen Kinder oder Ehegatte oder andere Verwandte. Man kann die Bestattungskosten nicht ausschlagen (das hattest du doch neulich schon mal gefragt, oder?), denn als Kind muss man die Bestattungskosten tragen, ob man will oder nicht. Und ob der Tote Geld hatte, spielt da auch keine Rolle.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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