Schule: Kinder die stören vor die Tür setzen?

vom 24.06.2012, 17:35 Uhr

Dass es rein aus aufsichtstechnischen Gründen zumindest nicht gestattet ist, noch minderjährige Schüler vor die Tür zu schicken, wurde hier ja schon ausreichend erläutert, die Gefahren dieser Konsequenz sollte man wohl nicht unterschätzen. Zwar ist es nicht unbedingt wahrscheinlich, dass es zu unglücklichen Vorfällen kommt, möglich ist es aber doch, und wenn dann mehrere Kandidaten beschließen, gemeinsam Unsinn zu machen oder ein Kind die Gelegenheit ergreift und aus der Schule verschwindet, wäre das Theater groß und der betreffende Lehrer würde sich für die Folgen verantworten müssen, da ist ein Verlust des Beamtenstatus ebenso möglich wie eine Entlassung, vermute ich.

Ich kann zwar verstehen, dass es verboten ist, eine derartige Konsequenz einzusetzen und würde wohl als Lehrer auch niemals meinen Hals riskieren, allerdings kann ich nachvollziehen, warum manche Lehrer in ihrer Verzweiflung dennoch auf diese Methode zurückgreifen. Ich erinnere mich noch lebhaft an meine Grundschulzeit, in der es einige schwierige Kinder gab, da war es durchaus üblich, dass zwei Jungen im Unterricht auf einmal begannen, aufeinander einzuprügeln, ein anderes Mädchen bekam oft unkontrollierte Lachkrämpfe, andere Schüler verweigerten aus heiterem Himmel die Teilnahme am Unterricht oder ließen sich durch Klassenkameraden viel zu schnell von ihrer eigentlichen Aufgabe ablenken. Dem Himmel sei Dank hatten wir einen kleinen Nebenraum, in dem unsere damalige Lehrerin die Störenfriede kurzfristig unterbringen konnte, ohne ihre Aufsichtspflicht zu verletzen, ich wüsste aber auch nicht, wie das anderweitig möglich gewesen wäre, da wäre es fast unumgänglich gewesen, einige Kinder der Klasse in wiederkehrender Regelmäßigkeit vor die Tür zu setzen.

Es geht ja nicht vorrangig darum, dass Lehrer keinen Ausweg mehr wissen und die Störenfriede loswerden möchten, die Separation Einzelner vom Unterrichtsgeschehen kann für alle Beteiligten eine sinnvolle Lösung sein. Nur angenommen, wir haben ein Kind, das sich in einen Wutanfall hineingesteigert hat und nicht zu beruhigen ist, dann wäre es für dieses Kind möglicherweise sinnvoll, sich außerhalb der Klasse ein wenig abzukühlen, über die Situation nachzudenken und zur Ruhe zu kommen, ebenso wie es für den Lehrer nicht nachteilig sein kann, den betreffenden Schüler ein paar Minuten nicht mehr zu sehen und die Rage zu bremsen; all das ist nicht möglich, wenn der Schüler im Klassenzimmer bleibt. Und was das Recht auf Unterricht betrifft: natürlich haben auch Schüler, die den Unterricht stören, ein Recht auf Bildung, aber mir will wohl niemand erzählen, dass ein Kind mit einem unbändigen Wutanfall noch in der Lage wäre, dem Unterricht aktiv zu folgen, sollte der Stoff da nicht lieber im Nachhinein aufgeholt werden? Und ein Recht auf Unterricht haben im Übrigen auch all die anderen Mitschüler in der Klasse, die werden aber durch den Wutausbruch an der Konzentration gehindert und ihres Lehrers beraubt.

In der Oberstufe waren die meisten von uns dann schon volljährig und einige landeten ständig vor der Tür. Wutanfälle gab es zwar nicht mehr, wohl aber hemmungslose Unterhaltungen mit der besten Freundin oder den Verzehr diverser Nahrungsmittel während des Unterrichts. Meine Lehrer verfuhren dann nach einer Mahnung oft recht konsequent, schließlich waren wir alt genug, um unser Benehmen einzuschätzen und zu entscheiden, ob wir etwas lernen oder den Unterrichtsstoff verpassen wollen. Natürlich kann diese Verantwortung von jüngeren Schülern noch nicht getragen werden und es geht gegen die Aufsichtspflicht, auf diese Weise mit ihnen zu verfahren, trotzdem würde ich mir wünschen, dass seitens der Schule anerkannt werden würde, dass Separation manchmal keine schlechte Idee ist, wofür aber passende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssten.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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