Sanktionen, wenn man aus der Kirche austritt?

vom 22.06.2012, 05:37 Uhr

Frau A. ist gelernte Erzieherin. Bisher hat sie hauptsächlich in konfessionellen Kindergärten gearbeitet. Sprich ihr Arbeitgeber war hauptsächlich eine kirchliche Einrichtung. Nun ist Frau A. arbeitslos. Mit der Kirche hat sie nicht viel am Hut und ärgert sich an sich nur noch und möchte nun aus der Kirche austreten.

Frau A. hat aber nun Sorge, ob man ihr das als Behindern einer Arbeitsaufnahme/ Berufsausübung auslegen könnten und ob das Arbeitsamt sie deshalb sanktionieren kann. Muss Frau A. mit Konsequenzen rechnen, wenn sie aus der Kirche austritt und deshalb potentielle Arbeitgeber sie wegen der fehlenden Kirchenzugehörigkeit nicht anstellen? Kann man Frau A. zwingen, wieder in die Kirche einzutreten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau A kann nicht gezwungen werden, in der Kirche zu bleiben oder dort wieder einzutreten. Der einzige Nachteil bei dem Austritt liegt daran, dass sie in kirchlichen Einrichtungen wohl nicht eingestellt wird, denn bei diesen ist oft ein Eintritt in die Kirche Bedingung. Das Arbeitsamt kann gar nichts machen. Es ist für jeden Menschen ein freier Wille, ob er in der Kirche ist oder nicht. Deswegen wird es keine Sanktionen geben, Strafen werden nicht angesetzt. Das einzige was sie dann eben nicht mehr kann ist wohl in kirchlichen Einrichtungen arbeiten. Aber das sollte das kleinere Übel sein.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das kann man mit Sicherheit nicht, denn jeder hat das Recht, über seine Religion selbst zu entscheiden. Ein katholischer Kindergarten wird sie dann vermutlich nicht mehr einstellen. Die evangelischen sind ja meist etwas weniger streng, aber wer weiß. Ich weiß ja nicht, wie das bei Frau A ist, aber ich persönlich als nicht gläubiger Mensch könnte mir überhaupt nicht vorstellen, in einem kirchlichen Kindergarten zu arbeiten und dort den Kindern etwas vermitteln zu müssen, woran ich selbst überhaupt nicht glaube. Aber in den meisten Regionen gibt es ja auch genügend städtische Kinderbetreuungseinrichtungen, wo Frau A weiterhin ihr Glück versuchen kann.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



In Deutschland kann man seine Religion frei wählen und muss bei keiner Religion bleiben, mit der man nichts anfangen kann. Ich denke das gerade im sozialen Bereich keine Nachteile durch diesen Austritt entstehen sollten. A kann ja im Vorstellungsgespräch sagen, das sie dem Glauben gegenüber offen ist und sogar einiges darüber weiß. Das kann ja nicht von Nachteil sein. Einen katholischen Kindergarten wird man davon sicher nicht beeindrucken können, aber einen evangelischen Kindergarten mit Sicherheit, da die sehr tolerant sind.

Ein Arbeitgeber kann A nicht dazu zwingen, die Religion wieder anzunehmen. Sollte es der Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch erwähnen, kann man die Religionsfreiheit ansprechen und das man keine Nachteile dadurch bei einer Bewerbung haben darf.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Frau A. kann in Kirchen ein- und austreten wie sie möchte. Das spielt für das Arbeitsamt überhaupt keine Rolle. Allerdings wird sie keine Arbeit mehr in einer kirchlichen Einrichtung bekommen. Die Religion darf bei einer Anstellung, außer wenn es kirchliche Einrichtungen sind, in denen man den Glauben weitergeben muss, überhaupt keine Rolle spielen. Das wäre Diskriminierung auf Grund der Religionszugehörigkeit.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Niemand kann Frau A in dieser Hinsicht Vorschriften machen. Wenn sie eben austreten möchte, dann soll sie das tun. Ihr sollte nur klar sein, dass sie dann nicht mehr in Kinderbetreuungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft arbeiten kann und arbeiten darf. Da hat die Kirche die Entscheidungsgewalt und das kommt nie gut an.

Wenn es in ihrer Wohnregion genug andere Alternativen gibt, also staatliche Kinderbetreuungseinrichtungen, dann wäre dieser Schritt gar nicht so falsch. Ansonsten wird sie vielleicht umziehen müssen, wenn sie nicht dauerhaft arbeitslos sein möchte und es keine alternativen Arbeitgeber in ihrer Region gibt.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^