ALG 2 und Krankenhausaufenthalt mit Todesfall

vom 22.06.2012, 05:32 Uhr

Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus der Mutter A. und dem Sohn B. Beide sind volljährig, der Sohn allerdings noch unter 25 Jahre alt.

Anfang März kommt der Sohn B. überraschend ins Krankenhaus. Ende März verstarb der junge Mann dann an seiner Erkrankung. Nun fordert die Arge die Leistungen vom März zurück, da der Sohn ja die meiste Zeit im Krankenhaus lag und er deshalb nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft war. Ist das überhaupt rechtens? Kann mir wer aktuelle Urteile dazu verlinken?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde sagen, nein, das ist nicht rechtens. Das aktuellste Gerichtsurteil, das ich dazu jetzt gefunden habe, ist ca. 1 Jahr alt. Klick. Es gibt auch noch ein paar ältere Urteile, die im Prinzip das selbe aussagen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Das kann nicht rechtens sein. Der Sohn verursacht ja trotz Krankenhausaufenthalts noch Kosten. Man kann ja einer Mutter nicht zumuten, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, weil ihr Sohn im Krankenhaus liegt. Sie hat ja sogar noch Zusatzkosten, weil sie ihren Sohn im Krankenhaus besucht und dadurch Fahrtkosten und vielleicht Kosten für auswärtiges Essen hat. Außerdem wird sie ihrem Sohn ja im Krankenhaus immer etwas mitbringen, außer Geschenken auch saubere Wäsche. Nach meinem gesunden Menschenverstand kann es nicht rechtens sein, die Leistungen zu kürzen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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