ALG2 nach Haftstrafe

vom 22.06.2012, 06:28 Uhr

Herr A. hat nun eine zweijährige Haftstrafe verbüßt. Herr A. ist verheiratet und er und seine Frau haben zwei gemeinsame Kinder. Die Frau und die Kinder beziehen zurzeit Leistungen nach Arbeitslosengeld 2.

Frau A. und ihr Mann haben das Gefühl sich in der Zeit der Haftstrafe entfremdet zu haben und wollen deshalb nach der Haftstrafe erst mal getrennte Wohnungen haben, um sich wieder nähern zu können. Herr A. hat schon eine Jobzusage. Er kann ein paar Tage nach der Entlassung aus der Haft wieder Vollzeit arbeiten gehen.

Wie sieht das aber nun mit der Ehefrau aus. Ist Herr A. unterhaltspflichtig? Darf er überhaupt in eine eigene Wohnung ziehen oder muss er in die ehemals eheliche Wohnung zurückkehren?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Er darf hinziehen, wo er will. Ob er es bezahlen kann, steht auf einem anderen Blatt. Genau solche Fälle sieht Hartz IV nicht vor und solange man nicht offiziell getrennt ist, geht so etwas nicht. Das Amt bezahlt nur für eine Wohnung. Und Hartz IV wird voll auf alles angerechnet.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wo liegt das Problem. Das Paar ist doch getrennt und möchte diese Trennung auch aufrecht erhalten, falls sich keine Annäherung einstellt. Das kann nach zwei Jahren Haft niemand absehen. Der Mann könnte selbst dann eine eigene Wohnung beziehen, wenn er ebenfalls ALG 2 beantragen müsste.

Und natürlich ist er unterhaltspflichtig für seine Kinder und seine Frau, wenn er Einkommen hat. Das wäre er schließlich auch, wenn er wieder in die gemeinsame Wohnung ziehen würde.

» cooper75 » Beiträge: 13381 » Talkpoints: 510,47 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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