ALG2 Berechnung bei Haftstrafe
Familie A. bezieht Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf. Der Vater, also Herr A. muss nun eine einjährige Haftstrafe antreten. Bisher wohnte die Familie in einer Wohnung, die von den Kosten und der Größe her für die drei Personen bewilligt war.
Da nun Herr A. ein Jahr nicht da ist, wie sieht das mit der Wohnung aus? Läuft das Arbeitslosengeld 2 für ihn weiter? Muss die Frau mit dem gemeinsamen Kind umziehen, da die Kosten der Unterkunft ja dann für zwei Personen zu hoch sind? Was sollte die Familie beachten?
Normalerweise zahlt das Jobcenter meines Wissens nach ein halbes Jahr weiter und dann wird nur die Miete in der entsprechenden Größe übernommen, wobei die Mietschulden als Darlehen übernommen werden könnten. Bei einer Trennung wäre dies wiederum wohl kein Problem.
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