Neue Erkrankung und Lohnfortzahlung während Krankheit

vom 22.06.2012, 05:17 Uhr

Frau A. wurde vor wenigen Wochen operiert. Noch ist sie innerhalb der Grenzen, in denen der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Frau A. wird auch innerhalb des Zeitraums wieder gesundgeschrieben werden. Nun erkrankt Frau A. aber kurz bevor sie wieder gesundgeschrieben werden sollte, an einer neuen Erkrankung, die in keinem Zusammenhang mit der Ersterkrankung steht. Es ist absehbar, dass sie mit der neuen Erkrankung auch längere Zeit krankgeschrieben sein wird.

Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus? Denn Frau A. wird insgesamt länger als sechs Wochen krankgeschrieben sein. Der Arbeitgeber ist ja generell verpflichtet den Lohn sechs Wochen zu bezahlen. Wie sieht das aber aus, wenn man mit einer neuen Erkrankung über die Sechs- Wochen- Frist hinaus krankgeschrieben ist?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dann fällt Frau A. unter die Betreuung der Krankenkasse und bekommt Krankengeld. Denn wie viele Krankheiten sie letztlich hat und ob neue dazu kommen, hat nichts mit der Lohnfortzahlung zutun. Frau A. erhält dann für maximal 78 Wochen Krankengeld, da muss man die 6 Wochen Lohnfortzahlung aber noch abziehen, denn die zählen da mit rein. Auch wenn während dieser Zeit eine neue Erkrankung auftritt, die mit der ursprünglichen nichts zutun hat, gelten trotzdem diese 78 Wochen und der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, länger Lohnfortzahlung zu leisten.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn es sich wirklich um eine neue Erkrankung handelt, die mit der alten in keinem Zusammenhang steht, beginnt die Frist, in der der Arbeitgeber zu zahlen hat erneut. Hat sie ein Bein gebrochen, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Bekommt sie eine Erkältung zahlt er dafür wieder.

Ich habe das schon gehabt, da hatte ein Mitarbeiter "Rücken" und feierte krank und dass auch bis in den Krankengeldbezug hinein. Dann bekam er eine Kur, musste aber bis zum Beginn der Kur noch drei Wochen arbeiten. In dieser Zeit hatte er die Grippe. Das zahlte wieder der Arbeitgeber. Erst die Kurzeit hat wieder die Krankenkasse übernommen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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