Aufsichtspflichten in Grundschulklassenräumen
Ich hatte ja bereits berichtet, dass ich eine Diskussion verfolgen durfte, in der es darum ging, dass Schüler einer ersten Klasse zum Unterrichtsbeginn der ersten Unterrichtsstunde eine Prügelei im Klassenzimmer hatten und kein Lehrer vor Ort war.
Wie sieht es aber hier mit der Aufsichtspflicht im Klassenraum aus? Es war, wie bereits erwähnt, kein Lehrer anwesend und die Schulanfänger alleine im Klassenraum. Auf dem Pausenhof gibt es ja eine Pausenaufsicht und die Schüler sind somit unter Aufsicht. In einem Klassenzimmer ist ja in der Regel auch ein Lehrer anwesend oder ein Lehrer macht in irgendeiner Form die Aufsicht. Zum Beispiel wenn er die Nachbarklasse unterrichtet und alle 10 Minuten mal in den Raum sieht. In dem von mir beschriebenen Fall, war aber ja scheinbar kein Lehrer da. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?
Im Klassenraum hat meiner Meinung nach der Lehrer die Aufsichtspflicht und dieser muss dann dafür sorgen, dass so etwas nicht passiert. Natürlich kann er nicht immer im Raum sein, aber wenn die Schüler im Raum sind, sollte auch ein Lehrer da sein, da viel passieren kann. Er hat meiner Meinung nach seine Aufsichtspflicht verletzt, die besagt, dass er die Schüler vor Schäden an sich oder anderen schützen muss.
Normalerweise haben Lehrer, vor allem in einer Grundschule und bei vergleichsweise noch so jungen Kindern, immer eine Aufsichtspflicht, das bedeutet, die Kinder sollten nach Möglichkeit immer unter der direkten Aufsicht eines betreuenden Lehrers stehen, somit haben sie zumindest in den Pausen die Räume zu bevölkern, die beaufsichtigt werden, in der Regel sind das die Aula oder der Pausenhof, im Klassenraum dürfen sie nur sein, wenn eine Lehrperson anwesend ist, was in der Regel nur im Unterricht oder in besonders dafür vorgesehenen Pausen der Fall sein dürfte. Würde man nun die vorliegende Situation ganz eng nach diesen Vorgaben betrachten, hätte der Lehrer im besagten Fall seine Aufsichtspflicht verletzt, da die besagten Schüler scheinbar schon vor dem Unterricht Zutritt zum betreffenden Klassenraum hatten, ohne dass er anwesend gewesen wäre. Dies war, wenn man das Alter der Kinder bedenkt, zumindest fahrlässig.
Trotz diesen rechtlich relativ eng gestrickten Normen und der daraus auf den ersten Blick logischen Schlussfolgerung sollte man aber nicht vorschnell urteilen, ohne über ausreichend Informationen zur Situation zu verfügen. Wenn ich mich an meine Schulzeit erinnere, war es durchaus üblich, dass uns der Klassenraum aufgesperrt wurde und die Lehrerin mit dem eigentlichen Unterricht beginnen wollte, dann bat aber doch noch einmal eine Mutter um ein Gespräch vor der Tür, die Vertretung einer anderen Klasse musste kurzfristig geregelt werden oder Arbeitsmaterialien waren abhanden gekommen und mussten erneut organisiert werden. In diesem Fall sehe ich es als menschlich an, eine Klasse zumindest über einen geringen Zeitraum hinweg alleine zu lassen, ohne sofort von einer Verletzung der Aufsichtspflicht zu sprechen. Um diesen Sachverhalt wirklich beurteilen zu können, fehlt auch die Information, wie lang der Lehrer brauchte, um die Prügelei zu bemerken. Sie kam zustande und das ist unschön, war aber nach zwei Minuten wieder eine eingreifende Lehrperson vorhanden, finde ich das in Ordnung, ließ die Aufsicht eine halbe Stunde auf sich warten, halte ich das für eher fragwürdig.
Theoretisch sollte in den Klassenräumen natürlich immer eine Aufsicht da sein, aber praktisch ist das unmöglich. Es gibt Situationen, wie zum Beispiel Lehrerwechsel zwischen den Unterrichtsstunden, wo das auch theoretisch nicht machbar ist.
Gerade in Grundschulklassen kann es auch einmal passieren, dass ein Schüler sich übergibt oder in die Hose macht. Auch da muss der Lehrer für kurze Zeit die Klasse alleine lassen, um Putzzeug zu besorgen und die Sauerei zu beseitigen und wegzubringen. Aber das sollten überschaubare, kurze Zeiten sein. Wenn man seine Klasse längere Zeit, ich denke da in der ersten Klasse ab fünf Minuten, alleine lässt, verletzt man wahrscheinlich schon seine Aufsichtspflicht.
Grundsätzlich hat nach Unterrichtsbeginn der Lehrer die Aufsichtspflicht in der Klasse in der er eingeteilt ist. Nun gibt es aber ein Problem. Was ist in der Zeit, in der der Lehrer den Klassenraum/Klasse wechselt? Diese kurzen Phasen sind so genannte Grauzonen, der Lehrer kann sich ja nunmal nicht wegbeamen.
Ich habe außerdem in meiner Ausbildung gelernt, dass die Kinder sich beaufsichtigt fühlen müssen. Deswegen darf man auch Kinder auf dem Flur arbeiten lassen, oder mal kurz draußen mit einer Mutter reden. Das ist dann keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-190798.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen 1333mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: felis.silvestris · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen
- Calla Pflanze 2152mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Schlafendes Wiesel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Calla Pflanze
- Tipps zur Geranien Pflege 2389mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: C97 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Tipps zur Geranien Pflege