Vorleben des neuen Partners - wann und wie ansprechen
Im Thread Umgangsrecht verweigern bei früherem Kindesmissbrauch wurde ja von einer Partnerschaft berichtet, die deswegen auseinander brach, weil ein Partner den begangenen Kindesmissbrauch nicht eingestand und auch noch seine Schuld daran leugnete. Nun ist Kindesmissbrauch schon ein sehr schwerer Vorwurf, der in dem beschriebenen Fall ja auch eindeutig nachgewiesen wurde. Wohl die wenigsten Eltern wären da wohl völlig unbesorgt, wenn sie von dem Vorleben des neuen Partners wüssten. Daher ist es auf der einen Seite sicher nachvollziehbar, das so ein Vorleben verschwiegen wird, auf der anderen Seite wird der unwissende Partner verständlicherweise sauer sein, wenn er davon erfährt.
Da stellt sich dann die Frage, sollte man als Außenstehender den neuen Partner über das Vorleben aufklären? Fakt ist sicher auch, dass in dem Zeitraum in dem die rosarote Brille der frischen Verliebtheit noch wirkt, jegliche Vorwürfe oder Enthüllungen abgestritten würden. Daher stellt sich die Frage, wie sollte man vorgehen, sollte man vielleicht besser nichts sagen?
Sagen sollte man nur etwas, wenn es dafür auch Beweise gibt. In einem solchen Fall dann wohl ein rechtskräftiges Urteil. Alles was man nur durch Hörensagen kennt, sollte man für sich behalten. Und ich kenne auch einen Fall, wo sich ein Mann kaum noch aus der Wohnung traut, weil es Gerüchte gab, dass er sich am Enkelkind vergriffen haben soll. Die Quelle für dieses Gerücht war zwar nicht besonders glaubwürdig, aber es bleibt immer etwas hängen.
Genauso kenne ich auch eine Frau aus meiner Kindheit, welche einen Mann geheiratet hat, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter im Gefängnis gesessen hat. Sie war mit ihm schon vor seiner Verhaftung zusammen und besagte Tochter stammte aus der vorherigen Ehe. Nach der Haftstrafe hat sie ihn eben geheiratet. Also stellt das Wissen auch nicht immer die Beziehung in Frage.
Wenn man allerdings mit wahren Fakten aufwarten kann, dann sollte man das auch direkt sagen. Es bringt nichts da ewig um das eigentliche Problem zu reden. Immerhin kann der betroffene Partner dann später auch nie sagen, dass man ihm das eigene Wissen verschwiegen hat.
Ich finde man sollte immer direkt sein und über alles reden nur werden das wohl die wenigsten in einer solchen Situation tun. Nur darf man eben auch nicht die Gerüchteküche unterschätzen, hat man so was gemacht, wird es also wieder raus kommen. Ich denke auch gerade bei sexuellen Missbrauch an Kindern, muss man wenn man Kinder hat diese beschützen und eh Schluss machen, wenn so etwas raus kommt. Wenn man die Familie des Partners kennenlernt, werden diese das sicher auch nicht verschweigen, wenn man eigene Kinder mit in die Beziehung bringt.
Wenn man über das Vorleben Bescheid weiß und auch Hand feste Beweise für ein schlechtes Vorleben hat, sollte man es auf jeden Fall sagen. Davon abhängig ist aber auch, was für eine Beziehung man zu dem Freund hat, der mit diesem Partner zusammen ist. Wenn ich ihn nicht kenne, würde ich ihn vielleicht nur indirekt darauf ansprechen. Wenn er ein guter Freund wäre, würde ich alle Beweise auf den Tisch packen und einfach alles erzählen, bevor sich größere Gefühle entwickeln. Am besten man sagt es gleich, bevor es vielleicht noch zu spät dafür ist.
Ich denke nicht, dass man auf die Idee kommt, einen (potentiellen) Partner nach solchen Dingen zu fragen, insofern es da keinerlei Anzeichen gab. Aber prinzipiell geht man ja davon aus, dass eine Person, die man als Partner in Erwägung zieht, nichts mit irgendwelchen Gewaltverbrechen zu tun hat. Wenn es gewisse Gerüchte gibt, würde ich vielleicht hellhörig werden und nachforschen.
Eigentlich rechne ich nicht damit, dass jemand bei diesem Thema die Wahrheit sagt und sowas offen zu gibt. Ich würde also eher versuchen, den Wahrheitsgehalt der Gerüchte anders herauszubekommen und erst als späteren Schritt den Betreffenden direkt dazu fragen.
Das ist wirklich eine schwierige Frage, denn in einem wirklich krassen Fall wie dem hier beispielhaft geschilderten wäre es ja nun vermutlich irgendwann zu einem Prozess gekommen und sicherlich auch zu irgendeinem Urteil, vielleicht mit der Konsequenz, dass derjenige, der hier das Verbrechen begangen hat, ins Gefängnis geht. Wenn derjenige dann irgendwann von dort entlassen wird und eine neue Partnerin findet, bleibt eigentlich zunächst stehen, dass der verurteilte Straftäter, sofern er denn verurteilt wurde, seine Strafe abgesessen hat. Eigentlich sollte er dann auch bei Null anfangen können, jedenfalls sieht unser Rechtsstaat das so vor, sofern derjenige eben entlassen wird und nicht mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung belegt wurde. Es gibt wohl auch noch den Fall, in dem besonders schwere Straftaten, wie Mord und dergleichen, die Erstellung eines psychologischen Gutachtens erfordern. Je nachdem, wie dieses ausfällt, erhält der Ex-Insasse einer Strafanstalt anschließend einige Jahre einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt, bei dem er sich regelmäßig melden muss, weil derjenige eben weiterhin als Gefahr für sein Umfeld gilt. Ob man das so ohne Weiteres vor einem neuen Partner verbergen kann, weiß ich nicht, aber es dürfte auf jeden Fall schwierig sein. Andernfalls würde der neue Partner eben davon Wind bekommen und müsste seinerseits die entsprechenden Fragen stellen.
Ich hätte wohl, wenn ich mitbekäme, dass sich eine Freundin von mir auf einen Mann einlassen will, von dem ich sicher weiß, dass er ein verurteilter Straftäter ist, meine Schwierigkeiten damit, sie einfach so auf diesen Menschen zugehen zu lassen, ohne ihr wenigstens eine warnende Aufklärung mit auf den Weg zu geben. Vor allem würde ich mir schwere Vorwürfe machen, wenn ich ihr das verschweigen würde, um sie nicht zu beeinflussen und nichts zu manipulieren und sich dann herausstellen würde, dass es besser gewesen wäre, wenn ich ihr das gesagt hätte. Allerdings würde ich mir dann auch ihre Vorwürfe gefallen lassen müssen, die sie mir möglicherweise machen würde, denn ich würde sie mir selbst sicherlich auch machen und fände sie auch irgendwie berechtigt. Andererseits würde ich aber eben dann erklären müssen, dass ich eben nichts manipulieren sollte.
Vielleicht ist hauptausschlaggebend, wie gut man die jeweiligen Personen, vor allem aber den straffällig Gewordenen, wirklich kennt und, was hier auch schon gesagt wurde, wie viel man eben von den Tatsachen weiß. Eigentlich finde ich Einmischen wirklich schwierig, aber manchmal muss es vielleicht sein, wenn man jemanden schützen will. Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich tendiere dazu, zu sagen, dass es wohl eine Einzelfallentscheidung wäre, ob ich hier etwas sagen würde oder nicht. Grundsätzlich tue ich meine Meinung eigentlich immer kund, wenn ich meine, dass jemandem, der mir am Herzen liegt, irgendetwas, wofür er sich begeistern kann oder womit er sich gerade eingehender beschäftigt, nicht gut tut und möglicherweise auch schadet. Natürlich akzeptiere ich die jeweilige Entscheidung der betreffenden Person für oder gegen diese Sache, die eben auch der Umgang mit bestimmten Menschen sein kann, das ist schon klar. Ich bleibe wohl dabei: Es kommt auf die genauen Umstände an und darum, um was für Typen von Menschen es sich genau handelt. Pauschalieren kann ich hier gar nichts.
Also wenn ich das zu 100% weiß und auch beweisen kann würde ich den neuen Partner so etwas sofort mitteilen. Es handelt sich hierbei um kein Kavaliersdelikt und nur die wenigsten Menschen würden derartige für mich perverse Vorlieben akzeptieren. Jedoch sollte man mit Gerüchten, die nicht bewiesen werden, können vorsichtig umgehen.
Ich persönlich würde etwas nur dann weitergeben, wenn ich dies auch zu 100% beweisen kann, weil alles andere wäre, Rufmord und das birgt in solch einem Falle ein großes Theater. Wenn ich jemanden unterstelle, eine Vorliebe für Kinder zu haben ruiniere ich das ganze Leben und muss dafür dann zur Rechenschaft gezogen werden. Daher sollte man nur etwas sagen, wenn man es auch wirklich weiß.
Punktedieb hat geschrieben:Sagen sollte man nur etwas, wenn es dafür auch Beweise gibt. In einem solchen Fall dann wohl ein rechtskräftiges Urteil.
moin! hat geschrieben:Das ist wirklich eine schwierige Frage, denn in einem wirklich krassen Fall wie dem hier beispielhaft geschilderten wäre es ja nun vermutlich irgendwann zu einem Prozess gekommen und sicherlich auch zu irgendeinem Urteil, vielleicht mit der Konsequenz, dass derjenige, der hier das Verbrechen begangen hat, ins Gefängnis geht.
Es gibt nicht nur ein rechtskräftiges Urteil. Ein Teil der Haftstrafe wurde verbüßt, die Person wurde vorerst auf Bewährung entlassen. Das heißt aber auch, dass sich diese Person immer wieder bei den Behörden und dem Bewährungshelfer melden muss. Außerdem gab es nach einer ersten Haftstrafe schon einen Rückfall. Ich würde schon sagen, dass das durchaus handfeste Beweise sind.
Erschwerend kommt aus Sicht verschiedener Personen hinzu, dass diese Person alle Fehler abstreitet, so dass hier eben auch die Frage steht: wie einsichtig ist diese Person? Sind weitere Probleme wirklich ausgeschlossen? Denn sicher sollte eine Person nach Verbüßen der verhängten Strafe vorurteilsfrei behandelt werden, aber wenn eine Person die begangenen Fehler nicht einsieht, wie weit hat dieser Grundsatz dann noch Bestand?
In dem Fall gibt es ja Nachweise und man sollte den Partner schnellstmöglich informieren. Ein Anwalt dürfte sogar Akteneinsicht bekommen, da man hier unter dem Motto "Gefahr in Verzug" handeln würde. Immerhin besteht die Gefahr, dass sich am Kind des neuen Partners vergriffen wird. Ich kenne zwar auch eine Person, welche nach der Haftstrafe nie wieder einem Kind zu nah kam und auch den Kontakt zu Kindern meidet.
Aber hier kann man von einem Wiederholungstäter sprechen und da steht der Schutz des Kindes im Vordergrund. Denn wer wirklich damit leben, dass er zu lange geschwiegen und damit auch den Weg für einen erneuten Missbrauch geebnet hat?
Wenn ein Verurteilter eine Tat, die er begangen haben soll, immer noch abstreitet, könnte es sich auch – was schon vorgekommen ist – um ein Fehlurteil handeln. Es müssten also wirklich nachvollziehbare, handfeste Beweise vorliegen. Dann würde ich als Außenstehender eine Person auf jeden Fall darüber unterrichten, was vorgefallen sein soll oder ist. Ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ich nichts sagen würde und es würde etwas passieren. Es wird wohl jeder dankbar sein über eine solche Information.
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