Pflege - Wer kennt sich mit Vollmachten aus?

vom 21.06.2012, 13:22 Uhr

Nach einem Schlaganfall vor 5 Jahren ist A´s Vater pflegebedürftig. A hat ihren Vater zu sich genommen und pflegt ihn rund um die Uhr. A hat noch einen Bruder der A mit der Pflege ihres Vater unterstützt. Bei A´s Vater wurde jetzt Demenz diagnostiziert, die immer schlimmer wird. Teilweise hat er sogar Phasen dabei wo er A und ihren Bruder gar nicht mehr kennt. Jetzt möchte mein Vater mir die Vollmacht übertragen. Wie funktioniert das und geht das in diesem Fall? Wer kennt sich mit Vollmacht Recht aus und brauche ich einen Fachanwalt dafür?

Muss der Vater von A nicht für so eine Vollmacht wirklich geistig noch völlig beieinander sein? Sollte A ein gerichtliches Gutachten einfordern und dann eine Bestallung beantragen? Kann A dann die Betreuung zusammen mit ihrem Bruder übernehmen oder wird auch ein Betreuer vom Gericht bestellt? Wie macht man es am besten, damit alle Belange von den Kindern erledigt werden können?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Frage ist für was er alles Vollmachten ausstellen möchte. Für die Fragen seiner Gesundheit betreffend, Betreuung, Finanzen oder alles? Dann kann man eine Generalvollmacht ausstellen. Dafür muss man selbstverständlich im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein und bei Demenzpatienten ist das so eine Sache mit dem Nachweis. Entsprechend sollte man in dieser Hinsicht mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen und ihn dazu befragen, wie sehr er dadurch bereits eingeschränkt ist. Im Zweifel ist da ganze natürlich durch einen Gutachter zu klären ob die Person das überhaupt noch nachvollziehen kann.

Die Vorlagen für solche Vollmachten bekommt man ohne Probleme im Internet oder man setzt diese gemeinsam mit einem Anwalt auf. Beides ist denkbar und beides bietet die entsprechende Sicherheit. Natürlich kann auch mehr als ein Betreuer eingesetzt werden, dann sollte man sich aber auch Gedanken darum machen wer welchen Bereich macht oder wie es bei Unstimmigkeiten aussieht wer dann entscheidet. Das ist ebenfalls schriftlich festzuhalten, damit es hinterher weniger Ärger gibt.

Einen gesetzlichen Betreuer gibt es dann, wenn die eigenen Kinder nicht dafür geeignet sind oder das ganze übernehmen wollen. Dann kann man sich gerichtlich einen Zuteilen lassen, nachdem die Formalitäten dazu abgeschlossen sind. Aber das ist auch nicht immer die beste Wahl, wenn man Kinder hat und diese dazu bereit sind, dann sind diese meistens die bessere Wahl da sie doch häufiger im Interesse der Eltern entscheiden und ein wildfremder Mensch von dem Patienten ja gar nichts weiß.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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