Umgangsrecht verweigern bei früherem Kindesmissbrauch

vom 21.06.2012, 13:06 Uhr

Nehmen wir einmal folgende Konstellation in einer Beziehung an: eine Frau lernt einen Mann kennen, der aus einer anderen Gegend stammt als der, in der beide beim Kennenlernen wohnen. Im Rahmen der heutigen Mobilität hat dieser Mann beruflich schon mehrere Umzüge in vielen Regionen hinter sich. Daher erfährt die Frau auch erst nichts von seiner unschönen Vergangenheit und kann auch keinen Verdacht schöpfen. So gehen sie eine Beziehung ein und beschließen nach einigen Monaten auch gemeinsam ein Kind zu zeugen. Als das von beiden gewünschte Kind schon geboren ist holt den Mann aber doch die Vergangenheit ein.

Eine Person, die an dem Prozess gegen den Mann beteiligt ist, berichtet der Frau davon, dass ihr Lebensgefährte wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht stand. Dieser Missbrauch fand in nicht nur einem Fall statt und konnte auch eindeutig nachgewiesen werden, deswegen wurde der Mann auch zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Frau fühlt sich hin und her gerissen und fragt den Mann nach seiner Vergangenheit. Dieser leugnet zunächst alles, gesteht dann doch seine Vergangenheit, leugnet dann aber wieder überhaupt Schuld an den Vorfällen zu haben. Das passt der Frau dann überhaupt nicht. Mit einem Mann, der Kinder missbraucht hat und augenscheinlich überhaupt nicht einsichtig ist, möchte sie nichts zu tun haben und so trennt sich das Paar.

Das gemeinsame Kind wird bei der Mutter aufwachsen, diese gestattet dem Vater des Kindes regelmäßige Besuche, möchte beide aber nicht allein lassen. Wegen der Vergangenheit des Mannes und dessen Uneinsichtigkeit ist das sicher verständlich. Nun fordert der Vater aber immer öfter, die Mutter möge ihm das Kind doch allein überlassen, damit er den Umgang ungestört führen könnte. Das möchte die Mutter nicht, am liebsten würde sie den Umgang komplett untersagen. Hier stellt sich aber die Frage, wie weit das überhaupt möglich ist. Sicher wird sie noch das Jugendamt zur Klärung einbeziehen, aber welche Chancen und Probleme seht Ihr für die Mutter des Kindes? Was wäre, wenn der Kindsvater im Moment noch auf Bewährung freigelassen wurde, aber gegen die Auflagen verstößt und daher auch die restliche Haftstrafe verbüßen muss? Würde das etwas an der Situation ändern?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das ist sicher eine unschöne und unangenehme Situation. Hier zeigt sich, dass die Frau in dem Beispiel sich zu früh gebunden hat und wenn sie mit so einer Information die ganze Beziehung in Frage stellt, muss man sich fragen, was sie genau an dem Mann gefunden hat, was ihr erlaubt hat, auch ein Kind mit dem Mann zu zeugen. Aber das ist nicht das Thema.

Jetzt mag sie sich trennen und auch mit dem Menschen nichts mehr zu tun haben wollen. Letztlich bleibt er aber der Vater ihres Kindes! Und damit ist die lebenslange Bindung eigentlich immer gegeben und sie kann ihn nicht aus ihrem Leben verbannen.

Das die Geschichte dann ausreichen würde, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen, halte ich übrigens für weder wahrscheinlich noch für sinnvoll! Einem Elternteil das Kind zu nehmen bedarf wirklich extremer Gründe die massiv das Kindswohl gefährden. Hier aber würde man dem Mann unterstellen, mit Sicherheit wieder kriminell zu werden (was ja schon eine Unterstellung ist) und vor allem auch gegen sein eigenes Kind zu handeln.

Anders natürlich beim Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Wenn dies ans Tageslicht kommt, dann löst sich das Problem eben dadurch, dass die Bewährung widerrufen wird und der Mann die Reststrafe absitzen muss.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hier liegt eine Kindswohlgefährdung seitens des Vaters vor, wenn dieser weiterhin Kontakt zum Kind hat. Die Mutter sollte also dafür sorgen das dem Vater das Sorgerecht entzogen wird. Das Kind muss vor dem Vater geschützt werden, ein Urteil und sei es nur auf Bewährung, was zeigt, dass er sich an Kindern vergangen hat oder das er sich Kindern sexuell genähert hat ist hier von sehr großem Vorteil. Um das Kind auch so zu schützen, würde ich in Erwägung ziehen umzuziehen oder zumindest die Schule oder den Kindergarten zu wechseln, da der Vater ja weiß, wo er hingehen muss, um sein Kind zu sehen. Die Mutter hat hier das Recht auf ihrer Seite und die besten Chancen auf das Kind. Sollte das jemand anders sehen oder es sollten noch weitere Fragen aufkommen, kann man ja auch immer noch zum Anwalt gehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Da ja hier vom Umgangsrecht und nicht vom Sorgerecht erzählt wird, sollte man bedenken, dass der Vater einmal ein Kind missbraucht hat. Das sollte schon genug sein um nur ein begleitendes Umgangsrecht zu gestatten und ich denke, dass es kein Richter anders sehen würde. Was das Sorgerecht betrifft, so wird das wohl dann auch nur der Mutter zugesprochen werden.

Ich würde dem Kind aber den Vater nicht vorenthalten. Auch wenn der Vater in der Vergangenheit Mist gebaut hat. So sollte das Kind den begleitenden Umgang immer in Anspruch nehmen dürfen. Für das Kind ist der Bezug zum Vater wichtig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Auf jeden Fall kann ich der Mutter nur raten, sofort und unverzüglich und als allererstes Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen und um Hilfe für das Kind zu bitten. Hier muss in jedem Fall vermieden werden, dass noch ein Kind Opfer wird. Auf jeden Fall sollte die Frau einen Beleg für die Vorgeschichte des Expartners haben, zum Beispiel das Aktenzeichen der Ermittlungen gegen ihn. Hier sehe ich eine deutliche Gefahr für das Kind, die auch das Jugendamt sehen wird. In solchen Fällen hat das Jugendamt die Möglichkeit, begleiteten Umgang zu organisieren, damit das Kind nicht unbeschützt Kontakt zum Vater haben muss. So lange bis das alles durch ist, würde ich das Kind nicht alleine zum Vater lassen. Abgesehen davon, dass man das als Mutter eh nicht will, aber ich würde sogar vermuten, dass man sich damit strafbar macht, wenn man sein Kind bewusst in so eine Gefahrensituation schickt. Und die Frage ist schon erlaubt: Was stört denn einen verurteilten Kindesmissbraucher, wenn die Mutter beim Umgang auf das Kind aufpasst? Das hinterlässt zumindest einen unguten Verdacht und fördert nicht gerade das Vertrauen.

Neben dem Kontakt zum Jugendamt würde ich mich als Mutter mit Organisationen für Missbrauchsopfer kurz schließen und da um Hilfe bitten. Dort haben die vielleicht noch den einen oder anderen Tipp und Erfahrungswerte, wie man in so einer Lage sein Kind am besten schützen kann. Auf jeden Fall kann man sich da auch Tipps holen, wie man mit Kindern dieses Thema kindgerecht bespricht und präventiv arbeiten kann.

Auf jeden Fall würde ich dort auch mal fragen, welchen Anwalt man empfehlen kann, der mit Missbrauchsdelikten Berufserfahrung hat. Ich fürchte nämlich, dass der Gang zum Jugendamt nur ein erster Schritt ist und der Gang zu Gericht wichtig sein könnte. Zum Einen kann das Gericht verordnen, dass der Vater das Kind nicht unbegleitet treffen darf. Daran hat sich der Vater dann zu halten und das wirkt mehr, als eine Absprache zwischen beiden Elternteilen. Zum Anderen würde ich als Mutter wirklich gerne überprüft haben, welche Bewährungsauflagen der Mann hatte. Man hört ja immer wieder, dass solchen Tätern der Kontakt zu Kindern gerichtlich verboten wurde. Darunter fällt vermutlich auch, dass es ihnen verboten ist, ein neues eigenes Kind mit einer arglosen Partnerin in die Welt zu setzen.

Wenn der betreffende Mann wirklich mit der Auflage auf Bewährung frei gekommen ist, dass er keinen Kontakt zu Kindern haben darf und dagegen verstößt kann ich mir schon vorstellen, dass er den Rest der Haftstrafe im Gefängnis absitzen muss. Allerdings hätte ich in so einem Fall kein Mitleid, denn solchen Personen wird nach einem Urteil sicherlich klar gemacht, was ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen bedeuten würde. In dem Fall denke ich, dass sich diese Person hätte Hilfe holen müssen, um nicht gegen solche Auflagen zu verstoßen. Auf mich als juristischen Laien wirkt das fast schon wie ein Süchtiger, der sich gegen jegliche Gegenwehr neuen Stoff verschafft. Ich bin vielleicht gerade etwas unsachlich und emotional, aber bei solchen Typen wird mir einfach schlecht. Sollte der Vater des Kindes ins Gefängnis müssen, dann hat er glaube ich immer noch Umgangsrecht, das heißt das Kind muss regelmäßig zu ihm ins Gefängnis zum Umgang gebracht werden. Aber im Gefängnis wären die beiden ja auch nicht alleine miteinander. Ich kann mich da aber auch irren. Auch in solchen Fragen kann ein Anwalt gut beraten.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Das ist sicher eine unschöne und unangenehme Situation. Hier zeigt sich, dass die Frau in dem Beispiel sich zu früh gebunden hat und wenn sie mit so einer Information die ganze Beziehung in Frage stellt, muss man sich fragen, was sie genau an dem Mann gefunden hat, was ihr erlaubt hat, auch ein Kind mit dem Mann zu zeugen. Aber das ist nicht das Thema.

Genau das ist nicht das Thema. Trotzdem sollte doch aber die Frage erlaubt sein, was, wenn diese Information erst nach mehreren Jahren ans Licht gekommen wäre? Manche Dinge lassen sich auch recht lange verheimlichen? Warum sollte man erst lange warten, wenn man sich doch sicher ist? Was wäre denn gewesen, wenn alles gut wäre? Ein Risiko gibt es immer.

derpunkt hat geschrieben:Jetzt mag sie sich trennen und auch mit dem Menschen nichts mehr zu tun haben wollen. Letztlich bleibt er aber der Vater ihres Kindes! Und damit ist die lebenslange Bindung eigentlich immer gegeben und sie kann ihn nicht aus ihrem Leben verbannen.

Stand in dem Eingangsbeitrag etwas davon, dass sie den Mann ganz aus dem Leben des Kindes verbannen will? Deine theoretischen Überlegungen in allen Ehren, aber es geht hier erst einmal um den Fakt, dass eine Mutter aus nachvollziehbaren Gründen Angst davor hat, dem Kindsvater den Umgang so zu gewähren, wie er üblicherweise statt findet. Sie hat gar nicht vor, den Umgang komplett zu verbieten, nur eben nicht allein bis der Vater dem Kind erklären kann, was früher passiert ist. Dann kann das Kind für sich allein entscheiden und das ist sicherlich ein absolut angemessener Gedanke in einer solchen Situation.

Ramones hat geschrieben:Die Mutter sollte also dafür sorgen das dem Vater das Sorgerecht entzogen wird.

Bitte richtig lesen: es ist vom Umgangsrecht die Rede, nicht vom Sorgerecht. Die Sorge trägt allein die Mutter, ein Umgangsrecht hat der Vater ja schon durch die Anerkennung der Vaterschaft.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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