Wohnungsbereichtigungsschein für zwei Personen?
Ich möchte demnächst für kurze Zeit mit einer guten Freundin zusammen ziehen, es hat sich so ergeben, weil wir in der gleichen Stadt studieren werden, allerdings werde ich bald danach zu meinem Freund ziehen, weswegen das ganze nur für eine Weile ist, dennoch müssen wir bis dahin noch gewisse Dinge erledigen, wir brauchen beispielsweise auch einen Wohnungsberechtigungsschein.
Ich habe mir die Antragsformulare auch schon im Internet angeschaut, allerdings wird mir nicht klar, ob es notwendig ist, dass wir uns beide auf dem Formular eintragen. Abzugeben ist der Antrag selbst und die Einkommenserklärung. Nun kann man das natürlich so machen, dass man den Antrag für beide Personen ausfüllt und dann beide eine Einkommenserklärung abgeben oder jede Person stellt den Antrag alleine. Ist es für eine WG wichtig, dass man in diesem Fall dann nur einen Antrag stellt, wo beide Personen drauf verzeichnet sind?
Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und auch zu bekommen, dafür müssen alle Personen die in diesem Haushalt dann leben sollen aufgeführt werden. Dafür reicht dann ein Antragsformular, oder man füllt zwei getrennte aus und muss diese gemeinsam einreichen, damit auch ersichtlich wird, dass es sich um eine WG handelt.
Zu beachten gilt hierbei allerdings, dass WGs normalerweise nicht in das Schema von Wohnberechtigungsscheinen fallen und selbst wenn ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt werden vom Einkommen etc. müsst ihr keinen bekommen. Denn das ganze gilt hauptsächlich für alleinstehende mit geringem oder keinem Einkommen oder für Familien deren Einkommen nicht ausreicht um die Miete zu bezahlen.
Ist man Student und befindet sich in der ersten Ausbildung, dann sind die Eltern finanziell dafür heranzuziehen und diese müssen dann ggf. auch für den Wohnraum ihres Kindes aufkommen. Damit wird dann kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, da kein Anspruch darauf besteht. Auch das muss entsprechend im Antrag vermerkt werden, wenn es denn zutrifft.
Denn das ganze richtet sich nach dem Einkommen ob man überhaupt zu den berechtigten Personen gehört wie auch nach anderen Faktoren. Selbst wenn du dort nur für eine kurze Zeit einziehen möchtest, musst du entsprechende Angaben machen. Wenn du dann hinterher wieder ausziehst, dann muss deine Freundin einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen, denn dieser richtet sich auch nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Somit hat jemand der alleine ist nur ein Anspruch auf einer 1 Zimmer Wohnung, hingegen wenn 3 Personen im Haushalt mit leben dann besteht bereits ein Anspruch auf eine 2 oder 3 Zimmer Wohnung mit einer größeren Wohnfläche.
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