Sind Flashmobs eigentlich erlaubt?

vom 19.06.2012, 15:02 Uhr

Ich habe mittlerweile an zahlreichen Flashmobs teilgenommen, bin sogar zu welchen gereist, wenn sie nicht all zu weit entfernt lagen. Das letzte war eine grandiose Wasserschlacht in einem Park. Aber wiederholt beschäftigte mich die Frage danach, ist das eigentlich wirklich alles so legitim?! Ab einer größeren Menschenansammlung rückt eh die Polizei ein und ansonsten ist es ein freiwilliges friedliches Zusammenkommen von Menschen, die einfach nur Spaß haben wollen. Ich empfinde es als Spaß und wenn alle friedlich miteinander umgehen, sehe ich da keine "Gefahr". Aber die Frage war: Sind Flashmobs erlaubt!?

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» PaulR » Beiträge: 36 » Talkpoints: 16,52 »



Solange keiner zu schaden kommt, ist ein Flashmob meiner Meinung nach erlaubt. Was soll denn da auch verboten werden? Das Zusammentreffen von Personen ist erlaubt und das kommunizieren in einer großen Gruppe auch. Jedoch darf wie gesagt kein Sachschaden oder Menschenschaden entstehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich denke ja, das Flashmobs generell erlaubt sind. Aber ich weiß auch nicht, in wie weit das zusammentreffen von Menschen ab einer bestimmten Zahl als Veranstaltung gilt und ob diese dann "angemeldet" werden müssen?! Hab da mal was gehört. Womit sich auch die Frage stellt, ob die Initiatoren dafür dann Sorge tragen müssen?! Obwohl es eigentlich nur Mundpropaganda ist und es kein "richtigen" Veranstalter gibt. Gute Frage, soviel steht fest. Würde gern die Antwort darauf wissen.

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» RobsRau » Beiträge: 9 » Talkpoints: 4,08 »



Das hängt wohl immer von Ort und Art der Veranstaltung ab. So gibt es zum Beispiel (armes Deutschland) Studenten, die auf solch grandiose Ideen wie Flashmobs im Hörsaal kommen. Das zeugt zum einen nicht von der nötigen Reife, die für ein Studium vorausgesetzt wird, zum anderen ist es hier auch nicht erlaubt. Einer der ersten Flashmobs (damals war das noch wirklich originell, heute ist es eigentlich nur noch albern, da es nur noch eine Imitation der Imitation der Imitation ist) war eine große Kissenschlacht mit zahlreichen Teilnehmern.

Das selbst ist vielleicht noch nicht verboten, kann aber schnell zu Situationen führen, die verboten sind oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wer (versehentlich) jemanden trifft, der an dieser Aktion nicht beteiligt ist, kann schon Schwierigkeiten bekommen. Alles in allem würde ich sagen, dass Flashmobs selbst zwar nicht verboten sind, man aber schon immer aufpassen sollte was man tut und wo man es tut. Ab einem gewissen Alter sollte man sich zudem Fragen, ob es nicht langsam an der Zeit wäre, erwachsen zu werden.

» thairu » Beiträge: 184 » Talkpoints: 8,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es kommt auf den Ort und die Situation an sowie auf die Art des Flashmobs. In München ist letztes ein Flashmob auf dem Weihnachtsmarkt verboten worden, weil die Gefahr bestand, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Ich finde Flashmobs kindisch. Bei einer gewissen Anzahl von Leuten muss die Polizei prüfen, ob die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Veranstaltung und Demonstrationen muss man ja auch anmelden. Polizisten haben genügend zu tun, da muss man sie nicht mit solchen lächerlichen Aktionen beschäftigen.

Die Energien, die man in Flashmobs steckt, sollte man lieber in sinnvolle Aktivitäten, zum Beispiel in politische Engagements, stecken, aber das ist den Leuten wahrscheinlich zu anstrengend. Flashmobs sind unverbindlich, man hat keine Folgeverpflichtungen und denkt nur an seinen Spaß im Moment. Es ist meistens noch nicht einmal Kunst, sonst hätte es ja noch einen gewissen Wert.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Dazu muss man sich wohl das Versammlungsrecht der jeweiligen Bundesländer anschauen und dann kommt es auch darauf an, ob ein solcher Flashmob als politische Veranstaltung gesehen wird. Denn dann muss ein solcher selbstverständlich angemeldet werden und bedarf auch einer Genehmigung. Natürlich widerspricht dies dann dem Wesen eines Flashmobs, welcher ja seine Faszination (sofern man darin so was wie Faszination sehen möchte - aber der Dadaismus zählt heute ja auch als Kunstrichtung) im Überraschungsmoment.

Es ist aber eher gefährlich für den Aufrufer, sofern sich dieser ermitteln lässt und im Zuge einer solchen Veranstaltung etwas passiert oder gar Menschen nachhaltig zu Schaden kommen. Denn dann ist zunächst derjenige zur Verantwortung zu ziehen, der hier aufgerufen hat. Ob dann die Ausrede zählt, dass es bloß ein Aufruf zur sinnlosen Zeitverschwendung war, ist sicher zu bezweifeln.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ein friedlicher Flashmob mit einer überschaubaren Zahl von Teilnehmern stört meistens niemanden. Wie friedlich die Teilnehmer sind, kann man oft jedoch nicht voraussagen. Deshalb gibt es Versammlungsgesetze, die verlangen, dass öffentliche Versammlungen genehmigt bzw. angemeldet werden. Auch wenn man "nur" mit einigen hundert Menschen in der Gegend herumsteht, möchte der Ordnungshüter darüber informiert sein.

Wer etwas mehr plant, muss oft noch viele andere Dinge, Regeln und Gesetze beachten. Für einen Park zum Beispiel ist jemand verantwortlich. Wenn es ein privater Park ist, so dürfte der Eigentümer ein Interesse daran haben, dass dieser sauber und gepflegt bleibt. Wenn irgendwo Gewässer sind, dann unterliegen diese meist auch Bestimmungen. Wenn man einen Brunnen hat, wollen Pumpen sauber gehalten werden und ich denke mal, dass einige Brunnen auch eine bestimmte Wassermenge benötigen. Etwaige Lebewesen in Teichen, Seen, usw. wollen auch geschützt werden. Und selbst wenn man das Wasser zum Beispiel selbst mitbringen würde (was ich mir nicht vorstellen kann), stellt sich die Frage, ob dadurch nicht Rutschgefahr entstehen kann oder Unbeteiligte zu Schaden kommen können. Und wenn die Spaziergängerin mit akuter Wasserphobie oder einer seltenen Erkrankung zu einem medizinischem Notfall wird, stellt sich durchaus schnell die Frage, wer dafür verantwortlich ist.

Natürlich ist das Risiko das jemand zu Schaden kommt bei den meisten Flashmobs sehr gering. Mir ist auch durchaus bewusst, dass das von mir konstruierte Beispiel mit dem Wasser äußerst unwahrscheinlich ist. Doch passieren kann vieles und oft auch Dinge mit denen man überhaupt nicht rechnet. Und um Fall der Fälle macht es durchaus Sinn, dass die Behörden und somit auch Einsatzkräfte über Menschenansammlungen informiert sind. Außerdem machen viele Menschen oft mehr Lärm, hinterlassen Müll, müssen an- und abreisen, benötigen Toiletten, usw.

@derpunkt Versammlungen müssen nicht nur angemeldet werden, wenn es sich um politisch motivierte Zusammenkünfte handelt. Das ein angemeldeter Flashmob nicht dennoch spontan stattfinden kann, ist ebenso Blödsinn. Es gab bereits etliche Flashmobs, die sehr wohl angemeldet waren und dennoch spontan wirkten. Außerdem gibt es keine gesetzliche Definition von sinnloser Zeitverschwendung. Was sinnlos ist, darf man als Bundesbürger durchaus selbst entscheiden. Doch unabhängig davon, ob es Sinn einer Veranstaltung ist gemeinsam Kopfstand zu machen, sich auf einer Leinwand fußballspielende Menschen anzugucken, zusammen Händchenhaltend ein Kinderlied zu trällern oder über die Eurokrise zu sinnieren- der Veranstalter hat seine Veranstaltung immer sicher zu planen.

@anlupa Ob ein Weihnachtsmarkt nun weniger lächerlich ist als im Dezember gemeinsam Ostereier zu bemalen, ist nicht Sache der Polizei und diese entscheidet auch nicht darüber. Gesetze und Bürgerrechte werden nicht von der Polizei gemacht. Und auch die Genehmigungen stammen nicht von der Polizei.

Ich finde auch nicht, dass Flashmobs kindisch sind oder ein Zeichen mangelnder Reife. Ein gut organisierter Flashmob ist meiner Meinung nach eher eine reife Leistung. Allgemein wird es zudem immer schwieriger Menschen zu etwas zu motivieren.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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