Kennt sich jemand mit der Kündigung mit Freistellung aus?
Der Arbeitgeber von A hat A eine Kündigung mit Freistellung angeboten. Nach einer unschönen Angelegenheit in meiner Firma, hat A gekündigt. A´s Arbeitgeber möchte ihn aber während der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen und hat ihm eine Freistellung angeboten.
Nun kennt A so eine Vereinbarung überhaupt nicht und konnte auch im Internet keine Informationen finden, die ihn wirklich aufklären konnten. Wer hat mit solch einer Vereinbarung Erfahrungen gemacht? Sollte man dieses Angebot annehmen oder eher skeptisch sein? Welche Nachteile entstehen A daraus? Oder hat so eine Freistellung für den Arbeitnehmer nur Vorteile?
Eine Freistellung sollte nur dann genommen werden, wenn diese auch bezahlt wird. Dann entstehen auch keine Nachteile. Wenn die Freistellung ohne Auszahlung erfolgt, würde ich dem nicht zustimmen. Auf jeden Fall sollte A sich auf jeden Fall arbeitslos melden, wenn kein neuer Job vorhanden ist. Der Arbeitnehmer kann in der Zeit bereits die Stelle neu besetzen und hat sofort eine neue Arbeitskraft.
Freistellung heißt nichts anderes, als dass man noch voll bezahlt wird, aber nicht mehr arbeiten muss. Für die Firma ist es manchmal sinnvoll, so zu handeln, wenn eine fristlose Kündigung nicht möglich ist, aber eine weitere Anwesenheit des Arbeitnehmers keinen Nutzen bringt. Sie könnte sogar schaden, wenn er die anderen Beschäftigten aufstachelt oder von der Arbeit abhält. Es könnte auch sein, dass schon ein Ersatz für ihn gefunden worden ist und er nichts zu tun hätte.
Hier ist die Situation doch recht einfach. Die eine Sache ist die "unschöne" Angelegenheit. Hier hat der Arbeitnehmer gekündigt und muss nun seinen Vertrag bis zum Ende erfüllen, was eben bedeutet, dass er dir Kündigungsfrist über noch am Arbeitsplatz erscheinen muss und seine Arbeit machen darf. Im Gegenzug dazu wird er weiter bezahlt!
Wenn jetzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr auf seinem Betriebsgelände haben will, dann kann dieser eine sofortige Auflösung des Vertrags vorschlagen. Das macht aber für den Arbeitnehmer nur Sinn, wenn dieser gleich eine andere Stelle in Aussicht hätte. Alles andere brächte ihm nur Nachteile (Arbeitslosengeld in dem Fall, weil er sich selbst in die Situation gebracht hat, dass er ab sofort ohne Geld da steht) - der Arbeitgeber aber u.U. nur Vorteile. Denn richtig viel Einsatz wird er von dem Arbeitnehmer nicht mehr erwarten können. Wenn er auf ihn verzichten kann, dann wird er das machen. Und wenn der Verzicht nichts kostet, ist es umso besser.
Der andere (bessere) Weg für den Arbeitnehmer wäre eine solche Freistellung in dem Sinne, dass er nicht mehr zur Arbeit muss und dennoch das Gehalt weiter bekommt, bis zum Ende der Kündigungsfrist (ebenso die Sozialversicherungsbeiträge, eben so, als würde er noch arbeiten). Das ist auch in aller Regel der Fall, wenn Führungskräfte das Unternehmen verlassen oder bekannt wird, dass der Arbeitnehmer zur Konkurrenz wechselt.
Gesetzliche Regelungen gibt es natürlich nicht und dies alles ist Verhandlungssache. A sollte sich also nur auf das Einlassen, was für A auch von Vorteil ist. Wobei allein die überstürzt wirkende Kündigung nicht dafür spricht, dass A sich regelmäßig in ideale Verhandlungspositionen bringt.
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