Teils ausbezahltes Erbe wie versteuern?
A hat zusammen mit B und C Grundstücke geerbt, die C nun veräußern möchte. Aus Gründen, die hier nun nichts zu suchen haben, erheben A und B nicht den vollen gesetzlichen Anteil an dem Erlös, sondern nur einen Teilbetrag. Müssten A und B dennoch den gesetzlichen Erbanteil versteuern oder wäre es hier nur der tatsächlich ausbezahlte Anteil, der versteuert wird? Wie macht man diese Art von Einkommen und dass es sich eben nur um eine Teilauszahlung handelt, dann in der Steuererklärung geltend?
Dass es sich dabei um ein Erbe handelt, ist doch steuerlich nicht mehr relevant. Hier zählt nur die Einnahme aus der Veräußerung. Wir die drei Erben den gesamten Betrag unter sich aufteilen, ist ja deren Sache. Ob diese Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen, kann man beim zuständigen Finanzamt erfragen. Aber die Erbschaftssteuer hat damit eben nichts zu tun, da diese nur berechnet wird, wenn der Erbfall eintritt.
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