Vorkasse bezahlt und Shop liefert nicht....

vom 15.06.2012, 22:08 Uhr

A hat im Internet in einem Onlineshop Elektronikteile im Wert von ca. 12 Euro inklusive Versandkosten bestellt. Letzte Woche hat er das Geld überwiesen. Da am Montag eine Mail kam, dass die Ware weggeschickt ist, hat A sich schon gefreut. Bei der Bestellung konnte er den Sparversand für 1,60 Euro Versandkosten wählen oder den DHL Versand für 3,50 Euro. Da A gerne sieht, wo sein Paket bleibt und ihm dieser Versand sicherer ist, hat er DHL Versand gewählt. Das Paket hätte also laut Versandangaben bei der Bestellung innerhalb 1-2 Tagen da sein müssen.

A hat am Mittwoch in dem Shop angerufen. Erst kam ständig "Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar". Am Donnerstag früh hat er dann mindestens 5 x versucht, ehe jemand zu erreichen war. Da A sich doch freute jemanden am Telefon zu haben, hat er dies auch gesagt und auch gefragt, warum der Shop so schwer zu erreichen wäre. Der Herr am anderen Ende meinte, dass das nicht sein kann, er müsse falsch gewählt haben. A hat aber nur einmal die Tasten gewählt und dann Wahlwiederholung gemacht. Auch am Donnerstag Früh.

Naja, nun hat A darum gebeten die Sendungsverfolgungsnummer zu bekommen. Sehr ungehalten wurde ihm gesagt, dass man das nicht direkt machen könnte. Dafür müsste er nachsehen, wie das weggegangen ist und das dauert mindestens eine halbe Stunde. Da A am Tag zuvor eine Mail per Kontaktformular geschrieben hat, dass er um Rückruf bitten wollte (die Option stand da), bat er wieder um Rückruf. Noch ungehaltener wurde in den Hörer geschrien, dass man keine Kunden anrufen würde. Wo kämen sie denn hin, wenn sie die Kunden zurückrufen würde. Der Hinweis, dass es auf der Webseite als Option da steht wurde mit einem rauen Ton ignoriert.

Nun schrieb A noch eine Mail, dass er die Sendungsverfolgungsnummer haben will und um eine schriftliche Antwort bittet, da A sich nicht mehr anschreien lassen will. Eine Mail kam zurück indem sich ein Mitarbeiter für den Mitarbeiter entschuldigte. Aber eine Sendungsverfolgungsnummer wäre nicht möglich, da es mit dem Sparversand weggeschickt wurde. A hat somit 1,90 Euro zu viel Versandkosten bezahlt. Die Ware ist bis heute nicht da und A hat bereits 3 Mails geschrieben. Heute Früh kam aber eine Mail, wo drin steht, dass man doch die Ware bewerten soll. Darauf hat A dann noch eine Mail geschrieben und wieder keine Antwort bekommen.

Denkt ihr, dass A das Geld und die Ware abschreiben kann oder meint ihr, dass so was passieren kann und A sich gedulden soll? Sollte A für die fast 12 Euro ein Fass aufmachen oder es als "Lehrgeld" ansehen und dort nicht mehr bestellen? Was kann A machen um an die Ware zu kommen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A könnte den Shop mahnen die Ware rauszuschicken oder das Geld zurückzuzahlen. Rechtlich ist A auf der sicheren Seite, denn er hat eine Versandart gewählt, die durch eine Trackingnummer nachgewiesen kann. Da diese dem Händler nicht vorliegt, hat er keinen Beweis, dass die Ware rausging, A hingegen hat den Beweis, dass die Ware bezahlt wurde. Der Händler wäre nun in der Pflicht nachzuweisen, dass die Ware rausging.

Ich denke schon, dass man dagegen vorgehen sollte. Es sind zwar "nur" 12 Euro, aber da scheint ja System hinter zu stecken. Wenn nun niemand dagegen vorgeht, dann könnte der Händler immer so weiter machen und noch viel mehr Leute ausnehmen.

» thairu » Beiträge: 184 » Talkpoints: 8,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich weiß nicht, was ich wirklich in dieser Situation machen würde. Wahrscheinlich würde ich es als Lehrgeld betrachten, abhaken und mich nicht mehr weiter darüber ärgern. Natürlich würde ich zumindest eine schlechte Kritik schreiben und auch anderen Leuten vom Kauf abraten, wenn die Möglichkeit besteht.

Richtig wäre es aber, rechtlich dagegen vorzugehen, um dem Treiben ein Ende zu setzen und andere Leute vor Schaden durch diese Firma zu bewahren. Dazu braucht man einen Rechtsanwalt. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, ist das teuer. Man könnte sich auch an eine Verbraucherschutzorganisation wenden. Das kostet aber Zeit und man muss sich noch länger damit beschäftigen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Für mich klingt das nach gezielter, geplanter Kriminalität in großem Stil. Ich würde rechtlich dagegen vorgehen, allein schon, um zukünftige Kunden davor zu bewahren, ebenfalls Opfer dieser Betrüger zu werden. Die Kosten des Verfahrens müsste ja ohnehin nach der Verurteilung der Händler tragen. Es wäre natürlich trotzdem einfacher, wenn A eine Rechtsschutzversicherung hätte.

Übrigens: selbst wenn die Ware tatsächlich verschickt worden sein sollte, hat sich der Händler strafbar gemacht. Wenn du für den Versand als DHL-Paket bezahlt hast, muss der Händler auch genau so versenden, also wenn er das nicht tut und die Sendung verschwindet trägt er auch das Risiko. Gegebenenfalls ist es sogar Betrug, eine andere Versandart zu wählen als die, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurde, der Händler hat sich also bereits damit strafbar gemacht. A hat Glück, dass er sogar ein schriftliches Geständnis dieses Vorganges hat! Damit sollte ein Gerichtsverfahren leicht zu gewinnen sein. Die weitere Kommunikation mit dem Händler sollte auch nur noch über E-Mail erfolgen, da der Inhalt von Telefonaten ja nicht dokumentiert wird und somit auch vor Gericht keinerlei Beweiswert hat.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es ist mir neu, dass man für 3,50€ ein DHL Paket versenden kann. Bei diesem Preis scheint es sich eher um ein Päckchen zu handeln und dabei gibt es keine Sendungsverfolgung, Trackingnummer und was hier sonst noch alles genannt wurde. Auch wird es in diesem Fall niemals eine Gerichtsverhandlung geben!

Das bedeutet aber nicht, dass man nicht dagegen vorgehen kann. Ich würde ehrlich gesagt niemanden hinterher telefonieren. Wenn der Versand mitgeteilt wurde, sollte die Waren bei normalen Versandweg drei Tage später angekommen sein (sofern das Unternehmen aus Deutschland versendet und man selbst auch dort wohnt). Dann würde ich eine Mail schreiben und freundlich nachfragen. Es kann ja durchaus mal passieren, dass etwas nicht ankommt, die Anschrift falsch übernommen wurde oder ähnliches.

Sofern keine vernünftige Antwort erfolgt und auch kurz darauf noch keine Ware da ist, würde ich schriftlich (also auf dem Postweg) anmahnen. Dazu eine Frist von einer Woche setzen zu der entweder die Ware eingetroffen sein soll oder das Geld zurück überwiesen werden muss. Und gerade bei der Vorgeschichte wäre mir es danach (wenn immer noch nichts passiert) durchaus einen Mahnbescheid wert, auch wenn dieser wohl ebenso viel kostet wie die Bestellung. Doch spätestens auf den Mahnbescheid wird das Unternehmen vermutlich reagieren. Wenn nicht, dann würde ich auch einen Stufe weiter gehen und die Vollstreckung beantragen. Um alles weitere dürfte sich dann der Gerichtsvollzieher kümmern.

Vor Einleitung kostenverursachender Maßnahmen würde ich allerdings prüfen, ob das Unternehmen überhaupt zahlungsfähig ist und ob andere Kunden auch bereits Probleme hatten. Das sollte man eigentlich vor der Bestellung überprüfen, spätestens vor der Zahlung (als Tipp für die Zukunft). Sofern rechtliche Schritte eingeleitet werden, gehören die Kosten dafür natürlich auch in den Mahnbescheid.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,82 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es gibt die Möglichkeit den Shop an zu mahnen innerhalb einer Frist die Ware oder das Geld zurück zu senden. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit einer Anzeige, auch wenn es nur um 12€ geht, muss man bedenken, dass es Warenbetrug ist und vor allem könnte es durchaus sein, dass Person A nicht das einzige Opfer ist. Person A ist auf der sicheren Seite durch den sicheren Versand und die Tracking Nummer, ebenfalls wird Person A sicherlich einen Auszug der Überweisung haben und somit würde ich persönlich diese Wege gehen! Auch 12€ hat man nicht zu verschenken.

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


A hat nun mehrere mails zum Shop geschrieben und wartet ständig auf Antwort. Die letzte mail war gestern. A bat um Stellungnahme per mail bis heute Mittag. Es ist aber keine Antwort gekommen. A hat in der mail wohl geschrieben, dass er sich überlegt, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, wenn er sich nicht äußert. Was kann denn A noch machen? A will entweder das Geld oder die Ware.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich würde sagen, dass A sich da ein wenig lächerlich macht. Irgendwie muss ich da gerade an meinen Thread denken. Natürlich lässt sich der Shopbetreiber hier auch nicht erpressen und eine Drohung per Mail mit der Polizei ist schon ziemlich kindisch. Wenn es nur die geäußerte Überlegung war, dürfte es ziemlich irrelevant sein, aber je nach Formulierung frage ich mich gerade, ob man sich mit einem solchem Verhalten nicht gesetzeswidrig verhalten kann?

Ganz abgesehen davon, frage ich mich, was A bei der Polizei anzeigen möchte? Es ist niemand gezwungen sich zu irgendwas zu äußern. Und sich nicht zu äußern und jemanden nicht zu antworten ist auch keine Straftat. Wie A zuvor behandelt wurde, war natürlich nicht nett, aber eine Straftat ist auch hier nicht gegeben. Unfreundlichkeit und mangelnder Kundenservice ist keine Straftat.

Zu den Lieferzeiten, bzw. Versand von nicht-versicherter Ware sollte sich in den AGB etwas finden lassen. Sofern A davon ausgeht, dass der Shopbetreiber den Shop erstellt hat, um damit Betrugsfälle zu begehen, könnte er natürlich Anzeige erstatten. Die Polizei wird ihm aber weder sein Geld zurückgeben, noch den Verkäufer zwingen Ware zu versenden. Und eine Betrugsabsicht muss erst einmal nachgewiesen werden, denn nur wenn man vorsätzlich handelt, kann man von Betrug sprechen. Selbst wenn der Betreiber des Shops wegen Betruges verurteilt wird (was ich mir nicht vorstellen kann), dann hat A davon gar nichts.

Was A möchte ist eine zivilrechtliche Sache und da führt der Weg über eine Mahnung, zu einem Mahnbescheid bis hin zum Vollstreckungsbescheid und damit kann A dann sein Geld eintreiben lassen. Sofern der Verkäufer den Bescheiden nicht widerspricht, aber auch dann ginge es auf zivilrechtlichem Wege weiter und nicht bei der Polizei.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,82 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


A hat vorgestern noch einmal in dem Shop angerufen. Diesmal war wohl ein anderer Mitarbeiter dran. Der Herr am Telefon war erstaunt, dass die Ware noch nicht angekommen sein soll. A hat nun darauf bestanden, dass die Ware noch einmal geliefert wird oder das Geld wieder rücküberwiesen wird. Gestern früh kam eine mail. Dort stand drin, dass die Ware mit DHL noch einmal geliefert wurde. Die Sendungsverfolgungsnummer stand dabei.

Die Sendungsverfolgungsnummer ist gut und schön. Aber es steht seit gestern morgen dass die Auftragsdaten zu dieser Sendung vom Absender elektronisch an DHL übermittelt wurden. Es ist noch nicht von DHL bearbeitet oder abgeholt worden. Der Shop hat die Daten für das Paket übermittelt und jetzt liegt wohl die Ware immer noch im Lager des Shops oder wie kann ich das verstehen? A ist mittlerweile mehr als ungeduldig.

@Trisa: Warum sollte man nicht eine Anzeige bei der Polizei machen können. Wenn der Shop das bei jedem Kunden macht, der nicht so viel bestellt, dass sich ein Rechtsanwalt nicht lohnen würde, hätte er ausgesorgt. Er kassiert Vorkasse und liefert die Ware nicht. Ist das kein Betrug? A möchte anzeigen, dass er Ware bestellt, bezahlt und nicht bekommen hat.

Zu den Lieferzeiten steht bei der unversicherten Lieferung 1-2 Tage und bei der DHL Lieferung 4-5 Tage. Bei beiden Liefermöglichkeiten müsste die Ware schon mindestens dreimal da sein. Und warum muss man immer selber was davon haben. Wenn man eine Anzeige macht, wird der Shopbetreiber das bei jemand anderem nicht mehr so schnell machen.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich habe nicht behauptet, dass man keine Anzeige machen kann. Man kann grundsätzlich alles anzeigen. Was daraus wird ist eine andere Frage. Auch hat eine Anzeige nichts mit einem Rechtsanwalt zu tun. Dieser kann im Vorfeld beratend tätig werden bzw. mit einer Mandatsvollmacht rechtliche Angelegenheiten übernehmen.

Im letzten Beitrag wurde erwähnt das A seine Ware oder sein Geld zurück haben möchte und beides wird durch eine Anzeige nicht passieren. Eine Anzeige könnte höchstens dazu führen, dass der Shopbesitzer wegen Betruges verurteilt wird, sofern man ihm vorsätzliches Handeln nachweisen kann. Das ist in der Regel recht schwierig. Und wenn es zu einer Verurteilung käme, dann müsste der Shopbetreiber Strafe bzw. Bußgelder zahlen, davon hat A allerdings dann nichts. Wenn jemand wegen Betruges verurteilt wird, bedeutet dies nicht, dass man als Geschädigter seine Ware oder sein Geld bekommt.

Wenn du schreibst, dass die Ware noch nicht von DHL abgeholt wurde, dann ist davon auszugehen, dass sie noch im Shop steht. Vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt ein Shop und ein Lager existiert und die Ware tatsächlich verfügbar ist. Die Sendungsverfolgung ist allerdings nicht immer die Schnellste bei DHL, ich hatte schon Sendungen in den Händen die laut Sendungsverfolgung noch in einem anderer Ort lagen. Ich habe auch schon selbst ein Einschreiben ins Ausland abgegeben, was zwei Wochen später erst am Frankfurter Flughafen eintraf. Nur weil in der Sendungsverfolgung noch nichts passiert ist, bedeutet das nicht, dass der Shop wirklich noch nichts an DHL übergeben hat.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,82 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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