Muss Vermieter Hund aus gesundheitlichen Gründen erlauben?
A ist Diabetiker und alleinlebend. Als Diabetiker bekommt A ständig sogenannte Unterzuckerungen, die teilweise auch in einer kurzen Bewusstlosigkeit enden. Um dies zu verhindern, gibt es speziell ausgebildete Hunde oder auch ist es unter Umständen möglich, seinen Hund auch daraus auszurichten, dass dieser Alarm schlägt, sofern sich Anzeichen ankündigen, die eben eine solche Unterzuckerung herbeiführen. Darauf hatte ihn sein Arzt gebracht, da alle andere Schulungen nichts gebracht haben und auch das regelmäßige und wirklich immer kontinuierliche Messen hat keine Verbesserung beigeführt, sodass ein solcher ausgebildeter Hund A gut tun könnte.
A wohnt jedoch in einem Mehrfamilienhaus, in dem Haustiere nicht gestattet sind. Auch Ausnahmen wurden an sich ausgeschlossen, weshalb A erst gar nicht nachfragen möchte, ob man aus gesundheitlichen Gründen und auch aufgrund des Attests eine Ausnahme machen könnte. Ohne zu fragen und ohne zu erklären, warum und wieso, wird A sicherlich keinen Hund halten dürfen, aber er möchte auch gar nicht nachfragen.
Gibt es vielleicht doch irgendein Urteil, das besagt, dass unter solchen Umständen Tierhaltung doch gestattet sei oder muss sich A eine Wohnung suchen, in der Tierhaltung definitiv erlaubt ist und somit aus seinem gewohnten Umfeld wegziehen?
Es gibt ein Urteil vom Landesgericht Hamburg vom 26.7.1994, das besagt, dass Tierhaltung möglich ist, wenn das Interesse des Mieters an der Haltung dem Interesse de Vermieter überwiegt. Das kann bei bestimmten Krankheiten der Fall sein. In dem besagten Fall war es eine Depression. Ein Blindenhund ist natürlich auch erlaubt und ich kann mir vorstellen, dass es bei einem Diabetiker auch der Fall sein dürfte, wenn der Hund speziell darauf trainiert, eine Unterzuckerung zu erkennen.
Ich weiß, dass zum Beispiel Blindenhunde vom Vermieter nicht verboten werden dürfen. Bei einer anderen medizinischen Indikation und einem speziell ausgebildeten Tier dürfte das eigentlich ähnlich sein. Diese Tiere mit besonderer Schulung haben soweit ich weiß auch juristisch einen Sonderstatus.
A sollte aber natürlich nicht gleich mit dem Anwalt auf der Matte stellen, da riskiert er viel eher, dass der Vermieter störrisch reagiert. Sondern ich denke, zuerst sollte einfach höflich nachgefragt und auf die medizinische Indikation hingewiesen werden. Zur Not kann A sein Recht ja immer noch juristisch durchsetzen.
Beim Einzug kann das wohl durchaus ein Kriterium sein, welches den Mieter ausschließt. Schließlich gibt es sicher auch Gründe dafür, dass Haustiere oder Hunde nach Mietvertrag nicht gestattet sind. Wenn aber der Bedarf nach dem Einzug aufkommt, dann wird es wohl eine Entscheidung sein, die nach dem Abwägen der Vorteile für den Mieter im Verhältnis zu den Nachteilen für den Vermieter gefällt werden muss.
Wenn tatsächlich zu befürchten ist, dass auf Grund der Hundehaltung des einen Mieters der Hausfriede gestört ist oder der Vermieter auf Grund einer massiven "Hundeallergie" selbst ausziehen müsste, dann wäre wohl ein Grund gegeben, dem Mieter gerechtfertigt zu kündigen. Wenn hingegen die Haltung keine negativen Einflüsse auf das Zusammenleben im Haus hat und auch keine Nachteile für den Vermieter im Sinne von Beschädigungen der Mietsache oder ähnlichen zu befürchten sind, wird in so einem Fall der Mieter bleiben können. Trotz des Verstoßes gegen eine Bestimmung im Mietvertrag, die zum Zeitpunkt des Einzuges vom Mieter angenommen wurde.
Wenn A nicht beim Vermieter nachfragen möchte, ob er in einem Ausnahmefall einen Hund halten darf, der dringend notwendig ist für die Gesundheit von A, verstehe ich nicht, warum er überhaupt wissen will, ob es entsprechende Urteile gibt, die den Vermieter zwingen würden, der Anschaffung eines Hundes zuzustimmen. Wenn A die Wohnung behalten will ist es doch wichtig, erst einmal Rücksprache mit dem Vermieter zu nehmen und diesen nach den Gründen für die Ablehnung der Hundehaltung zu fragen. Das Haus und die Wohnung gehören ihm und somit sollte man ihn schon in diese Notwendigkeit mit einbeziehen.
Ich finde es nicht richtig, nach einem Urteil zu suchen und dann mit diesen Daten zum Vermieter zu gehen und es ihm unter die Nase zu halten. Richtig ist erst ein Gespräch und nicht sofort eine Drohung mit irgendwelchen Aktenzeichen. Vielleicht ist der Vermieter aufgrund der gesundheitlichen Erfordernis sogar einsichtig und genehmigt eine Ausnahmehundehaltung. Das wäre für A doch wesentlich besser, als wenn es nur Ärger gibt.
Ich weiß nicht, wieso Ihr darauf kommt, dass A dem Vermieter ein solches Urteil vor dem Latz knallen will oder würde. In erster Linie ging es darum, ob A sich aufgrund der Sondersituation überhaupt die Mühe machen sollte oder könnte, den Vermieter zu fragen und zwar ohne, dass er Angst haben muss, sofort eine Absage zu kassieren. Zudem ließe sich A anhand des Urteils oder einer gesetzlichen Vorgabe vielleicht auch leichter überzeugen, überhaupt den Vermieter anzusprechen und mit ihm diesbezüglich in Kontakt zu treten. A ist nämlich bei solchen Anfragen immer etwas zurückhaltend und ein wenig schüchtern, aus Angst, nicht ernst genommen zu werden.
A muss auf keinen Fall Angst haben. Er hat ein völlig berechtigtes Ansinnen, und ich gehe einfach mal davon aus, dass ein vernünftiger Vermieter dafür auch Verständnis hat. Im Normalfall gibt es das Verbot der Haltung von Haustieren ja nur, um zu verhindern, dass die klischeehafte Omi mit 10 Katzen einzieht, weil so etwas unhygienisch ist und tatsächlich sogar die Bausubstanz schädigen kann, und nicht, weil der Hausbesitzer etwas gegen Tiere im Allgemeinen hätte. Eventuell will der Besitzer auch Hundekot direkt vor der Haustür vermeiden. Aber bei einem nachweislich gut erzogenen Tier dürfte der Vermieter eigentlich Verständnis haben.
Ich denke man sollte sich keine Sorgen machen und es direkt beim Vermieter ansprechen. Was kann er schon gegen einen gut erzogenen Hund haben? Ich meine dieser Hund hat ja dann eine ordentliche Erziehung hinter sich und wird daher nicht wild rumbellen oder das Gebäude schädigen oder so.
Der Vermieter hat ja auch etwas davon, wenn es seinem Mieter lange gut geht und dieser Hund würde das doch begünstigen. Sicherlich ist er ganz umgänglich und A macht sich umsonst Sorgen.
Rein rechtlich steht A schon sicher, da der Hund als Unterstützung und Lebenshilfe dienen soll und nicht der Bespaßung dient. Es gab ja schon Urteile, wie hier schon beschrieben wurde, die das aussagen. Das muss man ja nicht erwähnen, nur eben wenn sich der Vermieter so ganz ohne Einsicht zeigt.
Diabetikerwarnhunde haben gesetzlich einen Sonderstatus mit besonderen rechtlichen Bestimmungen. Die Haltung eines solchen Hundes darf nicht untersagt werden, da er im Grunde genommen nicht als vollwertiges Haustier gilt, sondern vielmehr als dringend notwendige Begleitung zum Selbstschutz. - ähnlich wie ein Blindendhund. Das Mitführen von Diabetikerwarnhunden ist übrigens auch in sämtliche Geschäfte, einschließlich der Lebensmittelabteilungen, gesetzlich erlaubt. Gleiches gilt übrigens darüberhinaus ebenso für alle öffentlichen Verkehrsmittel und Taxis. Keiner darf einem solchen Assistenzhund den Zutritt verweigern, wieso sollte es also ein Vermieter tun dürfen?
Es liegt also klar auf der Hand, dass auch ein Vermieter einen solchen Assistenzhund in seinem Eigentum dulden muss. Die betroffene Person schafft sich den Hund ja schließlich nicht (nur) aus Spaß an der Freude an, sondern weil sie in ihrem Alltag durchaus auf den Hund angewiesen ist, um nicht in gefährliche oder gar lebensbedrohliche Situationen zu geraten. Oder aus selbiger im Ernstfall schnellstmöglich gerettet werden zu können, so ein Hund schlägt ja nicht nur an, falls tatsächlich eine Hypoglykämie droht, sondern sollte in aller Regel noch eine ganze Menge mehr können.
In einigen Wohnorten sind die Besitzer von Diabetikerwarnhunden übrigens sogar von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt, was wiederum ihren Sonderstatus nochmals untermauert. Ich würde anstelle von A. nochmals das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm freundlich darlegen, warum ich und der behandelnde Arzt der Meinung sind, dass ein solcher Diabetikerwarnhund dringend angeschafft werden sollte. In den meisten Fällen verstehen Vermieter sowas schon und man muss sich keine Gedanken darüber machen, ob man eventuell rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Vorhabens einleiten müsse. Offene und ehrliche Worte wirken manchmal wahre Wunder. Nur Mut !
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