Wie verhält man sich richtig - Erbe, Testament, Erbschein?
A. ist verstorben und hinterlässt eine Lebensgefährtin, ein Kind aus erster Ehe und ein zweites Kind, welches unehelich mit der Lebensgefährtin ist. Laut der gesetzlichen Erbfolge sind beide Kinder zu je 50% erbberechtigt, aber nun urplötzlich ein handschriftliches Testament zum Vorschein gekommen, indem das zweite Kind das Haus und das Grundstück vererbt bekommen soll und das die Lebensgefährtin Wohnrecht hat und sich um das gemeinsame Kind kümmern muss.
Das erste Kind, welches aus der ersten Ehe stammt wurde nicht im Testament bedacht. Heißt es nun, das das zweite Kind Alleinerbe ist oder sind dennoch beide Kinder zu 50% erbberechtigt? Genaues Vermögenseinkommen gibt es nicht, nur das ein Haus und ein Auto vorhanden ist. Also weder die Kinder, noch die Lebensgefährtin von A wissen genau, was alles vorhanden ist. Die Beantragung des Erbschein wurde auch erstmal verzögert, da es noch Unstimmigkeiten mit dem plötzlichen Testament gibt.
Das ist ein Fall für Fachleute, da die genauen Rahmenbedingungen hier nicht klar werden. Grundsätzlich steht jedem Kind ein Pflichtanteil zu, dürfte sich um die 25 % bewegen. Es sei denn, der Erblasser hätte das Kind explizit enterbt, wofür aber schon schwerwiegende Gründe angeführt werden müssen.
Das würde bedeuten, dass die testamentarisch eingesetzten Erben dem anderen Kind seinen Anteil am Vermögen des Erblassers auszahlen müssen, falls die finanziellen Mittel dafür nicht liquide sind, ggf. durch Verkauf des Autos oder durch eine Hypothek auf das Haus.
Dr. Joker Reblaus hat geschrieben:Das würde bedeuten, daß die testamentarisch eingesetzten Erben dem anderen Kind seinen Anteil am Vermögen des Erblassers auszahlen müssen, falls die finanziellen Mittel dafür nicht liquide sind, ggf. durch Verkauf des Autos oder durch eine Hypothek auf das Haus.
Heißt es denn, das das erste Kind nur seinen Pflichtteil erbt, weil nur das zweite Kind im Testament genannt wurde? Es wurden ja auch nur Dinge bzgl. des Hauses darin geregelt und nichts anderes. Es gibt ja auch noch Vermögen und Sachwerte.
EmskoppEL hat geschrieben:Dr. Joker Reblaus hat geschrieben:Das würde bedeuten, daß die testamentarisch eingesetzten Erben dem anderen Kind seinen Anteil am Vermögen des Erblassers auszahlen müssen, falls die finanziellen Mittel dafür nicht liquide sind, ggf. durch Verkauf des Autos oder durch eine Hypothek auf das Haus.
Heißt es denn, das das erste Kind nur seinen Pflichtteil erbt, weil nur das zweite Kind im Testament genannt wurde? Es wurden ja auch nur Dinge bzgl. des Hauses darin geregelt und nichts anderes. Es gibt ja auch noch Vermögen und Sachwerte.
Genau so ist es. Das erste Kind sollte zum Anwalt gehen und sich ganz genau erkundigen. Der Pflichtteil kann auch keine Sachwerte sein. Der Pflichtteil besteht nur aus Bargeld. Wie es nun ausgerechnet wird, muss ein Anwalt sagen. Aber das erste Kind ist auf jeden Fall im Testament ja nicht bedacht.
Wie man sich nun richtig verhält ist, dass man einen Anwalt aufsuchen sollte und der sollte dann auch das mit dem Erbschein regeln und sich mit dem zweiten Kind in Verbindung setzen bzw. mit dem Sorgeberechtigten des zweiten Kindes.
Diamante hat geschrieben:Der Pflichtteil kann auch keine Sachwerte sein. Der Pflichtteil besteht nur aus Bargeld. Wie es nun ausgerechnet wird, muss ein Anwalt sagen. Aber das erste Kind ist auf jeden Fall im Testament ja nicht bedacht.
Wie soll das erste Kind denn erfahren, wie viel Vermögen inkl. dem Haus vorhanden ist? Es wird nämlich keinen Zugang zu den Papieren des Verstorbenen erhalten und weiß so auch nicht, was vorhanden ist.
EmskoppEL hat geschrieben:Diamante hat geschrieben:Der Pflichtteil kann auch keine Sachwerte sein. Der Pflichtteil besteht nur aus Bargeld. Wie es nun ausgerechnet wird, muss ein Anwalt sagen. Aber das erste Kind ist auf jeden Fall im Testament ja nicht bedacht.
Wie soll das erste Kind denn erfahren, wie viel Vermögen inkl. dem Haus vorhanden ist? Es wird nämlich keinen Zugang zu den Papieren des Verstorbenen erhalten und weiß so auch nicht, was vorhanden ist.
Durch einen Anwalt, der da Einblick drüber bekommt. Es muss offen gelegt werden, was alles da ist und ein Verwalter wird das dann regeln. Dieser Verwalter wird vom Gericht bestimmt.
Ja, Anwalt ist unvermeidbar. Für den Laien ist es unter normalen Bedingungen schon ein Minenfeld, in so undurchsichtigen Sachlagen erst recht. Sind denn die Kinder schon volljährig? Hat es Zerwürfnisse gegeben? Ist ja doch schon eine etwas ungewöhnliche Situation.
Dr. Joker Reblaus hat geschrieben:Ja, Anwalt ist unvermeidbar. Für den Laien ist es unter normalen Bedingungen schon ein Minenfeld, in so undurchsichtigen Sachlagen erst recht. Sind denn die Kinder schon volljährig? Hat es Zerwürfnisse gegeben? Ist ja doch schon eine etwas ungewöhnliche Situation.
Das Kind aus erster Ehe ist volljährig und hat auch einen eignen Haushalt und das zweite Kind, welches mit der Lebensgefährtin besteht, ist noch 17 und geistig auch etwas zurückgeblieben. Die Lebensgefährtin hingegen hat auch aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr lange zu leben. Das Verhältnis zwischen Kinder und Vater war nie schlecht.
@EmskoppEL: Der Vater meiner Kinder ist auch verstorben. Die Kinder waren in dem kurzen handschriftlichen Testament, was auftauchte auch nicht bedacht und so bekamen sie nur den Pflichtteil. Die 2. Frau meines Exmannes musste alles genau aufführen, was von dem Vater meiner Kinder war. Genau kann man es natürlich nicht nachvollziehen, weil vieles angeblich von der zweiten Frau gewesen ist, weil sie ja auch zusammen gewohnt haben. So wurde eigentlich nur dass, was an Bargeld da war geteilt. Die Kinder bekamen nur den Pflichtteil des Bargelds, welches vorhanden war.
In deinem Fall bekommt im Prinzip dann Kind Nummer 2, welches von der Lebensgefährtin ist, alles, was im Testament steht. Der Rest, der nicht im Testament aufgeführt ist muss von der Lebensgefährtin bzw. der Tochter genau aufgeführt werden. Und das wird dann unter den Erben so aufgeteilt, dass Tochter Nummer 1, die im Testament nicht bedacht wird, davon den Pflichtteil bekommt.
Diamante hat geschrieben:In deinem Fall bekommt im Prinzip dann Kind Nummer 2, welches von der Lebensgefährtin ist, alles, was im Testament steht. Der Rest, der nicht im Testament aufgeführt ist muss von der Lebensgefährtin bzw. der Tochter genau aufgeführt werden. Und das wird dann unter den Erben so aufgeteilt, dass Tochter Nummer 1, die im Testament nicht bedacht wird, davon den Pflichtteil bekommt.
Wird das Haus denn dann nicht bei dem Pflichtteil mit einbezogen? So wie mir bekannt war, bekommt man bei dem Pflichtteil nur die Hälfte vom eigentlichen Erbanspruch, also von 50% nur die Hälfte, somit 25%, also 1/4 des Erbes. Aber warum ist man denn gleich sozusagen enterbt, wenn man im Testament nicht bedacht ist. Die anderen Dinge, wie Bargeld, Sachwerte und PKW sind ja auch nicht im Testament notiert gewesen.
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