Wie verhält man sich richtig - Erbe, Testament, Erbschein?

vom 13.06.2012, 12:46 Uhr

Wenn das handschriftliche Testament anerkannt wird, dann erbt das nicht erwähnte Kind trotzdem einen Pflichtteil. Dieser dürfte bei etwa 25 Prozent des gesammten Vermögens liegen. Ein Nachlassverwalter findet heraus, wo Vermögen vorhanden ist. Das Erbe bezieht sich übrigens auf den gesammten Besitz des Verstorbenen. Damit sind nicht nur geldwerte Dinge gemeint, sondern auch individuelle Dinge. Der jenige der nicht erbt ( zum Beispiel die Lebensgefährtin) bekommt also nicht mal eine Fotografie.

Um die Verteilung des Erbes kümmert sich der Nachlassverwalter. Daraus ergibt sich dann auch der Anteil am Haus und natürlich am Fahrzeug und dem Inventar usw. Wenn das andere Kind das Haus bewohnen möchte, dann muss das Kind den Anteil des anderen Kindes auszahlen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Friedmann hat geschrieben:Wenn das handschriftliche Testament anerkannt wird, dann erbt das nicht erwähnte Kind trotzdem einen Pflichtteil.

Woran kann es denn scheitern, das das Testament nicht anerkannt wird? Im Moment scheint es ja so zu sein, das keiner sich sicher war, ob es wirklich die Handschrift des Verstorbenen ist, bzw. die erste Tochter hat nicht bestätigt, das es sich um die Schrift ihres Vaters handelt und auch die Unterschriften, die im Grundbuch hinterlegt waren, sahen anders aus. Ein Nachlassverwalter ist das so etwas wie ein Notar, der einen bei der ganzen Sache vertritt?

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@ EmskoppEL: Kind Nummer eins bekommt nur 25 % des gesamten Erbes, aber hat keinen anspruch auf 25 % des Hauses, sondern nur auf den Wert des Hauses. Sie könnte nicht hingehen und sagen, dass sie nun dort einzieht, weil ihr 1/4 gehört. Schulden werden übrigens auch abgezogen. Wenn noch eine Hypothek auf dem Haus ist, muss das Kind Nummer eins auch davon 25 % übernehmen, wenn das Erbe angenommen wird.

Wenn das Haus beispielsweise 200 000 Euro wert ist, noch 100 000 Sachwerte da sind und 40 000 Bargeld und 100 000 Hypothek, dann sind das 240 000 Euro. Davon steht dann dem Kind, welches nicht im Testament aufgeführt ist 60 000 zu. Wenn kein Testament da gewesen wäre, würde Kind Nummer eins 120 000 Euro bekommen.

Ein Nachlassverwalter wird vom Gericht bestimmt. Kind Nummer eins sollte zu einem Anwalt gehen. Spekulationen bringen hier gar nichts.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ein Nachlassverwalter wird vom Gericht bestimmt. Kind Nummer eins sollte zu einem Anwalt gehen. Spekulationen bringen hier gar nichts.

Das erste Kind lässt sich auch von dem Anwalt, der auch gleichzeitig Notar ist beraten und vertreten, denn mittlerweile werden auch wichtige Unterlagen vernichtet und der ganze Überblick wird immer verschwommener.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ob das handschriftliche Testament anerkannt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie alt ist das Testament? War da das zweite Kind, dass nicht erwähnt wurde, schon auf der Welt? Wo wurde das Testament hinterlegt? War der Verfasser im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte? Spricht der Schriftvergleich und die Unterschrift für die Echtheit des Dokumentes? Über solche Faktoren wird man ermitteln, ob das Testament echt ist.

Man kann hier wirklich nur raten einen Anwalt hinzu zu ziehen. Wenn sich das Testament als unecht herausstellt, dann hat sich jemand strafbar gemacht. Wenn der Verdacht besteht, dann sollte man Spuren sichern (Fingerabdrücke). Auch wenn plötzlich wichtige Papiere verschwinden,die die Ermittlung erleichtern würden, wird es sich bald um einen Fall für die Staatsanwaltschaft handeln.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Friedmann hat geschrieben:Ob das handschriftliche Testament anerkannt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie alt ist das Testament? War da das zweite Kind, dass nicht erwähnt wurde, schon auf der Welt? Wo wurde das Testament hinterlegt? War der Verfasser im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte? Spricht der Schriftvergleich und die Unterschrift für die Echtheit des Dokumentes? Über solche Faktoren wird man ermitteln, ob das Testament echt ist.

Das Testament wurde 2010 erstellt und da waren beide Kinder schon auf der Welt. Das Testament befand sich in einer Klarsichthülle zwischen anderen Papieren und wenn es der Vater wirklich geschrieben haben sollte, dann war er zu dem Zeitpunkt bei geistigen Kräften.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich würde damit auch erst einmal zum Anwalt gehen. Wir hatten damals auch einen sehr heftigen Erbstreit mit meinen Tanten gehabt, als meine Oma verstorben ist. Wir kannten damals ein altes Testament, wo alle Kinder zu gleichen Teilen berücksichtigt wurden, da meine Mutter aber vorher gestorben ist, hätten wir eigentlich als Kinder, ihren Erbteil antreten können. Das Problem war allerdings das meine Oma das Testament geändert hatte, und meine Mutter, wegen ihrem Tod mehr oder weniger enterbt hatte. Wir hatten damals allerdings dennoch den Pflichtteil erstreiten können.

Ich denke mal so wird es dann auch beim 2 Kind hier laufen werden. Aber um Genaueres zu erfahren, muss halt ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich die ganze Sache mal anschaut und dann nach einem Beratungsgespräch mehr Auskunft geben kann.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne es nur aus dem Versicherungsbereich, wenn es um die Lebensversicherung des Verstorbenen geht. Das ist ja praktisch auch das Vermögen. Das schriftlich niedergeschriebene Testament hat da Vorrang vor den vertraglichen Vereinbarungen. Es kann also sein, dass das eine Kind leer ausgeht. Am besten das Kind nimmt sich einen Anwalt und lässt den Fall überprüfen. So ist sicher gestellt, dass das Kind wenigstens einen kleinen Anteil bekommt.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Jenna87w hat geschrieben: Es kann also sein, dass das eine Kind leer ausgeht. Am besten das Kind nimmt sich einen Anwalt und lässt den Fall überprüfen. So ist sicher gestellt, dass das Kind wenigstens einen kleinen Anteil bekommt.

An den Pflichtteil von 1/4 des Vermögens des Verstorbenen kann niemand etwas rütteln und da werden die Erben wohl nicht drum herum kommen, diesen zu leisten. Aber ich verstehe nicht, warum bei einem Erbfall die Familien immer so auseinander gehen und sich nicht in Frieden zusammensetzen und sich einigen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


EmskoppEL hat geschrieben:Aber ich verstehe nicht, warum bei einem Erbfall die Familien immer so auseinander gehen und sich nicht in Frieden zusammensetzen und sich einigen.

Warum? Genau, darum weil in deinem Fall das Kind Nummer eins nicht leer ausgehen will und den letzten Willen des Vaters nicht akzeptieren will. Wenn der Vater gewollt hätte, dass alle zu gleichen Teilen was bekommen, hätte er es geregelt. Aber das wollte er nicht und so sollte man es einfach akzeptieren und keine Familie muss deswegen auseinander gehen.

Jeder will was vom Kuchen abbekommen und wenn möglich auch immer das größte Stück und ich muss sagen, dass ich das ganz furchtbar finde. Als meine Mutter verstorben ist, war mir egal, wer was von ihr bekommt. Ich wollte nichts haben, weil sie auch nicht wollte, dass ich was bekomme. Also habe ich das akzeptiert und auch auf meinen Pflichtteil verzichtet und das Erbe ausgeschlagen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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