In wie weit erkennen Finanzämter auch Quittungen an?

vom 12.06.2012, 23:49 Uhr

Steuererklärungen anzufertigen gehört für mich zu den Aufgaben, die mir eindeutig am wenigsten gefallen. Momentan kann ich mir einen Buchhalter oder Steuerberater jedoch einfach noch nicht leisten, da ich mein Geschäft erst vor kurzer Zeit eröffnet habe. Zum Glück gibt es ja mittlerweile zahlreiche Hilfsmöglichkeiten, damit eine Steuererklärung schnell und gut angefertigt werden kann.

Dazu habe ich unter anderem einige Broschüren gelesen und ich verfüge ebenfalls über Programme zur Erstellung. Generell klappt das so auch sehr gut, zumal der Aufwand bei der Größe meines Betriebes sehr überschaubar ist. Was mir jedoch noch nicht so ganz klar ist, ist das Thema Quittungen. In wie weit erkennen Finanzämter auch Quittungen an?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Quittungen sind auch Zahlungsbelege. Sie werden vom Finanzamt akzeptiert, wenn allgemein pflichtige Daten auf der Quittung stehen. Dazu gehören: Die Adresse, die Steuernummer, der ordentliche Mehrwertsteuersatz und das Datum,an dem die Quittung ausgestellt wurde. Und natürlich muss auch hervorgehen, wofür die Quittung ausgestellt wurde.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Naja, das was Ampelmännchen hier als Quittung beschreibt, ist im Grunde genommen eher schon eine Rechnung. Als Quittung würde ich im Allgemeinen das ansehen, was man bei einem Einkauf im Supermarkt (als Beispiel) bekommt. Es steht drauf, von wem die Quittung ausgestellt wurde, aber nicht für wen. Das ist steuerrechtlich auch erstmal vollkommen in Ordnung. Wenn du z.B. Tankquittungen aufhebst, da du einen Firmenwagen hast, dann wirst du damit keine Probleme bekommen. Erst bei einem Einkauf von über 150 Euro brauchst du eine Rechnung. Und darauf sind dann eben z.B. der Name des Empfängers etc. zu finden.

» thairu » Beiträge: 184 » Talkpoints: 8,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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