Laute Waschmaschine - Kündigungsgrund / Grund für Anzeige?
Erstmal zur Vorgeschichte: Frau A hat eine etwa acht Jahre alte Waschmaschine von Miele. Sie ist vor sechs Monaten das dritte Mal mit dieser Maschine umgezogen. Die Maschine selbst ist dabei immer sorgfältig behandelt worden. Ihre vorherigen Vermieter, bzw. Mitmieter im jeweiligen Haus hatten nie etwas beanstandet. Bis jetzt: Plötzlich sagte eine ihre Nachbarin Frau B, dass es eine Zumutung sei, in der eigenen Wohnung zu sein, wenn ihre Waschmaschine lief. Frau A selbst konnte nie etwas stören des an ihrer Maschine feststellen, da sie auch eine Etage höher lag. So ging sie während des Schleudergangs einmal in den Keller und stellte fest, dass die Maschine doch sehr laut war, jedoch schon nach Schließen der beiden Kellertüren, die die Räume von dem Hausflur trennen, diese Geräusche kaum mehr zu hören waren.
Das Problem dabei: Mittlerweile drohte ihr die Nachbarin Frau B schon mit einer Anzeige, wegen Ruhestörung. Frau A versuchte ihr klar zu machen, dass sie sich das wohl einbildet, denn der Waschraum lag schräg unter der Wohnung von Frau B. Dort konnte man es einfach nicht hören. Der Streit ging weiter und die Frau B wollte auch dem Vermieter die Kündigung nahe bringen.
Frau A ist etwas verzweifelt, denn sie scheint da eine echt harte Nuss als Nachbarin zu haben. Sie fragte sogar den Nachbarn Herrn C, der direkt über dem Waschraum wohnte. Der aber sagte, er habe noch nie etwas gehört. Was kann Frau A denn jetzt machen? Muss sie sich eine neue Waschmaschine holen? Das wäre echt hart, denn ihre scheint ja doch noch normal zu laufen. Kann die Nachbarin wegen soetwas echt eine Anzeige stellen? Wie sollte Frau A darauf reagieren? Ist ruhig bleiben echt eine Maßnahme, oder wie kann sie sich dagegen stellen? Kann es wegen soetwas wirklich zu einer Kündigung kommen? Und ist eine Anzeige wirklich gerechtfertigt?
Frau A hat selbstverständlich ein Anrecht darauf, ihre Wäsche zu waschen, solange sie es nicht in den Ruhezeiten tut. Also nicht nach 22 Uhr und nicht in der festgelegten Mittagszeit, wenn es so etwas in ihrer Gegend gibt. Waschmaschinen machen nun einmal Geräusche, aber die müssen von den anderen Mietern akzeptiert werden, ein Mehrparteienhaus ist nun einmal keine komplett geräuschfreie Zone.
Für mich klingt das auch nicht nach einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern nach einer allgemeinen Abneigung von Frau B gegenüber Frau A. Sich über angebliche Ruhestörung zu beschweren ist ein altbewährtes Mittel nachbarschaftlicher Schikane, um die Mitmenschen in ihrer Lebensqualität einzuschränken.
Allerdings: dass man die Maschine in der Wohnung von Herrn C nicht hört, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man sie in der Wohnung von Frau B auch nicht hört. Durch Heizungsrohre, Wasserleitungen etc. kann sich Schall wunderbar ausbreiten, was bedeutet, dass Frau B die Maschine tatsächlich vielleicht recht laut hört, wenn die Rohre entsprechend verlegt sind. Aber wie gesagt, solange Frau A nicht jeden Tag 10 Stunden lang Wäsche wäscht und solange sie sich an die Ruhezeiten hält, muss Frau B das einfach als normale Geräuschkulisse eines Mietshauses akzeptieren.
Also einer Anzeige der Nachbarin kann Frau A gelassen entgegensehen. Was würde denn da passieren? Die Polizei käme eventuell kurz vorbei, überprüft die Sache und fährt wieder ab. Oh, und Frau B bliebe auf den Kosten des Einsatzes sitzen, wenn dieser offensichtlich unbegründet war. Eine eventuelle Kündigung seitens des Vermieters wäre ebenfalls nicht rechtens, dafür müsste ja die Ruhestörung erwiesen sein, und die Hürden dafür sind recht hoch. Frau A braucht also keine Angst zu haben.
Wenn Frau A die Ruhezeiten einhält, hat sie nichts zu befürchten. Sie kann ja schauen, dass sie ihre Wäsche weder mittags, noch spät abends noch am Wochenende wäscht. Eine Waschmaschine gehört zu den normalen Wohngeräusche. Man darf ja auch zu gewissen Zeiten Geige üben, auch wenn es für die Nachbarn unangenehm klingt. Das muss man ertragen.
Vorsichtshalber sollte Frau A sich genau aufschreiben, wann die Waschmaschine läuft. Das ist ja nicht viel Arbeit und wenn jemand im Haushalt ist,d er das jeweils mit abhakt, ist Frau A auf der sicheren Seite. Vielleicht kommt die Nachbarin ja wirklich auf die Idee ein sogenanntes Lärmprotokoll zu machen und dabei ein bisschen zu schummeln. Dann ist es ganz gut, wenn man eigene Aufzeichnungen hat. Aber wegen so etwas zu kündigen, geht nicht.
Frau A darf nicht verboten werden, ihre Wäsche zu waschen. Es ist ihr gutes Recht und wenn sie sich an die entsprechenden Zeiten hält und nicht in der Ruhezeit wäscht - also nur in der Zeit von Acht bis dreizehn und von fünfzehn bis zweiundzwanzig Uhr - hat sie hier nichts zu befürchten. Frau B kann hier drohen wie sie möchte, sie kann hier nichts ausrichten. Eine Lärmbelästigung liegt erst vor, wenn es außerhalb der Ruhezeit laut wird. Zur einfachen Klärung würde ich das Frau B sagen und wenn das nichts bringt, würde ich auf jeden Fall den Vermieter einschalten. Vielleicht hat Frau B ja auch nur ein generelles Problem mit Frau A und möchte sie los werden. Allerdings riskiert sie so selber eine Kündigung vom Vermieter, da sie durch ihre dauernde Streiterei den Hausfrieden stört.
Also von den Nachbarn, welche unter mir wohnen, kann ich auch keine Waschmaschine hören. Von den Mietern über meiner Wohnung hört man sie auch immer beim Schleudern. So was kann sehr störend sein, vor allem, wenn zu Zeiten gewaschen wird, wo andere Mieter einfach ihren Feierabend genießen wollen. Sicherlich kann ich es den Leuten über mir nicht verbieten am Abend Wäsche zu waschen, aber ich es schon gesagt, dass es eben stört, wenn kurz vor 21 Uhr die Gläser im Schrank klirren.
Seit dem wurden die Waschzeiten auch verändert. Allerdings sollte Frau A vielleicht doch mal bei der Mitmieterin lauschen, wenn ihre Waschmaschine schleudert. Vielleicht ist es dort doch sehr laut zu hören, was ja nun niemand bisher entkräften kann. Und da kann man auch klären zu welchen Zeiten es eben nicht stört. Auch wenn es Zeiten gibt, wo man es niemanden verbieten kann zu waschen, kann man mit einem klärenden Gespräch oftmals mehr erreichen.
Ich verstehe nicht, warum das erstens ein Kündigungsgrund oder zweitens ein Grund für eine Anzeige sein sollte. Sofern die Hausregeln beachtet worden sind und man nicht zu den Ruhezeiten schleudert, sehe ich da absolut gar kein Problem und die Dame hat auch keinen Grund zur Besorgnis.
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